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   VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04   

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https://dejure.org/2005,4706
VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04 (https://dejure.org/2005,4706)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04 (https://dejure.org/2005,4706)
VGH Hessen, Entscheidung vom 05. Dezember 2005 - 2 UZ 2802/04 (https://dejure.org/2005,4706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15 FeV, § 20 Abs 2 S 2 FeV, § 30 Abs 1 FeV, § 30 Abs 2 S 1 Halbs 1 FeV, § 94 StPO
    Fahrerlaubnis; prüfungsfreie Umschreibung; Fristablauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen; Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils ; Rechtmäßigkeit einer Beschränkung der Möglichkeit einer prüfungsfreien Umschreibung ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 56, 191 (Ls.)
  • DÖV 2006, 485
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils i.S. des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO liegen nicht vor, wenn zwar einzelne Rechtssätze oder tatsächliche Feststellungen, welche das Urteil tragen, zu Zweifeln Anlass bieten, das Urteil aber im Ergebnis aus anderen Gründen offensichtlich richtig ist (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. März 2004 - 7 AV 4.03 -, DVBl. 2004, 838 f.).
  • VGH Hessen, 21.11.2005 - 2 UZ 738/04

    Bestandsschutz beim Führerschein

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. November 2005 - 2 UZ 738/04 - unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 = NJW 2004, 2510) dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. insoweit auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rz. 15b mit zahlreichen Nachweisen).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    § 28 FeV und die hierzu ergangene, von dem Kläger umfangreich zitierte Rechtsprechung u.a. des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 29. April 2004 - C-476/01 -, NJW 2004, 1725 ff.) haben Bedeutung nur für Inhaber einer gültigen EU- oder EWR-Fahrerlaubnis, die - wie nach eigenen Angaben der Kläger - ihren ordentlichen Wohnsitz im Sinne des § 7 Abs. 1 oder 2 FeV in der Bundesrepublik Deutschland haben.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. November 2005 - 2 UZ 738/04 - unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 = NJW 2004, 2510) dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. insoweit auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rz. 15b mit zahlreichen Nachweisen).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    Betrifft der von dem jeweiligen Zulassungsantragsteller geäußerte Richtigkeitszweifel nur einen von mehreren die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. Redeker/von Oertzen, a.a.O., Rz. 16 unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgericht vom 26. Mai 1993 - 4 NB 3.93 -, NVwZ 1994, 269).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Hessen, 05.12.2005 - 2 UZ 2802/04
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines verwaltungsgerichtlichen Urteils im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nach ständiger Senatsrechtsprechung (vgl. zuletzt Beschluss vom 21. November 2005 - 2 UZ 738/04 - unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163 = DVBl. 2000, 1458; vgl. auch Beschluss vom 3. März 2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 = NJW 2004, 2510) dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung, also eine entscheidungserhebliche rechtliche oder tatsächliche Begründung der Vorinstanz mit schlüssigen Gegenargumenten so in Frage gestellt wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung nach summarischer Prüfung nicht nur hinsichtlich einzelner Begründungen, sondern im Ergebnis als fehlerhaft und deshalb der Erfolg der angestrebten Berufung möglich erscheint (vgl. insoweit auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 124 Rz. 15b mit zahlreichen Nachweisen).
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