Rechtsprechung
OVG Thüringen, 22.06.1999 - 2 VO 188/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
GKG § 13 Abs1 Satz 1; GKG § 17 Abs 3; GKG § 17 Abs 4
Kommunalrecht; Kommunalrecht (ohne kommunales Abgabenrecht), Streitwert - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besoldungsrechtliche Streitigkeiten ; Berechtigung dem Grunde nach; Streitwertbestimmung; Zweifacher Jahresbetrag
Verfahrensgang
- VG Weimar, 24.09.1996 - 4 K 809/95
- OVG Thüringen, 22.06.1999 - 2 VO 188/97
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95
Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet
Auszug aus OVG Thüringen, 22.06.1999 - 2 VO 188/97
Grundsätzlich zutreffend geht das Verwaltungsgericht davon aus, daß sich der Streitwert gemäß § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG nach dem pauschalierten zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der Besoldung in der Besoldungsgruppe A 9 Bundesbesoldungsordnung gemäß § 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung und den Dienstbezügen nach dieser Besoldungsgruppe in den alten Bundesländern bemißt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25.04.1996 - 2 C 27.95 -). - BVerwG, 17.09.1997 - 2 C 39.96
Geltendmachung einer besoldungsrechtlichen oder versorgungsrechtlichen …
Auszug aus OVG Thüringen, 22.06.1999 - 2 VO 188/97
Diese Vorschriften finden nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes, der sich der Senat anschließt, nur dann Anwendung, wenn mit der Klage ein unmittelbarer Zahlungsanspruch verfolgt wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17.09.1997 - 2 C 39.96 -).
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; …
Nach der Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Thüringer OVG, Beschluss vom 22. Juni 1999 - 2 VO 188/97 -, Juris = DÖD 1999, 288) bestimmt sich der Streitwert in Verfahren der vorliegenden Art nach dem pauschalierten zweifachen Jahresbetrag der Differenz zwischen der Besoldung in der Besoldungsgruppe des Klägers gemäß § 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung und den Dienstbezügen nach dieser Besoldungsgruppe in den alten Bundesländern (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 25. April 1996 - 2 C 27.95 -, Juris = BVerwGE 101, 116 ff.).