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   OLG Karlsruhe, 26.10.2001 - 2 UF 287/01   

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https://dejure.org/2001,4533
OLG Karlsruhe, 26.10.2001 - 2 UF 287/01 (https://dejure.org/2001,4533)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.10.2001 - 2 UF 287/01 (https://dejure.org/2001,4533)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Oktober 2001 - 2 UF 287/01 (https://dejure.org/2001,4533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindesentführung; Sorgerecht; Rückgabe; Verbringungsgenehmigung ; Widerrechtlichkeit ; Schwerwiegende Gefahr; Unzumutbare Lage

  • Judicialis

    HKiEntÜ Art. 12; ; HKiEntÜ Art. 13 Buchst. a); ; HKiEntÜ Art. 13 Buchst. b); ; FGG § 33

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HKiEntÜ Art. 12, Art. 13 lit. a, lit. b; FGG § 33
    Schwerwiegende Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind; unzumutbare Lage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 1142 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 21.08.1998 - 5 UF 300/98

    Sofortige Beschwerde; Haager Übereinkommen; Kindesentführung; Sorgerecht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2001 - 2 UF 287/01
    So kann nicht angenommen werden, das Kind werde nach Rückführung missbraucht oder misshandelt (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1999, 948; vgl. auch MünchKomm./Siehr a.a.O., Rn. 61; Bach/Gildenast a.a.O., Rn. 123 ff. m.w.N.).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.10.2001 - 2 UF 287/01
    b) Wirklich schwerwiegende, sich als besonders erheblich, konkret und aktuell darstellende, einer Rückführung entgegenstehende Gefahren (vgl. BVerfG, FamRZ 1999, 85, 87) konnte der Senat nicht feststellen.
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2002 - 2 UF 115/02

    Internationale Kindesentführung: Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts des Kindes

    Denn wer durch die Ablehnung der Begleitung eines Kindes selbst diese Gefahr schafft, kann diese nicht der Rückführung entgegenhalten (OLG Zweibrücken, a.a.O., S. 644; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.10.2001, 2 UF 287/01).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2011 - 17 UF 150/11

    Internationale Kindesentführung: Rückführung eines Kindes nach Australien

    a) Eine solche Gefahr kann etwa bestehen, wenn ein Kleinkind nicht von der Mutter, der bisherigen Bezugsperson, begleitet werden könnte (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2002, 1142).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2002 - 2 UF 61/02

    Internationale Kindesentführung: Voraussetzungen der erneuten Überprüfung nach

    Auf den für den Vater am 25.06.2001 beim Amtsgericht Karlsruhe gestellten Antrag des Generalbundesanwalts, verbunden mit der Beschwerde des Vaters gegen die zurückweisende Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 21.08.2001, 6 F 196/01), wurde die Mutter durch Beschluss des Senats vom 26.10.2001 (2 UF 287/01) auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung vom 25.10.1980 (künftig: Abkommen) dazu verpflichtet, das Kind dem Vater zur sofortigen Rückführung in die USA herauszugeben.

    Zwar ist hier, nachdem die rechtskräftige Rückführungsentscheidung des Senats vom 26.10.2001 (2 UF 287/01) ergangen ist, nach dem Wortlaut des Abkommens grundsätzlich kein Rechtsbehelf mehr gegeben.

  • OLG Celle, 27.02.2006 - 17 UF 130/05

    Voraussetzungen der Rückführung eines Kleinkindes in die USA nach dem Haager

    Im übrigen können Beeinträchtigungen des Kindeswohls in der Regel dadurch vermieden werden, dass der entführende Elternteil mit dem Kind zurückkehrt (BVerfG FamRZ 1999, 85; OLG Rostock FamRZ 2003, 959; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1142).
  • AG Rostock, 23.07.2008 - 11 F 159/08

    Anspruch eines Elternteils auf Rückführung eines Kindes: Beweislast für

    Finanzielle Probleme reichen ebenso wenig für die Ablehnung der Rückgabe aus wie sonstige Schwierigkeiten der Mutter, um in Großbritannien wieder sesshaft zu werden oder dort ihren Lebensunterhalt zu sichern (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1142).
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