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   OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07   

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https://dejure.org/2007,17306
OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07 (https://dejure.org/2007,17306)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22.06.2007 - 2 UF 26/07 (https://dejure.org/2007,17306)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 22. Juni 2007 - 2 UF 26/07 (https://dejure.org/2007,17306)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner bei Bestehen unterschiedlicher Wohnungen; Voraussetzungen einer Unzumutbarkeit einer weiteren uneingeschränkten Unterhaltsbelastung für einen Unterhaltspflichtigen als Folge ...

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines Härtegrundes i.S.v. § 1579 Nr.7 BGB bei Verfestigung der Beziehung i.S.e. nichtehelichen Zusammenlebens; Annahme einer verfestigten Lebensbeziehung trotz Besitzes einer eigenen Wohnung

  • Judicialis

    BGB § 323 Abs. 3; ; BGB § 1579 Nr. 7; ; ZPO § 323

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1579 Nr. 7; ZPO § 323
    Zur Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen des Tatbestands der Verwirkung

  • rechtsportal.de

    BGB § 1579 Nr. 7 (a.F.)
    Verwirkung nachehelichen Unterhalts wegen Zusammenlebens mit neuem Partner

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1630
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.1997 - XII ZR 153/95

    Befristung eines Anspruchs auf Betreuungsunterhalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07
    Die vom Kläger erhobene Abänderungsklage im Sinne von § 323 ZPO ist die richtige Klageart (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl., Rdnr. 58 zu § 1579 BGB; BGH NJW 1997, 1851; OLG Köln FamRZ 2001, 1717).

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, in dem sich das nicht eheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtliche Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschieden Ehegatten zurücktreten, und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derartig veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (siehe BGH NJW 1997, 1851, 1852 m.w.N.).

  • OLG Köln, 04.05.2001 - 25 UF 63/00

    Zur Verwirkung von nachehelichem Unterhalt wegen versuchten Prozeßbetrug

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07
    Die vom Kläger erhobene Abänderungsklage im Sinne von § 323 ZPO ist die richtige Klageart (vgl. Palandt/Brudermüller BGB 66. Aufl., Rdnr. 58 zu § 1579 BGB; BGH NJW 1997, 1851; OLG Köln FamRZ 2001, 1717).
  • BGH, 29.10.1996 - VI ZR 262/95

    Erneute Vernehmung eines Zeugen in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 22.06.2007 - 2 UF 26/07
    Da der Senat die Glaubwürdigkeit des Zeugen A... in gleicher Weise beurteilt wie das Familiengericht, aus dessen Bekundung jedoch andere rechtliche Schlussfolgerungen zieht, erübrigt sich eine erneute Vernehmung dieses Zeugen im zweiten Rechtszug (vgl. Gummer/Heßler, ZPO 26. Aufl. Rdnr. 8 zu § 529 ZPO m.w.N.; BGH NJW 1997, 466).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2017 - 6 UF 32/17

    Nachehelicher Unterhalt: Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei Zusammenleben

    Dabei kann allerdings eine allein subjektiv in Anspruch genommene Distanz zu dem neuen Partner, die in der tatsächlichen Lebensgestaltung nicht zum Ausdruck kommt, keine Berücksichtigung finden (BGH FamRZ 2002, 23, juris Rz. 22 a.E.; vgl. auch OLG Düsseldorf FamRZ 2011, 225, juris Rz. 8; OLG Zweibrücken FamRZ 2008, 1630, juris Rz. 27).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2010 - 2 UF 140/09

    Verwirkung des Anspruchs auf nachehelichen Unterhalt

    Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann kann von dem Zeitpunkt an, in dem sich das nichteheliche Zusammenleben der neuen Partner als solchermaßen verfestigte Verbindung darstellt, die Bedeutung der geschiedenen Ehe als Grund für eine fortdauernde unterhaltsrechtlich Verantwortung des Verpflichteten gegenüber seinem geschiedenen Ehegatten zurücktreten und es kann für den Verpflichteten objektiv unzumutbar werden, den früheren Ehegatten unter derart veränderten Lebensumständen gleichwohl weiterhin (uneingeschränkt) unterhalten zu müssen (siehe BGH FamRZ 1997, 671; vgl. auch Senat FamRZ 2008, 1630).
  • OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 7 UF 77/21

    Berücksichtigung von Naturalunterhalt für Kinder bei Berechnung von

    Dabei kommt es bei der Beurteilung, ob von einer verfestigten Lebensgemeinschaft ausgegangen werden kann, auf die Umstände des Einzelfalls an, wobei das Führen eines gemeinsamen Haushaltes zwar ein starkes Indiz, jedoch nicht unabdingbare Voraussetzung für das Vorliegen einer solchen Lebensgemeinschaft ist (BGH, FamRZ 2011, 1854 ff.; BGH, FamRZ 2002, 810 ff.; OLG Düsseldorf, FamRZ 2011, 225 f.: OLG Karlsruhe, NJW-RR 2011, 655 ff.; OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 351 ff.; OLGR Karlsruhe 2008, 792 ff.; OLGR Zweibrücken 2008, 474 f.).
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