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   FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02-2 V 594/02, 2 V 594/02, 2 V 593/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10790
FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02-2 V 594/02, 2 V 594/02, 2 V 593/02 (https://dejure.org/2003,10790)
FG Bremen, Entscheidung vom 18.08.2003 - 2 V 593/02-2 V 594/02, 2 V 594/02, 2 V 593/02 (https://dejure.org/2003,10790)
FG Bremen, Entscheidung vom 18. August 2003 - 2 V 593/02-2 V 594/02, 2 V 594/02, 2 V 593/02 (https://dejure.org/2003,10790)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz vorheriger Überprüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummern; Umsatzsteuervorauszahlung Juni und Juli 2001; Aussetzung der Vollziehung; Darlegung der unbilligen Härte

  • Wolters Kluwer

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz vorheriger Überprüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummern; Umsatzsteuervorauszahlung Juni und Juli 2001; Aussetzung der Vollziehung; Darlegung der unbilligen Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz vorheriger Überprüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummern; Umsatzsteuervorauszahlung Juni und Juli 2001

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirmen in Spanien trotz vorheriger Überprüfung der Umsatzsteueridentifikationsnummern - Umsatzsteuervorauszahlung Juni und Juli 2001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Innergemeinschaftliche Lieferungen - Steuerfrei trotz aberkannter USt-Id-Nr.?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 1737
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 02.04.1997 - V B 159/96

    Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
    Nur der buchmäßige Nachweis des wirklichen Abnehmers mit seiner richtigen Umsatzsteueridentifikationsnummer ermöglicht die Kontrolle der Steuerfreiheit für innergemeinschaftliche Lieferungen (BFH-Beschluss vom 2. April 1997 V B 159/96, BFH/NV 1997, 629).

    Denn dies liegt nach dem Wortlaut der Vorschrift näher (vgl. BFH in BFH/NV 1997, 629).

    Hinter dem den Gutglaubensschutzes ausschließenden Grundsatz steht, dass ohne die buchmäßige Aufzeichnung der richtigen Umsatzsteueridentifikationsnummer des wirklichen Abnehmers der Gesetzesplan nicht erreicht wird, nachdem die innergemeinschaftliche Lieferung im Ursprungsland steuerfrei ist und im Bestimmungsland dem neuen Steuertatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs unterliegt (BFH in BFH/NV 1997, 629).

    Zwar hat er in dem Beschluss vom 2. April 1997 (BFH in BFH/NV 1997, 629) ausgeführt, es liege nach dem Wortlaut näher, dass sich der gute Glaube nur auf die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen bezieht, hat aber ausdrücklich festgestellt, darüber brauche er in diesem Beschluss nicht abschließend zu entscheiden.

  • BFH, 19.04.1968 - IV B 3/66

    Statthaftigkeit einer Anschlussbeschwerde im finanzgerichtlichen Verfahren und

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH v. 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; v. 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 30.06.1967 - III B 21/66

    Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21166, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73. BStBl. II 1975, 239).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
    Eine Aussetzung der Vollziehung wegen unbilliger Härte ist nach der Rechtsprechung des BFH jedoch nur dann vertretbar, wenn zugleich auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestehen; sind dagegen Zweifel fast ausgeschlossen, ist eine Vollziehung selbst dann nicht zulässig, wenn die Vollziehung eine unbillige Härte zur Folge hätte (BFH v. 19. April 1968 IV B 3/66, BStBl. II 1968, 538; v. 31. Januar 1967 VI 5 9/66, BStBl. III 1967, 255).
  • BFH, 28.11.1974 - V B 52/73

    Vorläufiger Bescheid - Negative Steuerzahlungsschuld - Differenz - Endgültiger

    Auszug aus FG Bremen, 18.08.2003 - 2 V 593/02
    Dabei brauchen die für die Unrechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes sprechenden Bedenken nicht zu überwiegen, d.h. ein Erfolg des Steuerpflichtigen braucht nicht wahrscheinlicher zu sein als ein Misserfolg (BFH - Beschlüsse vom 30. Juni 1967 III B 21166, BStBl. III 1967, 533; vom 28. November 1974 V B 52/73. BStBl. II 1975, 239).
  • FG Bremen, 26.11.2003 - 2 K 635/02

    Keine innergemeinschaftliche Lieferung an Scheinfirma in England trotz

    Unter Bezug auf den Beschluss des Finanzgerichts Bremen vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 594/02 wird ergänzend ausgeführt, dass der gute Glaube des § 6a Abs. 4 UStG nur unrichtige Angaben des Abnehmers über die in § 6a Abs. 1 UStG bezeichneten Voraussetzungen (Unternehmereigenschaft des Abnehmers, Verwendung des Lieferungsgegenstandes für sein Unternehmen, körperliche Warenbewegung in den anderen Mitgliedstaat) betrifft.
  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

    In dem ersten in dieser Sache ergangenen Beschluss vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 594/02, EFG 2003, 1737 hatte das Finanzgericht Bremen den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt und die Beschwerde zugelassen.
  • FG Köln, 09.10.2003 - 15 K 354/03

    Zur Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage bei grenzüberschreitenden Ermittlungen

    Falls der Nachweis des wirklichen Arbeitnehmers scheitert, muss diese Tatsache dem Bereich des allgemeinen Unternehmerrisikos zugeordnet werden (vgl. dazu FG Bremen vom 18. August 2003 2 V 593/02 - 2 V 595/02, StE 2003, 638; Verfügung der OFD Hannover in DB 2002, 820).
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