Rechtsprechung
   FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,15337
FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04 (https://dejure.org/2005,15337)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.03.2005 - 2 V 420/04 (https://dejure.org/2005,15337)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. März 2005 - 2 V 420/04 (https://dejure.org/2005,15337)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,15337) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheids an einen für nichtig erklärten Grundlagenbescheid; Feststellung der Nichtigkeit im Verwaltungsakt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheids an einen für nichtig erklärten Grundlagenbescheid; Feststellung der Nichtigkeit im Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Begründetheit des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Definition der ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Begriff der Glaubhaftmachung; Rechtsfolgen eines nichtigen Grundlagenbescheids für auf ihn gründende ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1086
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 07.10.1997 - VIII R 4/96

    Revisionsbegründung wegen Erlass eines Überraschungsurteils und Verstoß gegen den

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Insbesondere ist die bisher mögliche unbefristete Anfechtungsklage im Sinne des § 40 Abs. 1 FGO oder Feststellungsklage im Sinne des § 41 Abs. 1 FGO nicht mehr möglich (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, EFG 1996, 203; die Ausführungen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz wurden mit Urteil des BFH vom 7. Oktober 1997 VIII R 4/96 bestätigt und dabei ausgeführt, dass dahingestanden bleiben kann, ob das Finanzamt über den Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit durch Erlass eines ablehnenden Verwaltungsaktes entscheiden kann, denn in dem vom BFH entschiedenen Fall seien die Ausführungen des Finanzamts dergestalt zu verstehen, dass deutlich erkennbar der Regelungswille der Behörde als wesentliches Element des Verwaltungsaktes fehle, dem entspreche auch das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung).

    Für die Rechtsnatur der Nichtigkeitsfeststellung als Verwaltungsakt spricht auch die häufig unsichere Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit (siehe dazu BFH BStBl II 1995, 341 - ebenso wie hier Verwaltungsakt bejahend: Frotscher in Schwarz, § 124 AO Rz. 11, Pahlke in Pahlke/König, § 124 AO Rz. 40, Rozek in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 125 AO Rn. 106 f. sowie Parallelregelung des § 44 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz und des § 40 Abs. 5 Sozialgesetzbuch X ; anderer Ansicht: BFH a.a.O., aber offen gelassen BFH/NV 1998, 1195 ; Finanzgericht Düsseldorf, EFG 1989, 385, Kühn/Hoffmann, AO , 17. Aufl., § 124 Rn. 5; Klein-Brockmeyer, AO , 8. Aufl. § 125 AO Rz. 15).

    Der BFH führt im Urteil vom 7. Oktober 1997 ( VIII R 4/96), in dem die Ausführungen des Finanzgerichts Rheinland Pfalz, a.a.O., bestätigt werden, lediglich aus, dass dem strittigen Schreiben deutlich erkennbar der Regelungswille der Behörde als wesentliches Element des Verwaltungsaktes fehle und dass dem auch das Fehlen der Rechtsbehelfsbelehrung entspreche.

  • FG Hamburg, 22.06.1993 - V 281/90
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Die Berufung des Finanzamts auf ein Urteil des Finanzgerichts Hamburg (EFG 1994, 73) helfe nicht weiter.

    Wird aber wie im Streitfall die Nichtigkeit erst nach Erlass des Folgebescheides bekannt, ist der Folgebescheid nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO entsprechend anzupassen (Pahlke/König, a.a.O., § 175 Rz. 8, Finanzgericht Hamburg, EFG 1994, 73).

  • BFH, 15.11.1991 - VI R 81/89

    1. Keine Nichtigkeit des Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides bei fehlender

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Die Ausführungen des BFH (BFH/NV 1986, 720 und BStBl II 1992, 224 ) stehen dem nicht entgegen.

    Der BFH hat z.B. in dem Urteil BStBl II 1992, 224, 225 unter Nr. 1 ausgeführt, dass die in dem Schreiben vom 14. Dezember 1984 enthaltene Mitteilung, dass der Bescheid unwirksam sei, nur deklaratorischen Charakter habe und lediglich als Äußerung einer Rechtsansicht zu verstehen sei.

  • BFH, 27.06.1994 - VII R 110/93

    1. Nichtigkeit und Rücknahme einer vorläufigen Bestellung nach § 40 a StBerG - 2.

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Der BFH (BStBl II 1995, 341, 342) führt aus, dass es im Übrigen nicht zu beanstanden sei, wenn ein nichtiger Verwaltungsakt zurückgenommen werde.

