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   OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 2 VAs 7/18   

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OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 2 VAs 7/18 (https://dejure.org/2019,22142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2019 - 2 VAs 7/18 (https://dejure.org/2019,22142)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2019 - 2 VAs 7/18 (https://dejure.org/2019,22142)
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Volltextveröffentlichung

  • Burhoff online

    Durchsuchung bei einem Dritten, Ergreifung, Vollstreckungshaftbefehl

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wohnungsdurchsuchung aufgrund eines Vollstreckungs-Haftbefehls: Nicht beim Dritten

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EGMR, 05.07.2018 - 24/11

    CENTRO DEMARZIO S.R.L. c. ITALIE

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2019 - 2 VAs 7/18
    Auch wenn der durch den Rechtspfleger zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe erlassene Haftbefehl (§ 457 Abs. 2 StPO) es im Hinblick auf die zu Grunde liegende Verurteilung gestattet, auch ohne eine gesonderte richterliche Durchsuchungsanordnung zu Ergreifung des Täters dessen Wohnung zu durchsuchen (vgl. OLG Düsseldorf MW 1981, 2133, 2134), gilt dies nicht für Durchsuchungen bei Dritten: Entsprechende Haftbefehle bzw. Verurteilungen umfassen nicht auch die Anordnung der Durchsuchung fremder Wohnungen (VerfGH Berlin, Beschl. vorn 13. November 2013 - 24/11, zitiert nach Juris; Karlsruher Kommentar/Bruns, StPO 7. Aufl. § 105 Rn. 6).
  • KG, 21.05.2021 - 161 Ss 62/20

    Identitätsfeststellung nach § 163b Abs. 1 StPO, Annexkompetenz

    Denkbar ist jedoch insoweit, dass ein solches Vorgehen als unselbständige Begleitmaßnahme zur Fortsetzung der Identitätsfeststellung legitimiert ist (sog. Annexkompetenz; vgl. allgemein dazu SK-StPO/Wohlers/Greco Vor §§ 94 ff. Rn. 2 ff.; Krey/Heinrich StrafverfahrensR 2. Aufl. Rn. 706 ff.; speziell zum Betreten einer Wohnung als Sekundäreingriff vgl. BGH NStZ 1981, 22; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 402; Kaiser NJW 1980, 875; siehe aber auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 VAs 7/18 -, BeckRS 2019, 16427).
  • KG, 21.05.2021 - 2 Ss 19/20

    Begriff der Rechtmäßigkeit der Diensthandlung im Sinne von § 113 Abs. 3 StGB

    Denkbar ist jedoch insoweit, dass ein solches Vorgehen als unselbständige Begleitmaßnahme zur Fortsetzung der Identitätsfeststellung legitimiert ist (sog. Annexkompetenz; vgl. allgemein dazu SK-StPO/Wohlers/Greco Vor §§ 94 ff. Rn. 2 ff.; Krey/Heinrich StrafverfahrensR 2. Aufl. Rn. 706 ff.; speziell zum Betreten einer Wohnung als Sekundäreingriff vgl. BGH NStZ 1981, 22 ; OLG Düsseldorf NStZ 1981, 402 ; Kaiser NJW 1980, 875 ; siehe aber auch OLG Brandenburg, Beschluss vom 21. Januar 2019 - 2 VAs 7/18 -, BeckRS 2019, 16427).
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