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   FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07   

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https://dejure.org/2007,14456
FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07 (https://dejure.org/2007,14456)
FG Hessen, Entscheidung vom 16.04.2007 - 2 V 584/07 (https://dejure.org/2007,14456)
FG Hessen, Entscheidung vom 16. April 2007 - 2 V 584/07 (https://dejure.org/2007,14456)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 EStG, § 2 EStG, § 15 EStG, § 15 EStG
    Planung, Montage und Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides auf Antrag eines Steuerpflichtigen; Einkommensteuerlich relevante Betätigung nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH); Übergang von einer zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit zur steuerlich ...

  • Judicialis

    EStG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1
    Gewerbebetrieb; Musikstudio; Liebhaberei; Gewinnerzielungsabsicht - Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei bei fehlendem Bemühen, die Ursachen langjähriger Verlusten zu ermitteln

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vertrieb von Musikstudioeinrichtungen als Liebhaberei bei fehlendem Bemühen, die Ursachen langjähriger Verlusten zu ermitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Eine einkommenssteuerlich relevante Betätigung ist nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - nur gegeben, wenn die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse/Gewinne zu erzielen (vgl. hierzu und zum Folgenden aus der jüngeren Rechtsprechung des BFH zur sog. "Liebhaberei" z.B. das Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, BFH/NV 2004, 718, m. w. N.).

    Gegebenenfalls ist dann zu bewerten, ob als einzige angemessene Reaktion auf die entstandenen Verluste die Einstellung der verlustbringenden Tätigkeit in Betracht gekommen wäre (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81 , a. a. O., und BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668 , unter 2.a); insoweit kann auch ein Übergang von einer zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit zur Liebhaberei in Betracht kommen (z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02 , a. a. O.).

    Auch der Umstand, dass einem Steuerpflichtigen andere Einkünfte für einen Verlustausgleich zur Verfügung stehen, kann ggf. als ein Indiz für die Weiterführung des Verlustbetriebs aus persönlichen Gründen gewertet werden (näher dazu BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02, a. a. O., unter 3.b), m. w. N.).

  • BFH, 15.11.1984 - IV R 139/81

    Zur Abgrenzung eines Gewerbebetriebs - hier: Pferdeverleih, Pensionspferdehaltung

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    So können etwa nach der Rechtsprechung des BFH entscheidende Schlüsse für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige auf die längere Zeit hindurch erwirtschafteten Verluste reagiert hat (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl. II 1985, 205 , unter 2., m. w. N., und vom 2. August 1994 VIII R 55/93 , BFH/NV 1995, 866 , unter 1.c), m. w. N.).

    Gegebenenfalls ist dann zu bewerten, ob als einzige angemessene Reaktion auf die entstandenen Verluste die Einstellung der verlustbringenden Tätigkeit in Betracht gekommen wäre (z.B. BFH-Urteil vom 15. November 1984 IV R 139/81 , a. a. O., und BFH-Beschluss vom 15. Mai 1997 IV B 74/96, BFH/NV 1997, 668 , unter 2.a); insoweit kann auch ein Übergang von einer zunächst mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenen Tätigkeit zur Liebhaberei in Betracht kommen (z.B. BFH-Urteil vom 26. Februar 2004 IV R 43/02 , a. a. O.).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Bei den betrieblichen Einkunftsarten ist dies dann der Fall, wenn ein Totalgewinn erstrebt wird (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl. II 1984, 751, unter C.IV.3).

    Einzelne Umstände können dabei einen Anscheinsbeweis liefern (BFH-Beschluss GrS 4/82, a. a. O., unter C.IV.3.c).

  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Fehlendes Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, spricht dafür, dass ein Steuerpflichtiger langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen hat und gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht (z.B. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; BFH-Beschluss vom 07.12.2006, VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712).
  • BFH, 07.12.2006 - VIII B 48/05

    NZB: Revisionszulassungsgründe

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Fehlendes Bemühen, die Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen, spricht dafür, dass ein Steuerpflichtiger langjährige, stetig ansteigende Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen hat und gegen das Vorliegen einer Gewinnerzielungsabsicht (z.B. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289, unter 2.d; BFH-Beschluss vom 07.12.2006, VIII B 48/05, BFH/NV 2007, 712).
  • BFH, 18.03.1976 - IV R 113/73

    Kaufmann - Nebenberufliche Landwirtschaft - Fremde Arbeitskräfte -

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Andererseits ist einem Steuerpflichtigen nicht der Einwand abgeschnitten, die Verlustphase sei durch Ereignisse verlängert worden, die er habe nicht vorhersehen und die er - wie z.B. eine schwere Erkrankung - nicht oder zumindest nicht wesentlich beeinflussen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2003 IV B 130/01, BFH/NV 2003, 1303 , und BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BStBl. II 1976, 485 ).
  • BFH, 31.05.2001 - IV R 81/99

    Honorareinnahmen

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Bei anderen Tätigkeiten müssen zusätzliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Verluste aus persönlichen Gründen oder Neigungen hingenommen werden (z.B. BFH-Urteil vom 31. Mai 2001 IV R 81/99, BStBl. II 2002, 276, unter 2.a) m. w. N.).
  • BFH, 16.05.2006 - VIII B 160/05

    Divergenz; Gewinnerzielungsabsicht

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Verluste der Anlaufzeit könnten freilich nur dann steuerrechtlich nicht anerkannt werden, wenn aufgrund der bekannten Entwicklung des Betriebes eindeutig feststehe, dass der Betrieb, so wie ihn die Steuerpflichtigen betrieben haben, von vornherein nicht in der Lage gewesen war, nachhaltige Gewinne zu erzielen und deshalb nach objektiver Beurteilung von Anfang an keine Einkunftsquelle im Sinne des Einkommensteuerrechts dargestellt hat (vgl. BFH-Beschluss vom 16.05.2006, VIII B 160/05, BFH/NV 2006, 1477).
  • BFH, 03.03.2003 - IV B 130/01

    Liebhaberei; Erkrankung des Stpfl.

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    Andererseits ist einem Steuerpflichtigen nicht der Einwand abgeschnitten, die Verlustphase sei durch Ereignisse verlängert worden, die er habe nicht vorhersehen und die er - wie z.B. eine schwere Erkrankung - nicht oder zumindest nicht wesentlich beeinflussen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 3. März 2003 IV B 130/01, BFH/NV 2003, 1303 , und BFH-Urteil vom 18. März 1976 IV R 113/73, BStBl. II 1976, 485 ).
  • BFH, 02.08.1994 - VIII R 55/93

    Gewinnerzielungsabsicht bei einer Personengesellschaft

    Auszug aus FG Hessen, 16.04.2007 - 2 V 584/07
    So können etwa nach der Rechtsprechung des BFH entscheidende Schlüsse für das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht auch daraus gezogen werden, wie der Steuerpflichtige auf die längere Zeit hindurch erwirtschafteten Verluste reagiert hat (z.B. BFH-Urteile vom 15. November 1984 IV R 139/81, BStBl. II 1985, 205 , unter 2., m. w. N., und vom 2. August 1994 VIII R 55/93 , BFH/NV 1995, 866 , unter 1.c), m. w. N.).
  • BFH, 07.08.1991 - X R 10/88

    Zucht von Vögeln und der Handel mit ihnen sowie mit dem Zubehör für die

  • BFH, 15.05.1997 - IV B 74/96
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