Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8910
OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.12.2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04 (https://dejure.org/2004,8910)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8910) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraumes; Verwirkung von Antragsrechten eines Gefangenen; Beeinträchtigung von Grundrechten Untersuchungsgefangener; Feststellung der Rechtswidrigkeit einer während ...

  • Judicialis

    EGGVG § 23; ; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGGVG § 23; EGGVG § 28 Abs. 1 S. 2
    Verwirkung des Rechts eines Untersuchungsgefangenen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Zuweisung eines bestimmten Haftraumes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 578/03

    Strafvollzug: Anfechtung der Zuweisung eines mehrfach belegten Haftraumes;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Denn bei der Zuweisung eines Haftraums handelt es sich um einen sogenannten Realakt, der mit Außenwirkung die Angelegenheiten des Untersuchungsgefangenen regelt und somit einen nach §§ 23 EGGVG anfechtbaren belastenden Verwaltungsakt darstellt (vgl. KK-Schoreit zu § 23 EGGVG Rn 21, 104; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f. m.w.N. zu § 109 StVollzG).

    Dies gilt auch, wenn der Beschwerdeführer in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahmen Rechtschutz hätte erlangen können (BVerfG StV 2002, 661 f; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2844 f).

    Auch war die Antragsfrist des § 26 Abs. 1 EGGVG vorliegend nicht in Gang gesetzt, da die Zuweisung des Haftraums dem Antragsteller nicht schriftlich bekannt gemacht wurde (Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308; Kissel, GVG, zu § 26 EGGVG Rn 3; Meyer-Goßner zu § 26 EGGVG Rn 4; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f. zu § 112 Abs. 1 StVollzG).

    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der Haftraumzuweisung in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 3 EGGVG als unzulässig anzusehen ist (so OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f.; NStZ-RR 2004, 29 f.; a.A. Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308).

  • OLG Frankfurt, 18.07.2003 - 3 Ws 606/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dabei kann dahinstehen, ob ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach Ablauf eines Jahres seit der Bekanntgabe der Haftraumzuweisung in entsprechender Anwendung des § 27 Abs. 3 EGGVG als unzulässig anzusehen ist (so OLG Frankfurt NJW 2003, 2843 f.; NStZ-RR 2004, 29 f.; a.A. Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308).

    Denn jedenfalls tritt binnen eines Jahres, nachdem der Antragsteller spätestens von der einschlägigen Rechtslage hätte Kenntnis erlangen und gegen die Maßnahme rechtlich hätte vorgehen können, grundsätzlich eine Verwirkung des Antragsrechts ein (Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 308 f; OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29 f.).

    Sie hat aber nicht den Sinn, dem von einem Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59 f.), zu denen auch die Grundsätze der Verwirkung eines Antragsrechts zählt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dem Rechtsinstitut der Verwirkung liegt - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 32, 305= NJW 1972, 675 f.) - der Gedanke der Rechtsicherheit zugrunde, wonach die Frage der Rechtswidrigkeit von Maßnahmen nicht auf längere, unbestimmte Dauer ungeklärt bleiben darf, sondern in angemessener Zeit einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden sollte.

    Soweit er vorträgt, ihm sei die Rechtswidrigkeit der Maßnahmen erst später bekannt geworden, erklärt dies angesichts der von ihm behaupteten massiven Beeinträchtigungen nicht, warum er in dieser Situation untätig geblieben ist, in der vernünftigerweise etwas zur Wahrung des Rechts unternommen zu werden pflegt (vgl. BVerfGE 32, 305=NJW 1972, 675 f.).

  • OLG Stuttgart, 15.06.2004 - 8 W 509/03

    Berufsbetreuervergütung: Verneinung einer Aufwandsentschädigung für Tätigkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Auch steht die Subsidiarität des Rechtswegs nach §§ 23 ff EGGVG (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) einer Überprüfung nicht entgegen, da die Unterbringung des Betroffenen in einem Haftraum mit für die gesamte Anstalt geltenden baulichen Besonderheiten nicht der Anordnungskompetenz des Haftrichters unterfällt (vgl. KG JR 1979, 519 f.; Senat Justiz 2004, 302; KK-Boujong zu § 119 StPO Rn 103; LR-Hilger zu § 119 StPO Rn 161; Cassardt NStZ 1994, 523, 524).

