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   FG Sachsen, 25.03.2004 - 2 V 213/04   

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https://dejure.org/2004,18232
FG Sachsen, 25.03.2004 - 2 V 213/04 (https://dejure.org/2004,18232)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25.03.2004 - 2 V 213/04 (https://dejure.org/2004,18232)
FG Sachsen, Entscheidung vom 25. März 2004 - 2 V 213/04 (https://dejure.org/2004,18232)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung bei Unbilligkeit; Vollstreckung eines österreichischen Titels im Wege der Amtshilfe durch deutsche Behörden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines wegen Benutzens einer mautpflichtigen Straße ohne Vignette ergangenen österreichischen Titels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines wegen Benutzens einer mautpflichtigen Straße ohne Vignette ergangenen österreichischen Titels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 25.02.1997 - VII B 231/96

    Anforderungen an hinreichende Bezeichnung des Anordnungsgrundes beim Antrag auf

    Auszug aus FG Sachsen, 25.03.2004 - 2 V 213/04
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. BFH, BFH/NV 1997, 428), dass an die Voraussetzungen einer Regelungsanordnung strenge Anforderungen zu stellen sind.

    Eine einstweilige Anordnung kommt hiernach grundsätzlich nur in Betracht, wenn die wirtschaftliche oder persönliche Existenz des Betroffenen durch die Ablehnung der beantragten Maßnahme unmittelbar bedroht ist (BFH, BFH/NV 1997, 428).

  • BFH, 07.08.1990 - VII B 70/90

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung aufgrund "anderer Gründe" im Sinn

    Auszug aus FG Sachsen, 25.03.2004 - 2 V 213/04
    Umstände wie die Bezahlung auf Grund vollstreckbarer Titel und damit verbundene Vollstreckungsmaßnahmen stellen keine Anordnungsgründe dar (vgl. BFH, BFH/NV 1991, 255).
  • FG Hamburg, 16.03.2010 - 1 V 289/09

    Keine Vollstreckung österreichischer Geldbußen, wenn der Halter des

    Die im verwaltungsgerichtlichen Beschluss genannten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH, Beschluss vom 30.04.2001 VII B 35/01, BFH/NV 2001, 1141) und des Sächsischen Finanzgerichts (FG, Beschluss vom 25.03.2004, 2 V 213/04, juris) sind im Streitfall nicht übertragbar.
  • FG Sachsen, 11.08.2010 - 8 K 309/10

    Kontenpfändung nach österreichischem Amtshilfeersuchen wegen Vollstreckung

    Sind Verwaltungsakte einer außersächsischen Behörde durch ein Sächsisches Finanzamt zu vollziehen, ist nach dem wirklichen Willen des Gesetzgebers ebenfalls die den Finanzbehörden vertraute Abgabenordnung und nicht das allgemeine Sächsische Verwaltungsvollstreckungsrecht anzuwenden (so offenbar ohne nähere Begründung auch Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 25. März 2004 2 V 213/04, zitiert nach Juris, und FG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2010 1 V 289/09, EFG 2010, 977 ).
  • FG Sachsen, 01.06.2012 - 4 V 387/12

    Vollstreckung aus einem österreichischen Straferkenntnis durch sächsische

    In den Fällen des deutsch-österreichischen Amtshilfeabkommens richtet sich die Vollstreckung in Sachsen im Ergebnis einer auch nach Auffassung des Senats zutreffenden Auslegung von § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 , § 4 Abs. 1 Satz 3 SächsVwVG nach den Vorschriften der Abgabenordnung (vgl. Sächsisches FG, Urteil vom 11.08.2010 8 K 309/10, Juris; vgl. auch FG Hamburg, Beschluss vom 16.03.2010 1 V 289/09, EFG 2010, 977 ; Sächsisches FG, Beschluss vom 25.03.2004 2 V 213/04, Juris).
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