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   OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02   

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https://dejure.org/2003,2815
OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02 (https://dejure.org/2003,2815)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 UF 23/02 (https://dejure.org/2003,2815)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 UF 23/02 (https://dejure.org/2003,2815)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsanspruch der Eltern gegen ihre Kinder aus übergeleitetem Recht gem. § 91 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Voraussetzungen für einen Anspruch aus dem Grundsicherungsgesetz; Gesamtschuldnerische Haftung der Kinder für Unterhaltsansprüche der Eltern; ...

  • Judicialis

    BSHG § 91; ; BGB § 1601; ; BGB § 1603; ; BGB § 1610

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 91; BGB § 1601; BGB § 1603; BGB § 1610
    Verwertung des Vermögensstammes für Elternunterhalt; Berechnung der Unterhaltsrente bei Haftung der Kinder mit ihrem Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ist der Vermögensstamm für den Elternunterhalt einzusetzen?

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 296
  • FamRZ 2004, 292
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02
    Trotzdem besteht im wesentlichen Einigkeit, dass es sich bei der Unterhaltspflicht gegenüber Eltern um eine Unterhaltspflicht minderer Intensität handelt, wie sich schon aus der grundsätzlichen Nachrangigkeit gegenüber anderen Unterhaltsberechtigten ergibt (BGH, NJW 2003, S. 128 (130); Kalthoener/Büttner/Niepmann, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhaltes, 8. Aufl., Rn. 770; Büttner, Festschrift für Henrich, S. 51 (56)).

    Die Verwertung des Vermögensstammes könne nicht verlangt werden, wenn sie den Unterhaltsschuldner von fortlaufenden Einkünften abschneide, die er zur Erfüllung weiterer Unterhaltsansprüche, anderer berücksichtigungswürdiger Verbindlichkeiten oder zur Bestreitung des eigenen Unterhaltes benötige (BGH, NJW 2003, S. 128 (131)).

    Dafür, dem Beklagten weiteres Schonvermögen zuzubilligen, ist entsprechend der Entscheidung des BGH, NJW 2003, S. 128 (131) kein Grund ersichtlich.

  • BGH, 11.07.2000 - X ZR 126/98

    Begriff des angemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02
    Auch die Verwertung eines angemessenen Familienheims könne im allgemeinen nicht verlangt werden (BGH, FamRZ 2001, S. 21 (23)).
  • LG Kiel, 15.11.1995 - 5 S 42/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02
    Entsprechend der Darlegungslast bei Unterhaltsansprüchen von volljährigen Kindern reicht es aus, dass die Berechtigten dartun, dass sie das ihnen Mögliche und Zumutbare getan haben, um den Haftungsanteil des anderen Elternteils bzw. die Anteile der mithaftenden Geschwister zu ermitteln (LG Kiel, FamRZ 1996, S. 753 (754); Wendl/Staudigl/Pauling, Unterhaltsrecht, 5. Aufl., § 2 Rn. 610; Palandt/ Diederichsen, BGB, 62. Aufl., § 1606 Rn. 5).
  • OLG Hamm, 13.06.1997 - 12 UF 223/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.03.2003 - 2 UF 23/02
    Dies gilt unabhängig davon, ob eine Veräußerung tatsächlich beabsichtigt ist, sondern ergibt sich als Konsequenz der üblichen Wertbemessung nach der Ertrags- bzw. Substanzwertmethode (OLG Hamm, FamRZ 1998, S. 235 (237) m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 05.07.2006 - 21 U 15/06

    Beratung durch Wertpapierdienstleistungsunternehmen: Schutzgesetzcharakter der

    Denn der Berater ist zur Aufklärung gegenüber dem Kunden verpflichtet, wenn das empfohlene Geschäft vom Anlageziel des Kunden deutlich abweicht (BGH, NJW 2004, 296; WM 2004, 24; vgl.a. BGHZ 142, 345, 357).
  • OLG München, 11.05.2004 - 30 UF 303/03

    Zur Inanspruchnahme des unterhaltspflichtigen Kindes durch Sozialhilfeträger bei

    Der Senat ist daher der Auffassung, dass eine dem jeweiligen Unterhaltszeitraum angemessene individuelle Schonvermögensgrenze gefunden werden muss (so auch z.B. OLG Karlsruhe NJW 2004, 296 ff. (297)).
  • VGH Bayern, 27.10.2005 - 12 B 03.756

    Sozialhilfe; Übernahme von Bestattungskosten; Erstattungsanspruch gegen Dritten;

    Da es keine allgemeine Billigkeitsgrenze für den Einsatz des eigenen Vermögens gibt, hängt die Zumutbarkeit der Pflicht zur Verwertung des Vermögens von den wirtschaftlichen Umständen des Einzelfalls ab (vgl. OLG Karlsruhe vom 27.3.2003 NJW 2004, 296).
  • OLG München, 07.08.2008 - 19 U 5775/07

    Haftung einer darlehensgebenden Bank: Aufklärungspflichten gegenüber

    Ob dem Kläger trotz der von dem Zeugen B. ebenfalls bekundeten "erheblichen Gewinnmöglichkeiten" bei der Zwischenfinanzierung (Bl. 51 d.A.) eine solche Vermutung zustatten käme (vgl. BGH NJW 2004, 296), kann angesichts der sonstigen Erfolglosigkeit der Klage dahinstehen.
  • LSG Bayern, 18.01.2006 - L 7 B 372/05

    Anspruch auf höhere Leistungen im Rahmen des Arbeitslosengeldes II ; Fehlende

    Die Unterhaltspflicht gegenüber den Eltern sei grundsätzlich nachrangig und bestehe nur insoweit, als der eigene angemessene Unterhalt und der eigenen Kinder nicht gefährdet werde (OLG Karlsruhe vom 27.03.2003, NJW 2004, 296).
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