    Über eine der Regel des § 119 Abs. 2 StPO entgegenstehende Doppelbelegung hat vielmehr gem. § 119 Abs. 3 StPO der Haftrichter zu entscheiden (Senat Justiz 2004, 302; Thür.OLG ZfStrVO 2003, 306, 307).

  • BVerfG, 12.09.2003 - 2 BvR 1220/03

    Zurückweisung eines Feststellungsantrags gegen die Unzulässigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Sie hat aber nicht den Sinn, dem von einem Grundrechtseingriff Betroffenen die Einhaltung für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes allgemein geltenden Regeln des jeweiligen Verfahrensrechts zu ersparen (BVerfG NStZ-RR 2004, 59 f.), zu denen auch die Grundsätze der Verwirkung eines Antragsrechts zählt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2004, 29).
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.12.2004 - 2 VAs 24/04
    Dies gilt auch, wenn der Beschwerdeführer in angemessener Zeit vor Erledigung der Maßnahmen Rechtschutz hätte erlangen können (BVerfG StV 2002, 661 f; OLG Frankfurt NJW 2003, 2843, 2844 f).
  • KG, 25.09.2007 - 5 Ws 189/05

    Strafvollzug: Verletzung von Grund- und Menschenrechten wegen eines zu kleinen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).
  • KG, 14.03.2007 - 5 Ws 325/05

    Strafvollzug: Fristbeginn mit Beendigung der beanstandeten Vollzugslage; Rügen

    Da die Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nicht unbegrenzt in der Schwebe bleiben darf, wird diese Vorschrift entsprechend auch auf Anfechtungsbegehren angewendet (vgl. BVerfG NStZ-RR 2004, 59 = ZfStrVO 2003, 375; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; OLG Nürnberg, Beschluß vom 2. Juni 1986 - Ws 297/86; Kamann/Volckart, § 112 StVollzG Rdn. 3; Calliess/Müller-Dietz, § 112 StVollzG Rdn. 1; Arloth/Lückemann, § 112 Rdn. 2; ebenso für Verfahren nach § 23 EGGVG unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung: BVerfGE 32, 305, 309; OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314; ThürOLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).

    Der Beginn der Jahresfrist wird in der Rechtsprechung für den Fortsetzungsfeststellungsantrag nach einem Anfechtungsbegehren überwiegend auf den Tag der Zuweisung des Haftraums gelegt, weil dies der Zeitpunkt sei, von dem an der Gefangene in zumutbarer Weise von der Rechtslage hätte Kenntnis nehmen können (vgl. OLG Karlsruhe ZfStrVO 2005, 314, 315; OLG Frankfurt am Main NStZ-RR 2004, 29, 30; Thür OLG Jena ZfStrVO 2003, 306, 308).

  • OLG München, 12.03.2021 - 1 Ws 125/21

    Verwirkung des Anspruchs auf gerichtliche Überprüfung einer erledigten

    Der Zeitraum, ab wann ein Untätigsein als für eine solche Verwirkung relevant gewertet werden kann, kann nicht abstrakt festgelegt werden, sondern ist durch eine einzelfallbezogene Abwägung der Umstände zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 4. März 2008 - 2 BvR 2111/07; entgegen: OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. März 2005 - 3 VAs 8/05; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04).

    OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 VAs 24/04, juris Rn. 3; ähnlich auch: Kissel/Mayer, GVG, 10. Aufl., § 26 EGGVG Rn. 4; BeckOK GVG/Köhnlein, 9. Ed., § 26 EGGVG Rn. 13; KK-StPO/Schultheis, § 119a Rn. 3, § 119 Rn. 82).

  • OLG Frankfurt, 11.09.2013 - 20 VA 3/11

    Kriterien für die Bestellung eines Zwangsverwalters

    Nach Auffassung des 3. Strafsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (NStZ-RR 2005, 220 [LG Rottweil 31.03.2005 - 3 Qs 34/05jug.] ) und des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NStZ-RR 2005, 191) ist die Frist des § 27 Abs. 3 EGGVG entsprechend auf Feststellungsanträge anzuwenden oder es tritt jedenfalls nach Ablauf von einem Jahr Verwirkung ein.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht