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   FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05   

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https://dejure.org/2005,7280
FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05 (https://dejure.org/2005,7280)
FG Köln, Entscheidung vom 27.04.2005 - 2 V 1095/05 (https://dejure.org/2005,7280)
FG Köln, Entscheidung vom 27. April 2005 - 2 V 1095/05 (https://dejure.org/2005,7280)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Erteilung von Auskünften durch deutsche Finanzbehörden an die zuständige Behörde eines Mitgliedsstaats; Ungewöhnliche Gestaltung von Geschäftsbeziehungen als ausreichende Voraussetzung für das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für die Vermutung ...

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gericht untersagt Datenweitergabe an andere EU-Staaten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1322
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78

    Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Damit wäre dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - hergeleiteten Gebot effektiven, d.h. lückenlosen und wirksamen Rechtsschutzes (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1980 1 BvR 127, 679, 78, BVerfGE 53, 115, 127, und vom 17. März 1988 2 BvR 233/84, BVerfGE 78, 88, 99) in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise nur unvollständig genügt.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Denn einerseits genießt das Steuergeheimnis, welches der Antragsgegner vorliegend bei Weitergabe der Spontanauskunft verletzen würde, insofern verfassungsrechtlichen Schutz, als es Ausfluss des von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.7.2003 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG-Urteile vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15, 83, BVerfGE 67, 100 und vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Damit wäre dem aus Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes - GG - hergeleiteten Gebot effektiven, d.h. lückenlosen und wirksamen Rechtsschutzes (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 16. Januar 1980 1 BvR 127, 679, 78, BVerfGE 53, 115, 127, und vom 17. März 1988 2 BvR 233/84, BVerfGE 78, 88, 99) in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise nur unvollständig genügt.
  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Denn einerseits genießt das Steuergeheimnis, welches der Antragsgegner vorliegend bei Weitergabe der Spontanauskunft verletzen würde, insofern verfassungsrechtlichen Schutz, als es Ausfluss des von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung ist (vgl. BFH, Urteil vom 29.7.2003 a.a.O. unter Bezugnahme auf BVerfG-Urteile vom 17. Juli 1984 2 BvE 11, 15, 83, BVerfGE 67, 100 und vom 15. Dezember 1983 1 BvR 209/83 u.a., BVerfGE 65, 1).
  • BFH, 29.04.1992 - I B 12/92

    Spontanauskünfte an die USA

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Nach der höchstrichterlichen Finanzrechtsprechung - welcher sich der beschließende Senat anschließt - ist als Grundlage für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB - in analoger Anwendung - i.V.m. § 30 AO anerkannt (BFH-Beschluss vom 29. April 1992 - I B 12/92, BFHE 167, 11; BStBl II 1992, 645).
  • BFH, 22.01.1991 - VII B 191/90

    Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Existenzbedrohung durch unmittelbar

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Die Ansicht, aus dem Gesetzeswortlaut folge fernerhin, dass die für den Anordnungsgrund geltend gemachten Beeinträchtigungen derart schwerwiegend sein müssen, dass die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung der beantragten Maßnahme unmittelbar bedroht ist (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Januar 1991 VIII B 191/90, BFH/NV 1991, 693), teilt der beschließende Senat jedenfalls für Fälle der vorliegenden Art nicht.
  • BFH, 12.05.1992 - VII B 173/91

    Glaubhaftmachung eines Antragsgrundes im Rahmen eines Antrags auf Erlaß einer

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Es ist anerkannt, dass die für eine einstweilige Anordnung sprechenden Gründe so schwerwiegend sein müssen, dass sie ihren Erlass "unabweisbar" machen (BFH-Beschluss vom 12. Mai 1992 VII B 173/91, BFH/NV 1994, 103).
  • BFH, 29.07.2003 - VII R 39/02

    Steuergeheimnis im Gewerbeuntersagungsverfahren

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Denn die Verletzung des Steuergeheimnisses kann ihrer Natur nach nicht rückgängig gemacht werden (vgl. die Argumentation des Bundesfinanzhofes - welcher sich der erkennende Senat anschließt - zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage gegen die Verletzung des Steuergeheimnisses, BFH-Urteil vom 29. Juli 2003 - VII R 39, 43/02, VII R 39/02, VII R 43/02, BFHE 202, 411; BStBl II 2003, 828).
  • FG Köln, 13.10.2004 - 2 V 4874/04

    Spontanauskunft an US-Finanzverwaltung über Verkauf von Anteilen an

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Nach Auffassung des Senates ist dieses Erfordernis erfüllt; der Senat folgt insoweit seiner vorangegangenen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senates vom 13. Oktober 2004 - 2 V 4874/04, EFG 2005, 78; auf Zulassung Beschwerde eingelegt, Az. BFH I B 218/04).
  • BFH, 10.05.2005 - I B 218/04

    Spontanauskunft an Steuerverwaltung der USA

    Auszug aus FG Köln, 27.04.2005 - 2 V 1095/05
    Nach Auffassung des Senates ist dieses Erfordernis erfüllt; der Senat folgt insoweit seiner vorangegangenen Rechtsprechung (vgl. Beschluss des Senates vom 13. Oktober 2004 - 2 V 4874/04, EFG 2005, 78; auf Zulassung Beschwerde eingelegt, Az. BFH I B 218/04).
  • BFH, 15.02.2006 - I B 87/05

    Anordnungsgrund für eine einstweilige Anordnung bei Zweifel an der Rechtmäßigkeit

    Das FG Köln erließ mit Beschluss vom 27. April 2005 2 V 1095/05 antragsgemäß eine einstweilige Anordnung (veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2005, 1322).
  • FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06

    Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung im Rahmen des § 208 AO in

    Denn die Verletzung der Besitzrechte an ihren Geschäftsräumlichkeiten kann ihrer Natur nach nicht rückgängig gemacht werden (vgl. zur Annahme eines Anordnungsgrundes bei irreversibler Rechtsverletzung - Steuergeheimnis -: Beschlüsse des FG Köln vom 13. Oktober 2004 2 V 4874/04, EFG 2005, 78, 80 und vom 27. April 2005 2 V 1095/05, EFG 2005, 1322 - 1324).
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