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   OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17   

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https://dejure.org/2017,37913
OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17 (https://dejure.org/2017,37913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2017 - 2 UF 52/17 (https://dejure.org/2017,37913)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 2 UF 52/17 (https://dejure.org/2017,37913)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 749 Abs 1, §§ 753, 1353 Abs 1
    Anspruch gegen geschiedenen Ehegatten auf Zustimmung zur Löschung einer Eigentümergrundschuld bei Aufhebung der Gemeinschaft durch Teilungsversteigerung

  • rabüro.de

    Zum Anspruch eines Ehegatten auf Erteilung der Zustimmung zur Löschung einer nicht valutierten Grundschuld durch den anderen Ehegatten

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 749 Abs 1 BGB, § 753 BGB, § 180 ZVG
    Familiensache: Anspruch des Ehegatten auf Zustimmung des anderen Ehegatten zur Löschung von Eigentümergrundschulden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Löschung der Grundschuld: Der frühere Ehegatte hat Mitwirkungspflicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ewiger Immobilienstreit bei Scheidung hat ein Ende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 1427
  • FamRZ 2018, 252
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90

    Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Denn nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht für einen Ehegatten im Zweifel kein Anlass mehr, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (BGH FamRZ 1993, 676 Rn. 27; FamRZ 2011, 25 Rn. 20).

    Ein solcher Umstand kann darin gesehen werden, dass der allein verdienende Ehegatte mit Duldung des anderen das Haus nach der Trennung weiterhin nutzt und wie bisher die Lasten trägt, ohne zu erkennen zu geben, dass er einen hälftigen Ausgleich geltend zu machen beabsichtigt, und ohne dass der andere Ehegatte ihm ein Nutzungsentgelt abverlangt (BGH FamRZ 1993, 676 Rn. 27).

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZB 333/12

    Zuschlag an den geschiedenen Ehegatten in der Teilungsversteigerung: Fortsetzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Dem Anspruch auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft nach §§ 749 Abs. 1, 753 Abs. 1 BGB können von dem anderen Teilhaber auch keine gemeinschaftsfremden Forderungen, etwa aus Güterrecht, entgegengehalten werden (BGH FamRZ 2014, 285 Rn. 22 f).
  • BGH, 06.10.2010 - XII ZR 10/09

    Zugewinnausgleich: Ermittlung des Endvermögens bei Gesamtschuld der Eheleute mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Denn nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft besteht für einen Ehegatten im Zweifel kein Anlass mehr, dem anderen eine weitere Vermögensmehrung zukommen zu lassen (BGH FamRZ 1993, 676 Rn. 27; FamRZ 2011, 25 Rn. 20).
  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 118/73

    Aufhebung der Gemeinschaft und Zurückbehaltungsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB wegen unbeglichener Ansprüche aus Gemeinschaftsrecht kann dem Aufhebungsanspruch nicht entgegengesetzt werden (MüKö-Karsten Schmidt, a.a.O., Rn.16; Prütting/Wegen/Weinreich-von Ditfurth, BGB, 12. Aufl., § 756 Rn. 2 mit Hinweis auf BGH NJW 1975, 687).
  • BGH, 05.12.1994 - II ZR 268/93

    Vorzeitige Aufhebung einer Grundstücksgemeinschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Der Verlust der wirtschaftlichen Existenzgrundlage ist demgegenüber ein Umstand, der bei der Prüfung, ob vorzeitig eine Aufhebung der Gemeinschaft verlangt werden kann, in besonderer Weise zu würdigen ist (BGH NJW-RR 1995, 334 Rn. 12).
  • LG Stuttgart, 27.10.2006 - 27 O 356/06

    Aufhebung einer Miteigentümergemeinschaft ; Löschung einer Eigentümergrundschuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 UF 52/17
    Mit der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur geht der Senat davon aus, dass nach diesen Vorschriften zur Aufhebung der Gemeinschaft ein Anspruch auf Zustimmung zur Löschung jedenfalls dann besteht, wenn ohne eine Löschung der nicht valutierten Grundschulden eine Teilungsversteigerung wesentlich erschwert oder sogar vereitelt werden würde (LG Stuttgart FamRZ 2007, 1034; OLG Oldenburg FamRZ 2012, 1567; OLG Schleswig FamRB 2016, 293 ff. mit Anm. Kogel; Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 6. Aufl., Rn. 206; Walter Kogel, Strategien bei der Teilungsversteigerung, 3. Aufl., Rn. 196 ff; Weinreich, Probleme der Teilungsversteigerung, FuR 2006, 403, 404).
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