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   OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18   

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https://dejure.org/2018,35316
OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18 (https://dejure.org/2018,35316)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02.08.2018 - 2 VAs 8/18 (https://dejure.org/2018,35316)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 02. August 2018 - 2 VAs 8/18 (https://dejure.org/2018,35316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Zurückstellung, Strafvollstreckung. Drogentherapie, Ermessen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    Einzustellen sind die Erkenntnisse über die Therapiefähigkeit und -willigkeit, welche die Justizvollzugsanstalt, namentlich ihre Fachdienste, die Drogenberatung und die sonst hiermit befassten Behörden vermitteln (OLG Frankfurt StraFo 2013, 351 juris Rn. 10).

    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Frankfurt, StraFo 2013, 351 juris Rn. 11).

  • OLG Dresden, 20.09.2005 - 2 VAs 26/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fehlerhafte weil unvollständige Ermessensgrundlage

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    vom 06.03.2018 - jedenfalls im Hinblick auf die unzureichende Abwägung der ausländerrechtlichen Situation - denselben Rechtsfehler aufweist wie die staatsanwaltschaftlichen Bescheide, war sie ebenfalls aufzuheben (vgl. hierzu OLG Dresden, StV 2006, 585, juris Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    Soweit die Vollstreckungsbehörde - wie im vorliegenden Fall - ermächtigt ist nach ihrem Ermessen zu handeln, ist die gerichtliche Nachprüfung auf Rechtsfehler bei der Anwendung gesetzlicher Bestimmungen sowie darauf beschränkt, ob die Vollstreckungsbehörde ihrer Entscheidung einen zutreffend und vollständig ermittelten Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zugrunde gelegt hat, ob die gesetzlichen Grenzen des Ermessen überschritten sind oder von dem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden ist (§ 28 Abs. 3 EGGVG; vgl. zum Ganzen OLG Karlsruhe NStZ 2008, 576, juris Rn. 5; Weber, BtMG, 7. Aufl., § 35 Rn. 205).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    Der Vollstreckungsbehörde steht bei ihrer Entscheidung über die Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie gemäß § 35 BtMG ein Ermessen und hinsichtlich der dabei zu prüfenden Tatbestandsvoraussetzungen, nämlich die Feststellung einer Betäubungsmittelabhängigkeit, deren Kausalität für die Tat, die Therapiebereitschaft und die Therapie-bedürftigkeit des Antragstellers ein Beurteilungsspielraum zu (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 juris Rn. 4).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 VAs 52/99

    Zum Absehen von der Strafvollstreckung gegenüber Ausländern nach § 456 a Abs. 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    Gegenstand der Überprüfung ist dabei die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in der Gestalt, die sie durch den Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft erhalten hat (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. Beschluss vom 29.8.2007, Az. 2 VAs 5/07; vgl. auch OLG Karlsruhe ZfStrVo 2000, 251).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Nürnberg, 02.08.2018 - 2 VAs 8/18
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat schied demgegenüber schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen liegen würde (vgl. BGHSt 30, 320; OLG Frankfurt, StraFo 2013, 351 juris Rn. 11).
  • BayObLG, 09.10.2023 - 203 VAs 284/23

    Verfahren der Zurückstellung nach §35 BtMG bei Jugendlichen und Heranwachsenden

    Auskünfte zum Verlauf der noch nicht abgeschlossenen ambulanten Therapie hat sie unter Verstoß gegen ihre Pflicht, ihre Entscheidung auf aktuelle Erkenntnisse zu stützen (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschluss vom 2. August 2018 - 2 VAs 8/18 -, juris Rn. 22; Fabricius a.a.O. Rn. 404), nicht eingeholt.
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