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   BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17   

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https://dejure.org/2017,13147
BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2017 - 2 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,13147)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 (https://dejure.org/2017,13147)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 S 1 BBG, Art 33 Abs 2 GG
    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

  • Wolters Kluwer

    Zulassung eines Bewerbers zur Einstellung für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes im BND; Ernennung zum Beamten auf Widerruf bei Eignung

  • rewis.io

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung eines Bewerbers zur Einstellung für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes im BND; Ernennung zum Beamten auf Widerruf bei Eignung

  • rechtsportal.de

    Zulassung eines Bewerbers zur Einstellung für die Laufbahnausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes im BND; Ernennung zum Beamten auf Widerruf bei Eignung

  • datenbank.nwb.de

    Bewerber trägt materielle Beweislast für gesundheitliche Eignung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.10.2016 - 2 A 2.16

    Akteneinsicht; Aktenherausgabe; Aktenvorlage; Anhörung; Beamtenverhältnis auf

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Der Einstellungsbewerber trägt daher die materielle Beweislast für die erforderliche Eignung (BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 - NVwZ 2017, 232 Rn. 30).

    Unabhängig hiervon zählt auch die sicherheitsrechtliche Eignung zu den Einstellungsvoraussetzungen für die vom Antragsteller begehrte Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst im BND (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 10 f.; Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 - NVwZ 2017, 232 Rn. 11 f.).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 A 9.14

    Bundesnachrichtendienst; Bewerber; Einstellung; Vorbereitungsdienst;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Unabhängig hiervon zählt auch die sicherheitsrechtliche Eignung zu den Einstellungsvoraussetzungen für die vom Antragsteller begehrte Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst im BND (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 10 f.; Urteil vom 20. Oktober 2016 - 2 A 2.16 - NVwZ 2017, 232 Rn. 11 f.).

    Auch dieses Eignungshindernis, für das der Antragsgegnerin ein Beurteilungsspielraum eingeräumt ist (BVerwG, Beschluss vom 17. September 2015 - 2 A 9.14 - BVerwGE 153, 36 Rn. 21 ff.), hat der Antragsteller im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht entkräftet.

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 12.11

    Amtsarzt; Behinderte; Beurteilungsspielraum; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Ist nach der körperlichen oder psychischen Konstitution eines Bewerbers die gesundheitliche Eignung nicht gegeben, kann er unabhängig von seiner fachlichen Eignung nicht verbeamtet werden (BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - BVerwGE 147, 244 Rn. 10).

    Anderes folgt auch nicht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - (BVerwGE 147, 244 Rn. 21).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Er ist - anders als im Falle der Feststellung einer Dienstunfähigkeit von bereits ernannten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 9) oder der hierauf Bezug nehmenden Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 40) - mit dem Risiko der Nichterweislichkeit seiner gesundheitlichen Eignung belastet.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Er ist - anders als im Falle der Feststellung einer Dienstunfähigkeit von bereits ernannten Beamten (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1 Rn. 9) oder der hierauf Bezug nehmenden Entlassung eines Beamten auf Probe nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BBG (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204 Rn. 40) - mit dem Risiko der Nichterweislichkeit seiner gesundheitlichen Eignung belastet.
  • BVerwG, 06.01.2012 - 2 B 113.11

    Beamtenernennung; Einstellungsaltersgrenze; Beurteilungszeitpunkt;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Selbst ein ausgewählter Bewerber kann nicht ernannt werden, wenn sich nachträglich Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung ergeben (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - ZBR 1983, 336 ) oder zwischenzeitlich die Einstellungshöchstaltersgrenze überschritten worden ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 ).
  • BGH, 07.07.1983 - III ZR 182/82

    Auslösen von Schadensersatzansprüchen nach Amtshaftungsgrundsätzen durch

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Selbst ein ausgewählter Bewerber kann nicht ernannt werden, wenn sich nachträglich Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung ergeben (BGH, Urteil vom 7. Juli 1983 - III ZR 182/82 - ZBR 1983, 336 ) oder zwischenzeitlich die Einstellungshöchstaltersgrenze überschritten worden ist (BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 2012 - 2 B 113.11 - DÖD 2012, 104 ).
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Ist ein Bewerber nicht geeignet, kann er nicht in das Beamtenverhältnis berufen werden (BVerwG, Urteil vom 29. September 1960 - 2 C 79.59 - BVerwGE 11, 139 ).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Bei der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderten Eignungsbeurteilung hat der Dienstherr immer auch eine Entscheidung darüber zu treffen, ob der Bewerber den Anforderungen des jeweiligen Amtes in gesundheitlicher Hinsicht entspricht (BVerfG, Kammerbeschluss vom 10. Dezember 2008 - 2 BvR 2571/07 - BVerfGK 14, 492 ).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2017 - 2 VR 2.17
    Geeignet in diesem Sinne ist nur, wer dem angestrebten Amt in körperlicher, psychischer und charakterlicher Hinsicht gewachsen ist (BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 1995 - 1 BvR 1397/93 - BVerfGE 92, 140 ).
  • BAG, 27.08.2020 - 8 AZR 45/19

    Schwerbehinderter Bewerber - Vorstellungsgespräch

    Hierzu gehören über die fachliche Eignung hinaus insbesondere die oftmals als "charakterliche Eignung" bezeichnete Eignung und die gesundheitliche Eignung (zur Eignung iSv. Art. 33 Abs. 2 GG vgl. etwa BVerwG 30. Oktober 2018 - 1 WDS-VR 5.18 - Rn. 18; 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - Rn. 11; 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - Rn. 19, BVerwGE 148, 204; 6. Februar 1975 - II C 68.73 - zu 2 a der Gründe, BVerwGE 47, 330) , aber auch sonstige körperliche und psychische Voraussetzungen, die Teamfähigkeit sowie Umgangsformen und sonstige Fähigkeiten im Umgang mit Menschen, zB mit Publikumsverkehr, sowie Führungskompetenzen können - je nach dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle - dazugehören.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.03.2018 - 4 B 19.14

    Feststellung der Rechtswidrigkeit der Einstellungsablehnung in den mittleren

    Für die zunächst erforderliche aktuelle gesundheitliche Eignung trägt der Einstellungsbewerber die materielle Beweislast (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13).

    Verbleibende Zweifel im Zusammenhang mit der ferner anzustellenden Prognosebeurteilung gehen hingegen zu Lasten des Dienstherrn, der gehalten ist, durch Beibringung tatsächlicher Anhaltspunkte zu belegen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vom Eintritt einer Dienstunfähigkeit des Beamtenbewerbers vor Erreichen der Altersgrenze auszugehen ist (s. dazu BVerwG, Urteil vom 25. Juli 2013 - 2 C 12.11 - juris Rn. 16, 21; vgl. ferner Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 14).

  • VG Berlin, 15.05.2020 - 28 L 388.19

    Unzulässige Entlassung einer Beamtin auf Widerruf?

    Den Bewerbern gereichen wie schon bei der erstmaligen Aufnahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf begründete Zweifel an der Eignung, die sich nicht ausräumen lassen, zum Nachteil (siehe dazu BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.).

    Denn anders als im Strafrecht streitet bei der Übernahme in ein Beamtenverhältnis der Zweifel nicht zugunsten, sondern zulasten des Betroffenen (siehe nochmals BVerwG, Beschluss vom 11. April 2017 - 2 VR 2.17 - juris Rn. 13 f.).

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