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   BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11   

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BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11 (https://dejure.org/2012,11533)
BVerwG, Entscheidung vom 30.04.2012 - 2 VR 6.11 (https://dejure.org/2012,11533)
BVerwG, Entscheidung vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 (https://dejure.org/2012,11533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 161 Abs. 2
    Nichtberücksichtigung der Bewerbung eines Beamten für einen Dienstposten bzw. Beförderungsposten bei einem sog. Auslandsrückkehrer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2011 - 6 B 427/11

    Bestenauslese Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Bewerbungsfrist Gesamturteil

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11
    Bei dieser Sachlage liegt es im Ermessen des Dienstherrn, ob er den Bewerber nachträglich in das Auswahlverfahren einbezieht (OVG Münster, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 - NVwZ-RR 2011, 700; vgl. auch Schnellenbach, ZBR 1997, 169).
  • BVerwG, 27.09.2011 - 2 VR 3.11

    Umsetzung; personalwirtschaftliches Ermessen; Ausschreibung eines Dienstpostens;

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11
    Hat sich die Antragsgegnerin für eine Besetzung eines Dienstpostens nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG entschieden, so gelten für alle Bewerber die sich daraus ergebenden Maßstäbe in gleicher Weise (vgl. Beschluss vom 27. September 2011 - BVerwG 2 VR 3.11 - juris Rn. 28 ).
  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

    Auszug aus BVerwG, 30.04.2012 - 2 VR 6.11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist für Konkurrentenstreitverfahren, die wegen der Besetzung eines Dienstpostens ohne damit verbundene Beförderung des ausgewählten Bewerbers geführt werden, der Auffangstreitwert festzusetzen (vgl. Beschluss vom 25. Oktober 2011 - BVerwG 2 VR 4.11 - Rn. 40 ).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 C 6.11

    Konkurrentenstreit; Richterstelle; Beförderung; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auch dann muss der Dienstherr die Zurückweisung nachvollziehbar begründen (ebenso: OVG Münster, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 - NVwZ-RR 2011, 700; BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - BVerwG 2 VR 6.11 - juris).
  • BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16

    Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung;

    Für den Bereich der Beamten und Richter ist anerkannt, dass im Rahmen von Art. 33 Abs. 2 GG auch das öffentliche Interesse des Dienstherrn an einer möglichst zügigen Besetzung der Stelle von Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 30 ff. und Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 - OVG Münster, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 - NVwZ-RR 2011, 700 Rn. 8 ff.).

    Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn das Verfahren bereits das Stadium der Entscheidungsreife erreicht hat, d.h. der Leistungsvergleich, dokumentiert durch den Auswahlvermerk, stattgefunden hat (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 C 6.11 - BVerwGE 145, 185 Rn. 30 ff. und Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 -).

  • BVerfG, 25.01.2017 - 2 BvR 2076/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwirklichung eines erwirkten

    Vielmehr kann sich das Bewerberfeld bei der wiederholten Auswahlentscheidung gegenüber der ersten Auswahlentscheidung sowohl erweitern als auch - wie es im vorliegenden Fall in Rede steht - reduzieren (zum Ermessen des Dienstherrn, einen weiteren Bewerber auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist in das Auswahlverfahren einzubeziehen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, juris, Rn. 6 f.; umgekehrt kann es dem legitimen Interesse des Dienstherrn an einer möglichst zügigen Stellenbesetzung entsprechen, nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingegangene Bewerbungen in Anbetracht des Fortschritts des Auswahlverfahrens im konkreten Einzelfall nicht mehr in die Auswahlentscheidung einzubeziehen: vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 -, juris, Rn. 3; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, juris, Rn. 6 f.).
  • BVerwG, 29.04.2016 - 1 WB 27.15

    Auswahlverfahren; Fortsetzung nach Fehlerbehebung; Bewerberkreis.

    b) Soweit der 2. Revisionssenat gebilligt hat, dass ein neu hinzutretender Kandidat - ausnahmsweise - vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn er sich erst lange nach Ablauf einer Bewerbungsfrist beworben hat und das Auswahlverfahren bereits so weit fortgeschritten ist, dass alle Voraussetzungen für die Auswahlentscheidung vorliegen (BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 - juris Rn. 3 ff.), ist eine solche Sachverhaltsgestaltung hier nicht gegeben.
  • OVG Thüringen, 07.02.2014 - 2 EO 212/13

    Einstweiliger Rechtsschutz bei fehlender rechtzeitiger Bewerbung auf einen

    Auf die zu erwartende Verzögerung kann sich der Dienstherr regelmäßig berufen, wenn das Verfahren - wie hier - das Stadium der Entscheidungsreife erreicht hat und es bei Einbeziehung des neuen Bewerbers wiederholt werden müsste (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6/11 - Juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2013 - 6 B 1392/12

    Beschwerde eines Studiendirektors in einem Konkurrentenstreitverfahren bzgl. der

    BVerwG, Beschluss vom 30. April 2012 - 2 VR 6.11 , juris Rdnr. 3; OVG NRW, Beschluss vom 19. Mai 2011 - 6 B 427/11 -, juris Rdnr. 6, und Beschluss vom 24. Juni 2004 - 6 B 1114/04 -, juris Rdnr. 5.
  • VG Karlsruhe, 08.07.2013 - 5 K 1338/13

    Antrag auf Hinausschiebung des Ruhestands

    Aus dem eindeutigen Wortlaut von § 39 Satz 2 LBG ("ist spätestens") lässt sich keine vom Gesetzgeber gewollte Dispositionsbefugnis der Behörde über die Antragsfrist ableiten (vgl. anders die Dispositionsbefugnis bei behördlichen Fristen: BVerwG, Beschluss vom 30.04.2012 - 2 VR 6.11 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.09.2016 - 15 CE 16.1374

    Erledigung des Streits um Belegung eines Nachbarhauses mit Asylsuchenden

    Eine Zustimmung des Beigeladenen ist nicht erforderlich (BVerwG, B. v. 30.4.2012 - 2 VR 6/11 - juris Rn. 1; BayVGH, B. v. 23.5.2012 - 8 ZB 12.508 - juris Rn. 2 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 29.03.2021 - 12 B 4/21

    Stellenbesetzung

    Zunächst ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass es sich bei der im Rahmen einer Stellenausschreibung gesetzten Bewerbungsfrist nicht um eine Ausschlussfrist, sondern um eine Ordnungsfrist handelt, mit der Folge, dass es im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde liegt, ob sie eine verspätete Bewerbung noch berücksichtigt oder zurückweist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30.04.2012 - 2 VR 6/11 - juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 24.06.2004 - 6 B 1114/04 - juris; Rn. 5; OVG Koblenz, Urteil vom 10.03.1965 - 2 A 77/64 -, juris (Leitsatz); Schnellenbach, ZBR 1997, 169).
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   BVerwG, 29.11.2011 - 2 VR 6.11   

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BVerwG, Entscheidung vom 29. November 2011 - 2 VR 6.11 (https://dejure.org/2011,70667)
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