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   OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95   

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OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.08.1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. August 1995 - 2 VAs 7/95 (https://dejure.org/1995,1993)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Akteneinsicht; Nichtverfahrensbeteiligte Dritte; Volkszählungsurteil des BVerfG; Übergangszeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 30; EGGVG § 23; RiStBV Nr. 185 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3399
  • MDR 1996, 91 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 206 (Ls.)
  • NStZ 1996, 43
  • NStZ 1996, 556 (Ls.)
  • StV 1996, 307
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1993 - 2 VAs 8/92

    Rechtsweg; Akteneinsicht; Verletzter; Anspruch

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht an einen nichtverfahrensbeteiligten Dritten durch die Staatsanwaltschaft ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG , gegen den kein vorrangiger anderer Rechtsweg im Sinne des § 23 Abs. 3 EGGVG , insbesondere das Beschwerdeverfahren der Strafprozeßordnung, eröffnet ist (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50 ; KG in NStZ 1993, 403, 404; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 147 Rdn. 40 m.w.N.).

    Diese Übergangszeit ist trotz des ungewöhnlich langen Zeitraumes von knapp zwölf Jahren, der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen ist, mit Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und auf die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit noch nicht abgelaufen (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50, 52; a.A. AG Wolfratshausen in NJW 1994, 2774 ).

  • OLG Celle, 28.05.1991 - 1 VAs 1/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Vor Gewährung einer Akteneinsicht ist den Betroffenen Gehör zu gewähren; auch dem durch die Akteneinsicht beschwerten Beschuldigten steht ein Rechtsbehelf offen (vgl. OLG Celle in NJW 1992, 253; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., Rdn. 40 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • BFH, 15.02.1989 - X R 16/86

    Beweiswürdigung - Schätzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die steuerbegründenden und steuererhöhenden Tatsachen hat das Finanzamt zu beweisen (vgl. BFH in BStBl II 1989, 462, 463 m.w.N.).
  • OLG Celle, 20.11.1989 - 1 VAs 10/89

    Gewährung von Akteneinsicht in beschlagnahmte Unterlagen; Akteneinsicht als

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    a) Allerdings fällt der Inhalt der bei der Staatsanwaltschaft Hamburg geführten Ermittlungsakten entgegen der vom Antragsteller unter Berufung auf das OLG Celle (NJW 1990, 1802 ) vertretenen Auffassung in den Schutzbereich des § 30 AO .
  • AG Wolfratshausen, 06.06.1994 - Ls 24 Js 36958/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Diese Übergangszeit ist trotz des ungewöhnlich langen Zeitraumes von knapp zwölf Jahren, der seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vergangen ist, mit Hinblick auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und auf die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit noch nicht abgelaufen (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50, 52; a.A. AG Wolfratshausen in NJW 1994, 2774 ).
  • OLG Hamburg, 19.01.1995 - 1 Ws 12/95

    Akteneinsicht; Dritte; Nichtverfahrensbeteiligte; Anklagesatz; Angeklagter;

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • OLG Hamm, 11.11.1985 - 1 VAs 106/85

    Akteneinsicht für Dritte; Gesetzliche Grundlage; Übergangszeit; Gegenwärtige

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Zwar ist im Anschluß an das sogenannte Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 (BVerfGE 65, 1 ) zweifelhaft geworden, ob angesichts des durch das Grundgesetz geschützten Rechts auf informationelle Selbstbestimmung die in Akten enthaltenen personenbezogenen Daten ohne gesetzliche Regelung Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, doch sind für eine Übergangszeit bis zur Neuregelung Einzelfallentscheidungen über die Akteneinsicht in Anknüpfung an Nr. 185 Abs. 3 RiStBV und unter verfassungskonformer Abwägung der beteiligten Interessen hinzunehmen (vgl. HansOLG Hamburg in NJW 1995, 1440; OLG, Hamm in NStZ 1986, 236 ).
  • KG, 10.09.1992 - 4 VAs 12/92

    Untersuchungsausschuß; Anspruch; Einsicht; Akten; Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 24.08.1995 - 2 VAs 7/95
    Die Ablehnung der Gewährung von Akteneinsicht an einen nichtverfahrensbeteiligten Dritten durch die Staatsanwaltschaft ist ein Justizverwaltungsakt im Sinne des § 23 Abs. 1 EGGVG , gegen den kein vorrangiger anderer Rechtsweg im Sinne des § 23 Abs. 3 EGGVG , insbesondere das Beschwerdeverfahren der Strafprozeßordnung, eröffnet ist (vgl. OLG Karlsruhe in NStZ 1994, 50 ; KG in NStZ 1993, 403, 404; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., § 147 Rdn. 40 m.w.N.).
  • BFH, 17.10.2001 - I R 103/00

    Veranlagungszeitraum

    Über eine solche Verletzung haben ggf. die ordentlichen Gerichte zu entscheiden (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Hamburg, Beschluss vom 24. August 1995 2 VAs 7/95, Zeitschrift für Wirtschaft, Steuer, Strafrecht --wistra-- 1995, 356).
  • FG Hamburg, 29.10.1996 - II 118/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Vollziehung eines Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheids;

