Rechtsprechung
VK Brandenburg, 07.09.2006 - 2 VK 28/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergabe "Baubegleitende Ingenieurleistungen zur Planprüfung, Bauüberwachung und Dokumentation für das Vorhaben Rohbau Schienenanbindung Tunnel und Bahnhof"; Zulässigkeit eines Antrags zur weitergehenden Kontrolle des Vergabeverhaltens; Zulässigkeit eines Antrags zur ...
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - Verg 77/03
Besondere Eignung ist doch berücksichtigungsfähig!
Auszug aus VK Brandenburg, 07.09.2006 - 2 VK 28/06
Zurecht hat allerdings auch das OLG Düsseldorf (Beschluss vom 25.02.2004, Verg 77/03) deutlich gemacht, dass auch bei Bauvorhaben eine erforderliche besondere Qualifikation als Zuschlagskriterium herangezogen werden kann.
- OLG Brandenburg, 06.10.2006 - Verg W 6/06
Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis bei vorteilhafter Handhabung eines …
Die Auftraggeberin schrieb im Supplement zum Amtsblatt der EU 2006/S 18-020074 vom 27.01.2006 (Bl. 109-111 2 VK 28/06) europaweit einen Dienstleistungsauftrag im Sektorenbereich für "Baubegleitende Ingenieurleistungen zur Planprüfung, Bauüberwachung und Dokumentation für das Vorhaben Rohbau Schienenanbindung Tunnel und Bahnhof" aus, der im Verhandlungsverfahren vergeben werden soll.Die Auftraggeberin forderte die Antragstellerin mit Schreiben vom 6.4.2006 (Bl. 112-116 2 VK 28/06), dem umfangreiche Vergabeunterlagen beigefügt waren, zur Abgabe eines Angebotes auf.
Am 28.4.2006 und am 2.5.2006 versandte die Auftraggeberin Schreiben (Bl. 117-126 2 VK 28/06), in denen sie allen Bietern Antworten auf Rückfragen zu den Vergabeunterlagen mitteilte.
Hierüber wurde ein 20seitiges Protokoll gefertigt (Bl. 137-156 2 VK 28/06).
Die Antragstellerin tat dies - wie die anderen Bieter - mit Schreiben vom 7.6.2006 (Bl. 157-170 2 VK 28/06) und gab darin ein optimiertes Angebot ab, das mit einem Pauschalpreis von 3.550.000,00 Euro netto endete.
Das Ergebnis der Wertung teilte die Auftraggeberin der Antragstellerin mit dem Schreiben gem. § 13 VgV vom 28.6.2006 (Bl. 171 2 VK 28/06) mit.
Die Antragstellerin rügte mit Schreiben vom 3.7.2006 (Bl. 172 2 VK 28/06) nach anwaltlicher Beratung die Angebotswertung mit der Begründung, das Kriterium "Qualifikation des eingesetzten Personals" sei kein zulässiges Wertungskriterium.
Mit Schreiben vom 5.7.2006 (Bl. 173 2 VK 28/06) wies die Auftraggeberin die Rüge zurück, weil die Einwendungen gegen den Inhalt der Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 5.4.2006 zu spät geltend gemacht worden seien.