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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06   

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https://dejure.org/2006,13392
OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06 (https://dejure.org/2006,13392)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14.09.2006 - 2 VAs 3/06 (https://dejure.org/2006,13392)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 14. September 2006 - 2 VAs 3/06 (https://dejure.org/2006,13392)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung eines Beschuldigten oder eines Zeugen; Rechtsweg für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlung

  • OLG Brandenburg PDF

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 54
  • NJ 2007, 232
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1660/02

    Zur Verwerfung der Beschwerde gegen einen Durchsuchungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
    Diese Rechtsprechung ist auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, weil mit der möglichst einheitlichen Zuweisung der gerichtlichen Überprüfung von bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlungen an den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht ein Rechtsschutzsystem geschaffen wird, das eine schnelle und sachnahe Überprüfung der Entscheidungen ermöglicht (vgl. zur Forderung an die Fachgerichte, ein effektives Rechtsschutzsystem zur Überprüfung bereits abgeschlossener strafprozessualer Zwangsmaßnahmen zu entwickeln: BVerfG NJW 2003, S. 1514 f.; NJW 1997, S. 2165).
  • BGH, 07.12.1998 - 5 AR (VS) 2/98

    Überprüfung erledigter Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
    Die neuere Rechtsprechung hält für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlung den Rechtsweg zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO für gegeben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 -, enthalten in Juris, für Identitätsfeststellungen nach §§ 163b, 163c StPO, sowie BGHSt 44, 265 f. und OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, enthalten in Juris, für die Überprüfung der Art und Weise bereits vollzogener Durchsuchungen; sowie Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 98 Rn. 23 und § 23 EGGVG Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92

    Durchsuchungsanordnung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
    Diese Rechtsprechung ist auch auf den vorliegenden Fall anzuwenden, weil mit der möglichst einheitlichen Zuweisung der gerichtlichen Überprüfung von bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlungen an den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht ein Rechtsschutzsystem geschaffen wird, das eine schnelle und sachnahe Überprüfung der Entscheidungen ermöglicht (vgl. zur Forderung an die Fachgerichte, ein effektives Rechtsschutzsystem zur Überprüfung bereits abgeschlossener strafprozessualer Zwangsmaßnahmen zu entwickeln: BVerfG NJW 2003, S. 1514 f.; NJW 1997, S. 2165).
  • OLG Hamburg, 28.10.2004 - 1 Ws 207/04

    Strafverfahren: Rechtsweg für die nachträgliche Überprüfung einer bereits

    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
    Die neuere Rechtsprechung hält für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlung den Rechtsweg zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO für gegeben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 -, enthalten in Juris, für Identitätsfeststellungen nach §§ 163b, 163c StPO, sowie BGHSt 44, 265 f. und OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, enthalten in Juris, für die Überprüfung der Art und Weise bereits vollzogener Durchsuchungen; sowie Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 98 Rn. 23 und § 23 EGGVG Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 VAs 15/03
    Auszug aus OLG Brandenburg, 14.09.2006 - 2 VAs 3/06
    Die neuere Rechtsprechung hält für die nachträgliche gerichtliche Überprüfung einer bereits erledigten strafprozessualen Ermittlungshandlung den Rechtsweg zum Ermittlungsrichter des Amtsgerichts in entsprechender Anwendung des § 98 Abs. 2 StPO für gegeben (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2004 - 1 Ws 207/04 -, enthalten in Juris, für Identitätsfeststellungen nach §§ 163b, 163c StPO, sowie BGHSt 44, 265 f. und OLG Schleswig, Beschluss vom 21.01.2004 - 2 VAs 15/03 -, enthalten in Juris, für die Überprüfung der Art und Weise bereits vollzogener Durchsuchungen; sowie Meyer-Goßner, StPO, 49. Aufl., § 98 Rn. 23 und § 23 EGGVG Rn. 10 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Celle, 16.04.2009 - 2 VAs 3/09

    Gerichtliche Kontrolle des Auslieferungsersuchens und des Ersuchens um Festnahme

    Fahndungsmaßnahmen nach § 131 StPO sind nach allgemeiner Meinung analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO vor dem Amtsgericht anfechtbar (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 131 Rdnr. 7; Karlsruher Kommentar/Schultheis, § 131 Rdnr. 20, Löwe-Rosenberg/Hilger, 26. Aufl., § 131 Rdnr. 30; KMR-Wankel, § 131 Rdnr. 9; OLG Brandenburg, NStZ 2007, 54 für Maßnahmen nach § 131 a StPO).
  • OLG Hamburg, 25.06.2014 - 2 VAs 9/14

    Rechtswegverweisung: Bindungswirkung einer Verweisungsentscheidung bei Verweisung

    bb) Auf die nachträgliche gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit bereits durch Vollzug erledigter Eingriffsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft und ihrer Ermittlungspersonen ist § 98 Abs. 2 S. 2 StPO entsprechend anwendbar (Meyer-Goßner/ Schmitt § 98 Rn. 23; OLG Karlsruhe NJW 2013, 3738 f; Brandenburgisches OLG NStZ 2007, 54; für Identitätsfeststellung nach §§ 163b, 163c StPO: HansOLG Hamburg, Beschluss vom 28. Oktober 2004 - 1 Ws 207/04 und ThürOLG, Beschluss vom 19. Oktober 2010 - 1 VAs 5/10 -, juris), so dass der Rechtsweg des § 23 EGGVG ausscheidet und das Amtsgericht Hamburg, Ermittlungsrichter, zuständig ist.
  • VG Berlin, 17.12.2015 - 34 K 424.15

    Rechtsweg bei Festnahme deutscher Staatsangehörige im Ausland

    Hierbei handelte es sich um Fahndungsmaßnahmen im Sinn des § 131 StPO, gegen die Rechtsschutz nach § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO analog erlangt werden kann (vgl. dazu Meyer-Goßner, StPO, 58. Aufl., § 131 Rn. 7; Karlsruher Kommentar/Schultheis, § 131 Rn. 20, Löwe-Rosenberg/Hilger, 26. Aufl., § 131 Rn. 30; vgl. OLG Celle; Beschluss vom 16. April 2009, - 2 VAs 3/09 -, juris Rn. 7; OLG Brandenburg, Beschluss vom 14. September 2006 - 2 VAs 3/06 - juris; OLG Hamburg, Beschluss vom 25. Juni 2014 - 2 VAs 9/14 u.a. -, juris Rn. 5 f.).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18

    Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen

    a) Nach herrschender Ansicht - zum Ermittlungsverfahren - kann die Veranlassung der Öffentlichkeitsfahndung durch einen Antrag entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO angefochten werden (OLG Celle NStZ 2010, 534; OLG Brandenburg NStZ 2007, 54 [zu § 131a StPO]; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 131 Rn. 7; KK-StPO/Schultheis, 7. Aufl. 2013, § 131 Rn. 20; vgl. auch BGHSt 44, 171; aA SK-StPO/Paeffgen, 5. Aufl. 2016, § 131 Rn. 14 [§ 23 ff. EGGVG]).
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   OLG Hamburg, 30.11.2007 - 2 VAs 3/06   

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OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2007 - 2 VAs 3/06 (https://dejure.org/2007,49706)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2007 - 2 VAs 3/06 (https://dejure.org/2007,49706)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08

    Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein

    Der Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 30. November 2007 - 2 VAs 3/06 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Recht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit das Oberlandesgericht darin eine körperliche Durchsuchung des Beschwerdeführers mit Entkleidung und Inspizierung des Anus bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt als rechtmäßig bestätigt hat.
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