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   OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97   

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https://dejure.org/1997,14478
OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97 (https://dejure.org/1997,14478)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.09.1997 - 2 V 10/97 (https://dejure.org/1997,14478)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. September 1997 - 2 V 10/97 (https://dejure.org/1997,14478)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erker; Untergeordneter Gebäudeteil; Nachbar; Baugenehmigung; Amtliche Bekanntgabe; Beginn der Widerspruchsfrist; Kenntnis von der Rechtsverletzung; Bautätigkeit; Einsichtnahme in die Bauakten ; Zahlung einer Verwaltungsgebühr .; Unterbindung von Bauarbeiten ; ...

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 18.01.1988 - 4 B 257.87

    Verwirkung - Nachbarliches Abwehrrecht - Betroffener - Rechtsverletzung -

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97
    Ist dem Nachbarn eine Baugenehmigung nicht amtlich bekanntgegeben worden, so kommt es für den Beginn der für ihn regelmäßig maßgeblichen Widerspruchsfrist von einem Jahr ( §§ 58 Abs. 2, 70 VwGO ) sowie für das Einsetzen der für eine materiell-rechtliche Rechtswirkung erforderlichen zeitlichen Komponente regelmäßig darauf an, ab wann der Betroffene die Rechtsverletzung hätte erkennen müssen, ab wann er hinreichend zuverlässige Kenntnis über einen (möglichen) Eingriff in seine geschützte Rechtsstellung erlangt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18.1.1988, BRS 48 Nr. 180, und vom 16.5.1991, BRS 52 Nr. 218; Beschluß vom 17.3.1996 - 4 B 43/96).
  • BVerwG, 19.03.1996 - 4 B 43.96

    Widerspruchsfrist des Nachbarn bei nicht amtlicher Bekanntgabe der Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Saarland, 19.09.1997 - 2 V 10/97
    Ist dem Nachbarn eine Baugenehmigung nicht amtlich bekanntgegeben worden, so kommt es für den Beginn der für ihn regelmäßig maßgeblichen Widerspruchsfrist von einem Jahr ( §§ 58 Abs. 2, 70 VwGO ) sowie für das Einsetzen der für eine materiell-rechtliche Rechtswirkung erforderlichen zeitlichen Komponente regelmäßig darauf an, ab wann der Betroffene die Rechtsverletzung hätte erkennen müssen, ab wann er hinreichend zuverlässige Kenntnis über einen (möglichen) Eingriff in seine geschützte Rechtsstellung erlangt hat (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 18.1.1988, BRS 48 Nr. 180, und vom 16.5.1991, BRS 52 Nr. 218; Beschluß vom 17.3.1996 - 4 B 43/96).
  • VG Hamburg, 05.05.2021 - 6 E 1860/21

    Baugenehmigung für den Neubau eines Mehrfamilienhauses

    Diese sind mithin maßgeblich für die Beantwortung der Frage, ab wann der jeweils betroffene Nachbar die Rechtsverletzung hätte erkennen müssen (s. hierzu OVG Münster, Urt. v.4.5.1988, 7 A 827/86), d.h.: ab wann er hinreichend zuverlässige Kenntnis über einen (möglichen) Eingriff in seine geschützte Rechtsstellung erlangt hat (OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.1997, 2 V 10/97).

    Der Nachbar muss m.a.W. keinen " vorsorglichen Widerspruch, d.h. einen Widerspruch 'auf Verdacht' oder 'ins Blaue hinein '" (BVerwG, Beschluss vom 11.9.2018, 4 B 34.18) erheben; dies gilt umso mehr, als ein Nachbar - unabhängig davon, ob er vom Vorliegen einer Baugenehmigung ausgehen kann oder muss - grundsätzlich unterstellen darf, dass die zuständigen Behörden rechtmäßig handeln und ihm nicht angesonnen werden kann, gleichsam auf Verdacht Bautätigkeit auf dem Nachbargrundstück zum Anlass zu nehmen, sich über den Inhalt einer Baugenehmigung kundig zu machen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.1997, a.a.O.).

    Der Zeitpunkt der Kenntnisnahmemöglichkeit kann dabei im Einzelnen nicht regelhaft mit dem Beginn von Bauarbeiten per se gleichgesetzt werden - so soll z.B. ein Aushub einer Baugrube und die anschließende Errichtung eines Kellergeschosses in einem zur Aufnahme von Abstandsfläche ausreichenden Grenzabstand von 3 m nicht ausreichen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 19.9.1997, a.a.O.).

  • OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09

    Berücksichtigungsfähige Belange einer Gemeinde bei der Plangenehmigung einer

    in diesem Sinne - wenn auch zur Verwirkung des Klagerechts - bereits BVerwG, Urteil vom 25.1.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 295 sowie Beschluss vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206, ferner OVG Saarlouis., Beschluss vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 -, BRS 59 Nr. 111 (1997), jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 74 Rdnr. 25.

    OVG Saarlouis, Urteil vom 25.1.1994 - 2 R 12/93 -, dokumentiert bei juris (Kurztext) und Beschluss vom 26.11.1996 - 2 R 23/95 - siehe ferner dessen Beschluss vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 -, BRS 59 Nr. 111 (1997).

  • VG Gelsenkirchen, 10.10.2014 - 9 L 1277/14

    Verwirkung; Drittanfechtung; Nachbarschutz; Baugenehmigung; Betriebszeiten;

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1988 - 4 B 257.87 -, juris Rn 3, und Urteil vom 16. Mai 1991 - 4 C 4/89 -, juris Rn 24; OVG NRW, Urteil vom 8. September 1987 - 7 A 755/86; OVG Saarland, Beschluss vom 19. September 1997 - 2 V 10/97 -, juris Rn 5 ff.
  • OVG Saarland, 01.10.2010 - 3 A 482/09

    Plangenehmigung einer Erdmassen- und Bauschuttdeponie

    in diesem Sinne - wenn auch zur Verwirkung des Klagerechts - bereits BVerwG, Urteil vom 25.1.1974 - IV C 2.72 -, BVerwGE 44, 295 sowie Beschluss vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 -, NVwZ 2001, 206, ferner OVG Saarlouis., Beschluss vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 -, BRS 59 Nr. 111 (1997), jeweils zitiert nach juris; vgl. auch Brenner, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 74 Rdnr. 25.

    OVG Saarlouis, Urteil vom 25.1.1994 - 2 R 12/93 -, dokumentiert bei juris (Kurztext) und Beschluss vom 26.11.1996 - 2 R 23/95 - siehe ferner dessen Beschluss vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 -, BRS 59 Nr. 111 (1997).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2005 - 3 M 69/05

    Voraussetzungen für eine verfahrensrechtliche und materiell-rechtliche Verwirkung

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  • OVG Saarland, 14.12.1999 - 2 R 4/99

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Beigeladenen nur bei materieller Beschwer

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  • VGH Bayern, 23.03.2010 - 15 B 08.2180

    Nachbarklage; Abstandsfläche; Außentreppe; Vorbau; Bauteil; Unterordnung

    Verbindliche Vorgaben, wie das Merkmal des "untergeordneten Bauteiles" quantitativ zu bestimmen ist, bestehen nicht (vgl. aber OVG Saarland vom 19.09.1997 2 V 10/97 : Obergrenze von einem Fünftel der jeweiligen Wandlänge).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Dabei kann auch ein Nachbar zunächst einmal von rechtmäßigem Verwaltungshandeln ausgehen und es kann ihm nicht angesonnen werden, gleichsam auf Verdacht Bautätigkeit auf dem benachbarten Grundstück zum Anlass zu nehmen, sich über den Inhalt einer Baugenehmigung kundig zu machen (OVG Saarlouis, B. v. 19.09.1997 - 2 V 10/97 -, BRS 59 Nr. 111).
  • OVG Saarland, 28.06.2002 - 2 W 4/02

    Vorläufige Unterbindung von Bauarbeiten; Voraussetzung für den Erlass einer

    So wird beispielsweise die Unterordnung eines Erkers, dessen Breite mehr als 1/5 der Außenwand einnimmt, vor die er vortritt, verneint, ein sich innerhalb dieses Rahmens haltender Vorbau jedoch gleichwohl nicht als untergeordnet anerkannt, wenn mit ihm letztlich eine Vergrößerung der Wohnfläche erreicht werden soll (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 31.8.1995 - 2 W 29/95 - sowie vom 19.9.1997 - 2 V 10/97 - außerdem OVG Münster, Beschluß vom 29.11.1985, BRS 44 Nr. 101; VGH Kassel, Beschluß vom 12.10.1995, BRS 57 Nr. 139); auch kann es sein, daß sich ein einen Anteil von 1/5 der Wandbreite unterschreitender Vorbau deswegen nicht unterordnet, weil er sich über mehrere Geschosse erstreckt.
  • VG Saarlouis, 14.09.2010 - 5 L 756/10

    Nachbarrechtsschutz gegen Baugenehmigung für eine Wohnhauserweiterung

    So OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.09.1997 - 2 V 10/97 - BRS 59 Nr. 111 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 16.05.1991 - 4 C 4/89 -, BauR 1991, 597 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 102 = NVwZ 1991, 1182 = BRS 52 Nr. 218 sowie Beschlüsse vom 18.01.1988 - 4 B 257/87 -, Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 76 = NVwZ 1988, 532 = ZfBR 1988, 144 = BRS 48 Nr. 180 und vom 19.03.1996 - 4 B 43.96 -.
  • OVG Saarland, 14.02.2000 - 2 Q 42/99
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