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   OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03   

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https://dejure.org/2003,4089
OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03 (https://dejure.org/2003,4089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06.06.2003 - 2 UF 38/03 (https://dejure.org/2003,4089)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 06. Juni 2003 - 2 UF 38/03 (https://dejure.org/2003,4089)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufenthaltbestimmungsrecht für ein Kind; Über einen Monat hinausgehende Verlängerung der Berufungs- bzw. Beschwerdefrist bei Einwiligung des Gegners; Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist; Pflicht des Rechtsanwaltes, für eine ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 233; ; ZPO § 234

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233; ZPO § 234; BRAO § 43
    Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist - Anforderungen an Büroorganisation des Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist: Stimmt Gegner nicht zu, gilt derzeit noch eine Schonfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3210
  • MDR 2003, 1197
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.06.1988 - VI ZB 14/88

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die aufgrund einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03
    Ein Rechtsanwalt muss für eine einwandfreie Büroorganisation sorgen (BGH MDR 1988, 1048); er muss seine Bürokräfte sorgfältig auswählen und auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit hin laufend überwachen (BGH VersR 1972, 557).
  • BGH, 26.08.1999 - VII ZB 12/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumnis infolge reduzierten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03
    Bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebes darstellen, erhöht sich die Sorgfaltspflicht des Anwalts (BGH MDR 1999, 1411; NJW-RR 1999, 1664).
  • BGH, 10.02.1972 - III ZR 173/71

    Organisationspflicht - Rechtsanwalt - Anforderung - Überwachung - Büroangestellte

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03
    Ein Rechtsanwalt muss für eine einwandfreie Büroorganisation sorgen (BGH MDR 1988, 1048); er muss seine Bürokräfte sorgfältig auswählen und auf ihre Eignung und Zuverlässigkeit hin laufend überwachen (BGH VersR 1972, 557).
  • BGH, 01.07.1999 - III ZB 47/98

    Einhaltung von Rechtsmittelfristen - Anforderungen an die eigene Sorgfalt des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 06.06.2003 - 2 UF 38/03
    Bei Vorliegen besonderer Umstände, die eine erhöhte Gefahr für den reibungslosen Ablauf des Kanzleibetriebes darstellen, erhöht sich die Sorgfaltspflicht des Anwalts (BGH MDR 1999, 1411; NJW-RR 1999, 1664).
  • OLG Zweibrücken, 17.07.2014 - 7 U 25/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Ein Ermessensspielraum des Gerichts besteht nicht (vgl. BGH NJW 2004, 1742; OLG Zweibrücken, NJW 2003, 3210; Musielak/Ball, ZPO, 11. Auflage, 2014, § 520 Rn 9; BeckOK/ZPO/Wulf, Stand 15.03.2014, § 520 Rn 9).
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