    Für die Rechtsnatur der Nichtigkeitsfeststellung als Verwaltungsakt spricht auch die häufig unsichere Abgrenzung zwischen Rechtswidrigkeit und Nichtigkeit (siehe dazu BFH BStBl II 1995, 341 - ebenso wie hier Verwaltungsakt bejahend: Frotscher in Schwarz, § 124 AO Rz. 11, Pahlke in Pahlke/König, § 124 AO Rz. 40, Rozek in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, § 125 AO Rn. 106 f. sowie Parallelregelung des § 44 Abs. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz und des § 40 Abs. 5 Sozialgesetzbuch X ; anderer Ansicht: BFH a.a.O., aber offen gelassen BFH/NV 1998, 1195 ; Finanzgericht Düsseldorf, EFG 1989, 385, Kühn/Hoffmann, AO , 17. Aufl., § 124 Rn. 5; Klein-Brockmeyer, AO , 8. Aufl. § 125 AO Rz. 15).

  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Andererseits ist nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts sprechenden Gründe überwiegen (BFH/NV 1990, 279, 280; 670 m.w.N.).
  • BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH BStBl II 1968, 540; 1987, 327, 328; BFH/NV 1996, 795, 796).
  • BFH, 17.10.1985 - VII R 185/83

    Feststellung der Nichtigkeit eines Haftungsbescheids

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Die Ausführungen des BFH (BFH/NV 1986, 720 und BStBl II 1992, 224 ) stehen dem nicht entgegen.
  • BFH, 21.07.1994 - IX B 78/94

    Voraussetzungen der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides - Räumung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Weitergehende Sachverhaltsermittlungen durch das Gericht sind nicht erforderlich (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH/NV 1995, 116).
  • BFH, 19.06.1968 - I S 4/68

    Entscheidung des Hauptsacheverfahrens - Begründung ernstlicher Zweifel -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Ernstliche Zweifel i.S. des § 69 FGO liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts im Aussetzungsverfahren neben den für die Rechtmäßigkeit sprechenden Umständen gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe zu Tage treten, die Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheiten in der Beurteilung von Tatfragen bewirken (vgl. BFH BStBl II 1968, 540; 1987, 327, 328; BFH/NV 1996, 795, 796).
  • BFH, 09.05.1985 - IV R 172/83

    Rücknahme - Steuerverwaltungsakt - Nichtigkeit - Fortsetzungsfeststellungsklage -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 14.03.2005 - 2 V 420/04
    Denn die Verwaltung ist in Fällen der Nichtigkeit nicht auf die Feststellung ihrer Nichtigkeit nach § 125 Abs. 5 AO beschränkt (ebenso BFH BStBl II 1985, 579, 580, wonach ein nichtiger Steuerverwaltungsakt seitens der Finanzbehörde als rechtswidrig gemäß § 130 Abs. 1 AO zurückgenommen werden kann).
  • BFH, 11.07.1986 - VI R 105/83

    Einspruchsverfahren - Nichtigkeit - Bescheid - Erledigung -

  • BFH, 13.09.2001 - IV R 79/99

    Treu und Glauben bei neuen Tatsachen

  • FG Schleswig-Holstein, 18.05.2010 - 2 K 146/06

    Anpassung eines Einkommensteuerbescheides an einen für nichtig erklärten

    Gegen die Ablehnung der AdV und die Zurückweisung des gerichtlichen Antrages auf AdV durch Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 14. März 2005 (2 V 420/04, EFG 2005, 1086) wurde Beschwerde erhoben und ausgeführt, dass eine Verletzung des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO vorliege.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird ergänzend auf die vorbereitenden Schriftsätze, den Inhalt der Gerichtsakte 2 V 420/04, der Steuerakten) sowie die Vorgänge der KG verwiesen.

  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 241/04

    Abgabenordnung: Verhältnis von unwirksamem Grundlagenbescheid zum

    Zwar wird verschiedentlich in Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die behördliche Bestätigung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheides in Form eines Aufhebungsbescheides für die Folgebescheide die Wirkungen des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO herbeiführt (vgl. Finanzgericht Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.03.2005, 2 V 420/04, EFG 2005, 1086; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 22.06.1993, V 281/90, EFG 1994, 73; Tipke/Kruse § 175 Tz. 9), im Streitfall handelt es sich aber nur um einen unwirksamen Grundlagenbescheid, der zudem nicht durch einen förmlichen Verwaltungsakt beseitigt wurde.
  • FG Hamburg, 24.01.2006 - II 242/04

    Verhältnis von unwirksamem Grundlagenbescheid zum bestandskräftigen Folgebescheid

    Zwar wird verschiedentlich in Literatur und Rechtsprechung davon ausgegangen, dass die behördliche Bestätigung der Nichtigkeit eines Grundlagenbescheides in Form eines Aufhebungsbescheides für die Folgebescheide die Wirkungen des § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO herbeiführt (vgl. Finanzgericht Schleswig Holstein, Beschluss vom 14.03.2005, 2 V 420/04, EFG 2005, 1086; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 22.06.1993, V 281/90, EFG 1994, 73; Tipke/Kruse § 175 Tz. 9), im Streitfall handelt es sich aber nur um einen unwirksamen Grundlagenbescheid, der zudem nicht durch einen förmlichen Verwaltungsakt beseitigt wurde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht