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   OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06   

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https://dejure.org/2006,3531
OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,3531)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18.10.2006 - 2 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,3531)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 18. Oktober 2006 - 2 UF 7/06 (https://dejure.org/2006,3531)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Beschränkung von Unterhaltszahlungen; Berücksichtigung der Vermittelbarkeit am Arbeitsmarkt; Bewilligung von Rentenzahlungen; Wirksamkeit einer Altersteilzeitvereinbarung; Erleiden eines psychosomatischen Erschöpfungssyndroms

  • Judicialis

    BGB § 1361

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1361
    Einschränkung der Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsverpfichteten durch Inanspruchnahme von Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • meyer-koering.de (Kurzinformation)

    Altersteilzeit und Unterhalt. Vorsicht ist geboten.

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Trennungsunterhalt - unterhaltspflichtiger Ehemann darf nicht ohne Weiteres in Altersteilzeit gehen - Unterhaltspflichtiger muss finanzielle Leistungsfähigkeit erhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 520
  • FamRZ 2007, 1019
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 12.04.2000 - 12 UF 149/99

    Zur Frage der Leistungsfähigkeit für nachehelichen Unterhalt, der Zumutbarkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06
    Dass die Vereinbarung der Alterstteilzeit einer gemeinsamen Lebensplanung der Parteien entsprochen hat oder hierfür gesundheitliche Gründe maßgebend waren (vgl. Eschenbruch, a.a.O.), trägt der Beklagte selbst nicht vor und ob die Alterteilzeit unterhaltsrechtlich zu rechtfertigen ist, wenn (nur) durch sie der drohende Verlust des Arbeitsplatzes abgewendet werden konnte (vgl. hierzu auch OLG Hamm, NJW-RR 2001, 433), kann dahinstehen, denn davon, dass ein solcher Fall hier vorliegt, ist nicht auszugehen.
  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 18.10.2006 - 2 UF 7/06
    Daraus folgt, dass der Verpflichtete im Grundsatz unterhaltsrechtlich nicht berechtigt ist, seine Leistungsfähigkeit durch die Inanspruchnahme der lediglich aus arbeitsmarktpolitischen Gründen eingeführten Altersteilzeit einzuschränken (vgl. BGH, FamRZ 1999, 708, 710; FamRZ 1998, 256; Saarländisches Oberlandesgericht, 9. Zivilsenat, Urteil vom 14. September 2005 - 9 UF 104/03 - 6. Zivilsenat, Beschluss vom 21. September 2004 - 6 UFH 57/04; Urteil vom 30. November 2000 - 6 UF 12/00 - Eschenbruch, Der Unterhaltsprozess, 4. Aufl., Rz 1310, m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des

    Daraus folgt, dass für den Unterhaltspflichtigen die Obliegenheit zu einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit bis zum Erreichen des gesetzlichen Rentenalters besteht, also in der Regel bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres, so dass sich der Unterhaltsberechtigte Einkommenseinbußen, die in Folge von Altersteilzeit entstehen, nicht entgegenhalten lassen muss (Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 20. Juli 2006, 6 UF 115/05, m.w.N.; Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 18.Oktober 2006, 2 UF 7/06, FamRZ 2007, 1019).
  • OLG Saarbrücken, 05.08.2010 - 6 UF 138/09

    Ehegattenunterhalt: Abänderungsklage wegen Vorruhestandes des

    Grundsätzlich ist der zu Unterhalt Verpflichtete regelmäßig unterhaltsrechtlich nicht berechtigt, seine Leistungsfähigkeit durch die Inanspruchnahme der lediglich aus arbeitsmarkt- und sozialpolitischen - und damit wechselnden Vorstellungen unterliegenden - Gründen eingeführten Frühverrentung oder Altersteilzeit einzuschränken (vgl. BGH FamRZ 1999, 708; Senatsurteil vom 30. Oktober 2003 - 6 UF 69/01 - Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2004 - 6 WF 75/04 -, juris; Urteile des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2008 - 2 UF 10/08 - und vom 18. Oktober 2006 - 2 UF 7/06 -, FamRZ 2007, 1019).

    Der Kläger hat auch dies nicht zum Anlass genommen, ansatzweise substantiiert darzutun, dass er aus gesundheitlichen oder betriebsbedingten Gründen in den vorgezogenen Ruhestand getreten ist oder dies einer gemeinsamen Lebensplanung der Parteien entsprochen hat (vgl. Urteil des 2. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. Oktober 2006 - 2 UF 7/06 -, FamRZ 2007, 1019).

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