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   OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 2 UF 4/03   

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https://dejure.org/2003,8882
OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 2 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,8882)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 2 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,8882)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 2 UF 4/03 (https://dejure.org/2003,8882)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rückgabeverlangen nach internationaler Kindesentführung: Ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Celle in Niedersachsen und amtswegige Abgabe durch das Beschwerdegericht

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 13 Abs. 1 b HKÜ; § 5 Abs. 1 S. 2 SorgeRÜbkAG; § 621e Abs. 4 ZPO; § 16e der Verordnung zur Änderung der Verordnung zur... Regelung von Zuständigkeiten in der Gerichtsbarkeit und der Justizverwaltung; § 23b Abs. 1 Nr. 2 - 14 GVG; § 621 Abs. 1 ZPO; § 8 Abs. 2 SorgeRÜbkAG; § 22 FGG; § 43 FGG; § 46 FGG
    Anfechtung einer durch ein unzuständiges Gericht getroffenen Entscheidung in einem der dem FGG unterliegenden Verfahren; Abgabe eines in der Beschwerdeinstanz anhängiges Verfahren unmittelbar an ein nicht nachgeordnetes Amtsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung einer durch ein unzuständiges Gericht getroffenen Entscheidung in einem der dem FGG unterliegenden Verfahren; Abgabe eines in der Beschwerdeinstanz anhängiges Verfahren unmittelbar an ein nicht nachgeordnetes Amtsgericht

  • Judicialis

    SorgeRÜbkAG § 5 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 621 e Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SorgeRÜbkAG § 5 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 621e Abs. 4
    Zur Zuständigkeit für Entscheidungen bei Kindesentführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2003, 80
  • FamRZ 2003, 1479
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 26.04.1991 - AR 1 Z 40/91

    Befugnis eines Vaters zum persönlichen Umgang mit dem nichtehelichen Kind;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 2 UF 4/03
    Im Rahmen der §§ 43, 46 FGG ist jedoch anerkannt, dass ein in der Beschwerdeinstanz anhängiges Verfahren auch unmittelbar an ein nicht nachgeordnetes Amtsgericht abgegeben werden kann (BayObLGZ 69, 115, 117; BayObLGZ 82, 261, 265; BayObLG FamRZ 1991, 1076).
  • OLG Karlsruhe, 14.10.2008 - 5 WF 74/08

    Mutwilligkeit einer Unterhaltsklage hinsichtlich eines freiwillig gezahlten

    Es gibt schließlich eine vermittelnde Meinung, die fordert, dass auf den vollen Unterhaltsbetrag nur dann geklagt werden dürfe, wenn der Verpflichtete vorher zu einer außergerichtlichen Titulierung aufgefordert wurde und diese abgelehnt hat (OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, 102 ; OLG Oldenburg, FamRZ 2003, 1479 ; Zimmermann, Prozesskostenhilfe - insbesondere in Familiensachen - 3. Aufl. 2007, Rn. 210).
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