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   VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/2009   

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https://dejure.org/2012,61015
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/2009 (https://dejure.org/2012,61015)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29.03.2012 - 2 VG 9/2009 (https://dejure.org/2012,61015)
VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29. März 2012 - 2 VG 9/2009 (https://dejure.org/2012,61015)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 9 VwKG; § 93 Abs. 2 KBG.EKD i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 AG.KBG.EKD
    Dienstwohnung, nachträglicher Wegfall des Widerspruchsbescheids, unzuständige Behörde, Übertragung Pfarrstelle

 
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  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 16.12.2011 - 2 VG 35/09
    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/09
    Kirchenaufsichtsrechtlichen Genehmigungsvorbehalten kommt dabei Außenwirkung zu (Verwaltungsgericht der Evangelischen Kirche im Rheinland, Urteil vom 16.12.2011 - 2 VG 35/2009-).
  • OVG Bremen, 21.10.1997 - 1 BA 14/97

    Zulassung eines 16-jährigen Schülers zur Staatsbibliothek und

    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/09
    Der nachträgliche Wegfall des Widerspruchsbescheids durch die Erklärung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 20.10.2011 lässt zwar die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nicht nachträglich entfallen, ermöglicht aber grundsätzlich die Behandlung einer Anfechtungsklage als Untätigkeitsklage (vgl. VG Bremen, Urt.v. 24.10.1996, 2 A 133/95, bestätigt durch OVG Bremen, Urt.v. 21.10.1997, 1 BA 14/97).
  • VG Bremen, 24.10.1996 - 2 A 133/95
    Auszug aus VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.03.2012 - 2 VG 9/09
    Der nachträgliche Wegfall des Widerspruchsbescheids durch die Erklärung der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vom 20.10.2011 lässt zwar die Zulässigkeit einer Anfechtungsklage nicht nachträglich entfallen, ermöglicht aber grundsätzlich die Behandlung einer Anfechtungsklage als Untätigkeitsklage (vgl. VG Bremen, Urt.v. 24.10.1996, 2 A 133/95, bestätigt durch OVG Bremen, Urt.v. 21.10.1997, 1 BA 14/97).
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