    Zugelassen ist die Auswertung der bei Dritten rechtmäßig verschafften Informationen (bzw. Kontrollmitteilungen) anderer Dienststellen der - insoweit als Einheit anzusehenden - Finanzverwaltung ( BFH-Beschluß vom 2. April 1992 VIII B 129/91 , BFHE 167, 417, BStBl II 1992, 66) und die Überprüfung dieser Informationen anhand der Ausgangsakten (FG Düsseldorf, Beschluß vom 31. Mai 1990 10 K 418/83 E, EFG 1990, 614, rechtskräftig, Koch/Scholtz, AO, 4 A, § 30 Rd. 31 "Aktenbeiziehung"), insbesondere zur Aufklärung von Lieferbeziehungen, auch bei möglicher Steuerhinterziehung von Beteiligten (Hans. OLG, Beschluß vom 24. August 1995 2 VAs 7/95 , NJW 1995, 3399).

    Unabhängig von einer tatsächlich beantragten oder beschlossenen Beiladung ist die Akten-Offenbarung nach vorstehenden Grundsätzen zulässig, soweit sich ein Vorrang des Informationsbedürfnisses aus der Interessenabwägung ergibt, die verfassungskonform vorzunehmen und gerichtlich nachprüfbar ist (Hans. OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ; Tipke/Kruse, AO/FGO, § 30 AO Rd. 40; ferner BVerfG, NJW 1988, 3009 [BVerfG 25.07.1988 - 1 BvR 109/85] ; Landgericht "LG-Bremen" 12 Qs 746/79, NJW 1981, 592).

    Dabei sind Beweissituation und Mitwirkungspflichten in dem gemäß § 30 Abs. 4 Nr. 1 AO 1977 zu fördernden Verfahren zu berücksichtigen und Möglichkeiten der Beschränkung auf Auszuge zu prüfen (Hans, OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ).

    Soweit möglich, kann oder soll dem von der Offenbarung Betroffenen (S) dazu vorher rechtliches Gehör angeboten werden (Hans, OLG, NJW 1995, 3399, 3400 [OLG Hamburg 24.08.1995 - 2 VAs 7/95] ); er (sie) hat dadurch Gelegenheit, Unterlassungsklage zu erheben oder eine einstweilige Anordnung zu erwirken ( BFH-Beschluß vom 16. Oktober 1986 V B 3/86 , BFHE 147, 487, BStBl II 1987, 3 [BFH 04.06.1986 - IX R 52/82] ).

  • OLG Hamm, 23.04.2015 - 1 Ws 123/15

    Akteneinsichtsrecht für Dienstvorgesetzten eines Nachfolgeunternehmens der

    Ein solches überwiegendes Interesse kann sich aus dem Schutz des Steuergeheimnisses aus § 30 AO (der grds. auch im Steuerstrafverfahren gilt, vgl. OLG Hamburg NJW 1995, 3399; a.A. OLG Celle NJW 1990, 1802) ergeben (LG München wistra 2006, 240; Hilger in: LR-StPO, 26. Aufl., § 406e Rdn. 9; Schmitt a.a.O. § 406e Rdn. 6; Weiner in: Graf, StPO, 2. Aufl., § 406e Rdn. 3a).
  • OLG Frankfurt, 01.02.1996 - 3 VAs 29/95

    Zulässigkeit einer Verweisung an ein anderes Gericht innerhalb der ordentlichen

    185 Abs. 3 RiStBV kann schließlich auch nicht übergangsweise zur Abwendung gravierender Nachteile für die verfassungsmäßige Ordnung bis zum Erlaß einer den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechenden gesetzlichen Grundlage für das Einsichtsrecht Dritter in Akten eines strafrechtlichen (Ermittlungs-) Verfahrens als Rechtsgrundlage herangezogen werden (so aber OLG Bremen NStZ 1989, 276 ; OLG Celle NJW 1992, 253, 254; OLG Karlsruhe MDR 1993, 1229, 1230 und NStZ 1994, 50, 51; OLG Hamburg NStZ 1996, 43 ff).
  • OLG Celle, 24.10.1996 - 1 VAs 15/96
    Selbst wenn die Entscheidung des OLG Celle (a.a.O.) dahingehend interpretiert wird, daß eine übergangsweise Anwendung der Maßstäbe der Nr. 185 Abs. 3 RiStBV zulässig sein sollte - woran im Hinblick auf die Bedenken des OLG Koblenz (a.a.O.), des OLG Frankfurt (a.a.O.) und die Ausführungen des BVerfG (NStZ 1987, 286 ) beträchtliche Zweifel bestehen -, erscheint ausgeschlossen, den Zeitablauf von mehr als zwölf Jahren noch als Übergangszeit zu würdigen (a.A. OLG Hamburg, Beschl. v. 24.08.95 - 2 VAs 7/95 -, wistra 1995, 356 ff., 357; unter Hinweis "auf die besonderen Schwierigkeiten der zu regelnden Materie und die ungewöhnliche Belastung des Gesetzgebers im Zusammenhang mit der deutschen Einheit").
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