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   OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09   

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https://dejure.org/2011,6906
OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09 (https://dejure.org/2011,6906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.02.2011 - 2 UF 45/09 (https://dejure.org/2011,6906)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 (https://dejure.org/2011,6906)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verlängerung der Studienzeit durch ein Auslandssemester; Anrechnung des Einkommens aus überobgligatorischer, nach Erreichen des Rentenalters fortgesetzter freiberuflicher Tätigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1603; BGB § 1606; BGB § 1610
    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Verlängerung der Studienzeit durch ein Auslandssemester; Anrechnung des Einkommens aus überobgligatorischer, nach Erreichen des Rentenalters fortgesetzter freiberuflicher Tätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Sinologen müssen auch mal nach China

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzierung einer verlängerten Studienzeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Studienaufenthalt im Ausland fällt unter den Ausbildungsunterhalt

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Fortgesetzte freiberufliche Tätigkeit trotz Erreichens der Altersgrenze

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausbildungsunterhalt nur während der Regelstudienzeit? - Gut verdienender Vater muss auch Auslandssemester des Sohnes finanzieren

  • unterhalt24.com (Kurzinformation)

    Wer länger als gesetztlich vorgesehen arbeitet, muß sein Einkommen nicht vollständig anrechnen lassen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1303
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 12.01.2011 - XII ZR 83/08

    Kindes- und nachehelicher Ehegattenunterhalt: Anrechnung des Einkommens aus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Denn das Ausmaß der unterhaltsrechtlichen Obliegenheiten kann nicht davon abhängen, in welcher konkreten Form die Berufstätigkeit im Einzelfall ausgeübt wird (BGH, Urteil vom 12.01.2011 - XII ZR 83/08 - Rn. 22).

    Im Hinblick auf die Anrechnung der nach dem 65. Lebensjahr erzielten Erwerbseinkünfte des Klägers hat der Senat gemäß den vom Bundesgerichtshof aufgestellten Grundsätzen (BGH Urteil vom 12.01.2011 - XII ZR 83/08 -) eine Wertung unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls vorgenommen.

  • BGH, 25.01.1989 - IVb ZR 31/88

    Abtretung des Anspruchs auf Freistellung von Unterhaltspflichten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Zwar sind endgültig festgesetzte BAföG-Leistungen unterhaltsrechtliches Einkommen, die den Bedarf des Kindes mindern; das Kind ist gehalten, Ausbildungsförderung in Anspruch zu nehmen, auch wenn und soweit diese nur als unverzinsliches Darlehen gewährt wird (BGH FamRZ 1989, 499).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2003 - 10 UF 302/01

    Darlegungs- und Beweislast im Verfahren zur Abänderung eines Titels betreffend

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Dann muss das Kind dartun und beweisen, dass der Unterhaltsanspruch fortbesteht, insbesondere welche Haftungsquote auf den jeweiligen Elternteil entfällt (OLG Karlsruhe, FamRZ 2009, 1497; OLG Brandenburg, FamRZ 2004, 552).
  • BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93

    Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Das Abänderungsverfahren ermöglicht dagegen weder eine freie Neufestsetzung des Unterhalts noch eine abweichende Beurteilung derjenigen Verhältnisse, die bereits im Ersturteil eine Bewertung erfahren haben (BGH, ständige Rechtsprechung, FamRZ 1994, 1100; FamRZ 2007, 882 Rz. 25; 1460 Rz. 14).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 97/91

    Rechtsstellung des ausbildungsunterhaltsberechtigten Kindes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Soweit ein Auslandssemester für die Berufsausbildung sinnvoll ist, ist dieses bei guten Einkommensverhältnissen der Eltern auch bei Verlängerung der Studienzeit zu finanzieren (BGH FamRZ 1992, 1064; FA-FamR/Seiler, 8. Aufl., 6. Kapitel Rn. 244).
  • BGH, 14.03.2007 - XII ZR 158/04

    Mehrbedarf eines Kindes bei Kindergartenbesuch aus pädagogischen Gründen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Das Abänderungsverfahren ermöglicht dagegen weder eine freie Neufestsetzung des Unterhalts noch eine abweichende Beurteilung derjenigen Verhältnisse, die bereits im Ersturteil eine Bewertung erfahren haben (BGH, ständige Rechtsprechung, FamRZ 1994, 1100; FamRZ 2007, 882 Rz. 25; 1460 Rz. 14).
  • BGH, 05.09.2001 - XII ZR 108/00

    Abänderung von Prozeßvergleichen bei Änderung der Rechtsprechung zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Als besondere Prozessvoraussetzung verlangt die Abänderungsklage die Behauptung, dass eine wesentliche Veränderung der Verhältnisse nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Vorprozess eingetreten sei (BGH FamRZ 2001, 1687, 1689).
  • BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Ihre zusätzliche Rentenversicherung, für die sie 197, 74 EUR im Monat bezahlt, ist jedoch nur in Höhe von 4% des Gesamtbruttoeinkommens anzusetzen (BGH FamRZ 2006, 387).
  • BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05

    Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Für die Vergangenheit sind die in diesem aktuellen Zeitraum erzielten Einkünfte maßgebend, wobei bei mehrjährigem Unterhaltsrückstand ein Mehrjahresschnitt gebildet werden kann (BGH FamRZ 2007, 1532).
  • BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06

    Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.02.2011 - 2 UF 45/09
    Allerdings ergibt sich etwas anderes, soweit vermögensbildende Aufwendungen wie Tilgungen für Immobilien der Altersvorsorge dienen (BGH FamRZ 2008, 963, 966).
  • BGH, 21.02.2001 - XII ZR 276/98

    Grenzen der Durchbrechung der Rechtskraft im Abänderungsverfahren

  • BGH, 28.11.1984 - IVb ZB 782/81

    Einbeziehung von Renten der betrieblichen Altersversorgung in den

  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

  • BGH, 21.06.2006 - XII ZR 147/04

    Auswirkung des Erziehungsgeldes auf die Unterhaltspflicht

  • OLG Karlsruhe, 09.01.2009 - 18 UF 207/08

    Anspruch eines unterhaltspflichtigen Vaters auf Auskunft über das Einkommen und

  • OLG Hamm, 27.09.2013 - 2 WF 161/13

    Kein Anspruch auf Unterhalt, soweit BAföG-Leistungen den Unterhaltsbedarf decken

    BAföG-Leistungen sind nach Ziffer 2.4 der Hammer Leitlinien hinsichtlich der Bedürftigkeit unterhaltsrechtliches Einkommen, soweit sie nicht Vorausleistungen nach § 36 BAföG darstellen (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 1985 - IVb ZR 30/84 - FamRZ 1985, 916; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 - FamRZ 2011, 1303; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Februar 2009 - 2 WF 6/09 - NJW-RR 2010, 8; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 22. Januar 2008 - 10 UF 95/97; Hanseatisches Oberlandesgericht in Bremen, Beschluss vom 10. September 2012 - 4 UF 94/12 - FamRZ 2013, 1050; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 2005 - 15 UF 75/05 - FamRZ 2006, 571; OLG Köln, Beschluss vom 10. November 2004 - 27 WF 219/04 - OLGR Köln 2005, 204; OLG Köln, Urteil vom 23. August 1985 - 4 UF 93/85 - FamRZ 1985, 1166; Clausius in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1577 BGB Rn. 16; OLG Hamm, Urteil vom 07. Dezember 1993 - 9 UF 130/93 - FamRZ 1994, 1343; vgl. zum Stipendium: OLG Bamberg, Beschluss vom 03. Januar 1986 - 7 UF 102/85 - FamRZ 1986, 1028).

    Soweit die Darlehensbedingungen betroffen sind, gestalten sich diese als günstig und begründen daher die Zumutbarkeit der Inanspruchnahme (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 2005 - 15 UF 75/05 - FamRZ 2006, 571; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 - FamRZ 2011, 1303; Viefhues in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. 2012, § 1602 BGB Rn. 56).

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2015 - 3 UF 211/12

    Berücksichtigung überobligatorischer Tätigkeit bei der Anrechnung des Einkommens

    Üblicherweise wird in der Rechtsprechung bei Fehlen besonderer Umstände die Hälfte der überobligatorischen Einkünfte in den Unterhalt einbezogen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2011, 2 UF 45/09, FamRZ 2011, 1303, Rn. 147 beim Volljährigenunterhalt).
  • OLG Hamm, 19.07.2013 - 6 UF 46/13

    Umfang des Ausbildungsunterhalts; Kosten eines Auslandsstudiums

    Allein auch aus diesem Grund sind die entsprechenden Mehrkosten nur bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Eltern zu übernehmen (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2011, 1303).
  • KG, 18.09.2012 - 17 WF 232/12

    Studiengebühren, studien- oder ausbildungsbedingter Auslandsaufenthalt oder

    Ein Anspruch des Kindes darauf, dass ihm die Eltern im Rahmen des Ausbildungsunterhalts Ausbildungsabschnitte im Ausland finanzieren, beispielsweise in Form von Auslandssemestern, zeitweiligen Auslandsaufenthalten oder Auslandssprachkursen etc. besteht nach der Rechtsprechung, soweit nicht eine entsprechende Absprache zwischen dem studierwilligen Kind und den Eltern bzw. Elternteil vorliegt, überhaupt nur dann, wenn die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung den Eltern bzw. dem Elternteil wirtschaftlich zumutbar ist, der Auslandsaufenthalt sachlich begründet und sinnvoll ist, um das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen und der Unterhaltsbedarf unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles insgesamt angemessen erscheint (vgl. - vom Familiengericht bereits angeführt - BGH, Urteil vom 26. Februar 1992 - XII ZR 97/91 -, FamRZ 1992, 1064: Angemessenheit eines zweisemestrigen Auslandsstudium einer Jurastudentin an der Universität Genf bejaht; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. Februar 2011 - 2 UF 45/09 -, FamRZ 2011, 1303: Angemessenheit eines zweisemestrigen Auslandsstudiums eines Sinologen/Ostasienwissenschaftlers an der Universität Shanghai und anschließende teilweise Neuausrichtung des Studienziels auf den Schwerpunkt Computerlinguistik bejaht [bei juris Rz. 4, 127]; OLG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2006 - 21 UF 619/05 -, OLG-Report Dresden 2006, 357: Mehrkosten in Höhe von insgesamt 6.990 ? eines Gymnasiasten, der nach der 10. Klasse für ein Jahr in England ein College besucht, sind nur bei "weit überdurchschnittlichen finanziellen Verhältnissen" zu tragen; Klage ohne Erfolg).
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