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   OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00   

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https://dejure.org/2008,7528
OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00 (https://dejure.org/2008,7528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.2008 - 2 UF 53/00 (https://dejure.org/2008,7528)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 2008 - 2 UF 53/00 (https://dejure.org/2008,7528)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Genehmigung der Erklärungen eines von seiner Mutter gesetzlich vertretenen Kindes i.R.e. Grundstückskaufvertrages im Falle einer Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Finanzierungsgrundschuld; Genehmigungspflichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages mit einem Minderjährigen ...

  • Judicialis

    RPflG § 11 Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 621 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 621 e; ; FGG § 19; ; FGG § 20; ; FGG § 64 Abs. 3 S. 2; ; BGB § 1629 a; ; BGB § 1822 Nr. 3; ; BGB § 1822 Nr. 10

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum familienrechtlichen Genehmigungserfordernis der Beteiligung eines Minderjährigen an einer ein Grundstück verwaltenden GbR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 53
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.07.1989 - BReg. 1a Z 7/89

    Streit um die Verweigerung der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00
    Beim Abschluß eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei den geschäftsführenden Gesellschaftern liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209).
  • BayObLG, 06.07.1995 - 1Z BR 157/94

    Errichtung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zur Verwaltung, Vermietung und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.2008 - 2 UF 53/00
    Lassen sich die Risiken aus dem Gesellschaftsvertrag auch nicht annähernd abschätzen, so ist die familiengerichtliche Genehmigung zu versagen, wobei die Frage, ob die Genehmigung zu einem Vertrag versagt werden muß, wenn bei dessen Abwicklung das beteiligte Kind Gefahr läuft, mit seinem Privatvermögen zur Haftung herangezogen zu werden, sei es auch nur für eine kurze Zeit oder in einem verhältnismäßig unerheblichen Umfang (so OLG Köln OLGZ 1976, 306, 307) oder ob es ausreicht, wenn bei der vertraglichen Regelung die Vorteile für das Kind die möglichen Belastungen überwiegen (so offensichtlich BayObLG FamRZ 1996, 119), dahinstehen kann.
  • OLG Nürnberg, 16.12.2014 - 11 WF 1415/14

    Genehmigungsfähigkeit einer Beteiligung eines Minderjährigen an einer

    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 96, 119 - Rn. 20 im juris-Ausdruck; 1997, 842 Rn. 22 f. im juris-Ausdruck; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden

    Erforderlich sind sie allerdings nicht, denn die gewünschte Sicherung des Verkäufers für den Fall, dass etwas schief geht - nämlich Rückzahlung nur des tatsächlich erhaltenen Geldes ohne Disagio und Zin9 Siehe hierzu BayObLG, FamRZ 1998, 455, 456.10 OLG Bremen, NJW-RR 1999, 876, 877 = MittRhNotK 1999, 13 Hierzu insgesamt Amann in Beck"sches Notarhandbuch, 4. Aufl., 284; OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 181, 182; OLG Hamm, FamRZ 2001, 53 .
  • BayObLG, 10.07.2002 - 3Z BR 82/02

    Beschwerde gegen Vorbescheid im vormundschaftsgerichtlichen Verfahren -

    Für eine Genehmigung genügt es, dass das Rechtsgeschäft unter Berücksichtigung all seiner Auswirkungen für den Pflegling vorteilhaft (vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 181), zweckmäßig und nützlich ist (vgl. OLG Hamm FamRZ 2001, 53).

    Interessen und Belange des Pflegers oder eines Dritten hat das Gericht grundsätzlich nicht wahrzunehmen (OLG Hamm FamRZ 2001, 53), doch sind auch Zweckmäßigkeit und Vorteile ideeller Art, wie Familieninteressen, zu erwägen (BayObLG FamRZ 1976, 281; FamRZ 1989, 540).

  • OLG Brandenburg, 23.09.2008 - 10 UF 70/08

    Genehmigungspflichtiges Rechtsgeschäft: Genehmigung des Erwerbs von fünf

    Da das Amtsgericht nun, anders als durch seinen Beschluss vom 26.1.2007 (vgl. hierzu den Senatsbeschluss vom 31.7.2007 - 10 WF 146/07 - veröffentlicht in FamRZ 2008, 425), eine Endentscheidung erlassen hat, findet die Beschwerde nach § 621 e ZPO statt (vgl. Senat, FamRZ 2004, 1049; OLG Naumburg, Beschluss vom 30.9.2003 - 14 UF 75/03, veröffentlicht bei juris; OLG Hamm, FamRZ 2001, 53; Schwer, in: jurisPK-BGB, 3. Aufl. 2006, § 1643 BGB, Rz. 11; Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Schael, § 2, Rz. 155).
  • KG, 05.03.2020 - 13 UF 18/20

    Familiengerichtliche Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Rechtsgeschäfts eines

    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat das Familiengericht außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung für den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes in der Gesellschaft vorwiegend bei den geschäftsführenden Gesellschaftern liegt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 11. April 2000 - 2 UF 53/00, FamRZ 2001, 53; BayObLG, Beschluss vom 4. Juli 1989 - BReg …
  • OLG Celle, 28.09.2011 - 17 UF 154/11

    Ideelle oder familiäre Interessen rechtfertigen in der Regel nicht die

    Im rechtlichen Ausgangspunkt hat das Familiengericht über die Genehmigungsanträge nach pflichtgemäßem Ermessen zu befinden; es ist aber insoweit gebunden, als es allein auf das Interesse des durch das Genehmigungserfordernis gesetzlich geschützte Minderjährigen und nicht darüber hinaus auch auf das Interesse sonstiger Dritter abstellen musste (OLG Hamm FamRZ 2001, 53; Palandt/Diederichsen aaO § 1828 Rn. 8; MünchKomm/Wagenitz aaO § 1828 Rn. 18), so dass insbesondere die von der Beschwerde hervorgehobenen Interessen der Kindesmutter ohne Belang sind.
  • OLG Nürnberg, 23.12.2019 - 9 WF 1037/19

    Familienrechtliche Genehmigung einer stillen Beteiligung

    Beim Abschluss eines Gesellschaftsvertrages hat es außer der vertraglichen Stellung des Kindes in der Gesellschaft und neben vermögensrechtlichen Gesichtspunkten auch die Mitgesellschafter hinsichtlich ihrer Vermögensverhältnisse sowie ihrer charakterlichen und fachlichen Eignung zu beurteilen, weil die Verantwortung für die Vermögenslage des Kindes im Rahmen der Gesellschaft vorwiegend bei dem geschäftsführenden Gesellschafter liegt (BayObLG FamRZ 1990, 208, 209; FamRZ 1996, 119 - juris Rn. 20; 1997, 842 - juris Rn. 22 f.; OLG Hamm FamRZ 2001, 53).
  • OLG Hamm, 11.04.2003 - 10 WF 53/03

    Anforderungen an die Bestellung einer Grundschuld durch die Vorerbin

    Die gemäß § 11 RPflG in Verbindung mit §§ 621 a Abs .1 Satz 1, 621 e ZPO, 20 FGG zulässige befristete Beschwerde ( vgl. OLG Hamm, FamRZ 2001, 53 ) ist begründet; sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
  • OLG Frankfurt, 14.07.2003 - 3 UF 152/03

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine familiengerichtliche Genehmigung

    In der Erteilung der Genehmigung liegt die das Verfahren abschließende Sachentscheidung (h.M., vgl. auch OLG Hamm FamRZ 2001, 53; und die Senatbeschlüsse vom 10.11.2000, 3 UF 104/00, und vom 20.09.2001, 3 UF 213/01).
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