Rechtsprechung
   OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,15706
OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 (https://dejure.org/2019,15706)
OLG Jena, Entscheidung vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 (https://dejure.org/2019,15706)
OLG Jena, Entscheidung vom 12. Juni 2019 - 2 Verg 1/18 (https://dejure.org/2019,15706)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,15706) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Direktvergabe von Verkehrsdienstleistungen im Ilm-Kreis zulässig

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Direktvergabe durch Gesellschafterbeschluss zulässig?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anweisung eines internen Betreibers = öffentlicher Auftrag? (VPR 2020, 34)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 59
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.07.2011 - X ZB 4/10

    S-Bahn-Verkehr Rhein/Ruhr II

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Zu dieser Fallgestaltung hat der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 19.07.2011 - X ZB 4/10- ausgeführt.

    In dem vom Beschwerdegegner zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.3.2014 - Az.: X ZB 4/10 - war demgegenüber ein solches Vergabeverfahren durchgeführt worden und hatte der Beschwerdeführer ein Angebot abgegeben.

  • OLG München, 31.03.2016 - Verg 14/15

    Ausgestaltung einer Direktvergabe von Buslinien an "Urenkelgesellschaft" als

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Dies ist verfassungsrechtlich unter Berücksichtigung der bundesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung nicht zu beanstanden (OLG München, Beschluss v. 31.3.2016 - Verg 14/15).

    Indem der Beschwerdegegner an dieser vermittelt über eine Zwischengesellschaft, die _KP__, alle Gesellschaftsanteile hält und der Geschäftsführer der __KP__ weisungsabhängiger Angestellter des Beschwerdegegners ist, unterliegt die Beigeladene mangels diese einschränkender gesellschaftsvertraglicher Regelungen der erforderlichen Kontrolle (vgl. OLG München, Beschluss v. 31.3.2016 - Verg 14/15).

  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Auch wenn der zuständigen Behörde damit ein sehr weiter Ermessensspielraum zugewiesen ist, erfolgt ihre Entscheidung und damit vorliegend diejenige des Beschwerdegegners nicht im "rechtsfreien Raum" (vgl. BVerfG, Beschluss v. 16.2.1965 - 1 BvL 15/62, E 18, 353 [363]).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Zu berücksichtigen ist, dass es diese einerseits - wie dies auch der Beschwerdeführerin unternommen hat - durch Stellung eines Antrags auf einen eigenwirtschaftlichen Verkehr in der Hand haben, der Bestellung einer Verkehrsleistung und damit zugleich der Direktvergabe vorzubeugen, sofern die Genehmigungsfähigkeit gegeben ist, und andererseits keinen Anspruch auf Beauftragung im Wege der Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags haben (BVerfG, Beschluss v. 13.6.2006 - 1 BvR 1160/03, E 116, 135 [145 f.]).
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 214/01

    Zustimmungsersetzung nach § 103 Abs 2 BetrVG - Präjudizialität -

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Soweit die Beschwerdeführerin vorliegend auf ein ihr nicht durch den AG, die _KP__ oder die Beigeladene und ohne deren Einverständnis zugänglich gemachtes internes Strategiepapier der __KP__ verweist und hieraus die Missbräuchlichkeit ableiten will, so kann dieses zwar ungeachtet seiner rechtswidrigen Erlangung mangels Persönlichkeitsrechtsverletzung als solches Berücksichtigung finden (vgl. BAG, Urteil v. 15.8.2002 - 2 AZR 214/01 Prütting, in: Münchener Kommentar zur ZPO , 5. Auflage 2016, § 284 Rn. 71).
  • OLG Brandenburg, 02.09.2003 - Verg W 3/03

    Pflicht zur Ausschreibung von Leistungen des Schienenpersonennahverkehrs

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Will der Antragsteller im Nachprüfungsverfahren mit der begehrten Nichtigerklärung eines im Wege der De-facto-Vergabe geschlossenen Vertrages auch erreichen, dass der Gesamtgegenstand dieses Vertrages in einem künftigen Vergabeverfahren losweise vergeben wird, bemisst sich die für den Streitwert maßgebliche Auftragssumme (§ § 50 Abs. 2 GKG ) nach dem Wert der Lose, an deren Erbringung der Antragsteller interessiert ist (ebenso Brandenburgisches OLG, VergabeR 2003, 654 ff.).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Es kann dahinstehen, ob diese Ausgestaltung der Rechtslage dem europarechtlichen Rechtsschutzgebot uneingeschränkt Rechnung trägt (vgl. EuGH, Urt. v. 28.10.1999 - Rs. C-81/98).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2008 - Verg 42/07

    Zum Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Prüfung durch die Vergabestelle und den

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Anderes gilt nur bei Vorliegen einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2008 - VII- Verg 42/07; vgl. auch BGH, Beschluss v. 18.6. 2012 - X ZB 9/11).
  • OLG Düsseldorf, 03.05.2017 - Verg 17/16

    EuGH-Vorlage zur Zulässigkeit der Direktvergabe von öffentlichen

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Im Hinblick auf die Frage des Zeitpunkts des Vorliegens der Voraussetzungen für eine Direktvergabe beantragte die Beschwerdeführerin zudem die Aussetzung des Verfahrens bis zum Vorliegen der Entscheidung des EuGH über die Vorlage des OLG Düsseldorf (VII- Verg 17/16; VII- Verg 18/16).
  • BGH, 18.06.2012 - X ZB 9/11

    Abfallentsorgung II

    Auszug aus OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18
    Anderes gilt nur bei Vorliegen einer vergaberechtlichen Anknüpfungsnorm (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 13.8.2008 - VII- Verg 42/07; vgl. auch BGH, Beschluss v. 18.6. 2012 - X ZB 9/11).
  • BGH, 12.11.2019 - XIII ZB 120/19

    Busvergabe Heinsberg

    An einer Zurückweisung der sofortigen Beschwerde sieht sich das Oberlandesgericht jedoch durch die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Jena gehindert, das bei einer Direktvergabe für Leistungen des öffentlichen Bus- und Straßenbahnverkehrs durch Gesellschafterbeschluss einen Dienstleistungsauftrag im vergaberechtlichen Sinne verneine und deshalb - im Gegensatz zum vorlegenden Oberlandesgericht - annehme, der in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO 1370/2007 insoweit angeordnete Vorrang des allgemeinen Vergaberechts greife nicht ein (OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 2 Verg 1/18, juris).

    Dieses vertritt - in Kenntnis des im vorliegenden Verfahren ergangenen Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union - die Ansicht, bei einer in Form eines Gesellschafterbeschlusses erfolgten Direktvergabe von Busverkehrsdienstleistungen fänden allein die Vorschriften des Art. 5 Abs. 2 bis 6 VO 1370/2007 Anwendung (OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2019 - 2 Verg 1/18, juris Rn. 78, 80).

    Dabei erfasst der in dieser Bestimmung angeordnete Vorrang des allgemeinen Vergaberechts entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Jena (2 Verg 1/18, juris Rn. 66, 78, 80) auch Direktvergaben, die nicht durch den Abschluss eines Vertrags, sondern durch einen anderen rechtsverbindlichen Akt erfolgen, etwa durch Gesellschafterbeschluss oder - wie im Streitfall - durch gesellschaftsrechtliche Weisung.

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2019 - Verg 51/16

    Ankündigung einer Direktvergabe öffentlicher Personenverkehrsdienste mit Bussen

    Mit der von ihm beabsichtigten Entscheidung würde der Senat von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Jena vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 - abweichen, so dass die Sache dem Bundesgerichtshof im Rahmen der Divergenzvorlage vorzulegen ist.

    Die Anwendbarkeit von Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 folgt nach Ansicht des Senats entgegen der Auffassung des Antragsgegners und des Oberlandesgerichts Jena (Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18) auch nicht daraus, dass es in einer Konstellation wie der vorliegenden an einem Vertrag fehlt, der Merkmal eines öffentlichen Auftrags im Sinne von Art. 1 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2004/18/EG und § 99 Abs. 1 GWB a.F. ist.

    Mit dieser Entscheidung zur sofortigen Beschwerde und zur Anschlussbeschwerde würde der Senat von einem tragenden Rechtssatz aus dem Beschluss des Oberlandesgericht Jena vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 - abweichen.

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 43/18
    Die Antragstellerinnen sind gestützt auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - der Ansicht, die von den Antragsgegnern angestrebte flächendeckende Direktvergabe im gesamten Gebiet der Antragsgegnerinnen zu 2. und zu 3. verstoße gegen ihre, der Antragstellerinnen, grundrechtlich garantierte Berufsfreiheit.

    Diese Situation wird im Falle der Bekanntmachung einer beabsichtigten Direktvergabe spezieller von den Präklusionsvorschriften des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB erfasst (vgl. auch OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 70).

    Die Frage, ob § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB auf Direktvergaben nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 Anwendung findet (bejahend OLG Jena, 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 70; siehe auch OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13; für Nachweise zur Gegenauffassung siehe Otting/Olgemöller/Tresselt, in: Gabriel/Krohn/Neun, Handbuch des Vergaberechts, 2. Aufl., § 73 Rn. 4 a.E.), bedarf hier daher keiner Entscheidung.

    Der Europäische Gerichtshof hat nur die Direktvergabe von öffentlichen Aufträgen ("Verträgen") im Sinne der Vergaberichtlinien, die nicht die Form von Dienstleistungskonzessionen annehmen, vom Anwendungsbereich des Art. 5 Abs. 2 der Verordnung ausgenommen (EuGH, Urteil vom 21.03.2019 - C-266/17 und C-267/17, zitiert nach juris, Tz. 80, und Urteil vom 08.05.2019 - C-253/18, zitiert nach juris, Tz. 29; vgl. auch OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18).

    Soweit die Antragstellerinnen mit Schriftsatz vom 19.12.2018 unter Bezugnahme auf den Aussetzungs- und Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - rügen, die beabsichtigten Direktvergaben verletzten sie in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG, ist diese Rüge unbegründet.

    Zwar beabsichtigen die Antragsgegner ausweislich der Vorinformationen in grundsätzlicher Übereinstimmung mit Art. 2 lit. f) der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 und § 8a Abs. 8 PBefG mit den Dienstleistungsaufträgen ein sog. "ausschließliches Recht" zu gewähren, welches das Oberlandesgericht Jena in seinem Beschluss vom 24.10.2018 - 2 Verg 1/18 - in dem von ihm zu beurteilenden Fall für mit Art. 12 Abs. 1 GG möglicherweise unvereinbar hielt.

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2020 - Verg 27/19

    Kölner Verkehrs-Betriebe dürfen weiter für die Stadt Köln fahren

    Zwar hat das Oberlandesgericht Jena in einem Beschwerdeverfahren, in dem seiner Ansicht nach über eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu befinden war, die Ansicht vertreten, dass § 8a Abs. 7 Satz 1 PBefG allein auf den zweiten und dritten Abschnitt des Teils 4 des GWB einschließlich des § 168 Abs. 2 Satz 1 GWB verweist, nicht aber auf §§ 134, 135 GWB, so dass ein einmal erteilter Zuschlag nicht mehr aufgehoben werden könne (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 66).

    Allerdings hat es ausdrücklich offen gelassen, ob in einem Fall eines europarechtlich bedenklichen Rechtsschutzdefizits - wie der Senat es hier bejaht - anders zu entscheiden sein und die Nichtigkeitsfolge geboten sein könnte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18, zitiert nach juris, Tz. 66).

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - Verg 16/16
    Ob es sich bei dieser Konstellation um einen entgeltlichen Vertrag im Sinne von § 99 GWB a.F. handelt (bejahend Senatsbeschluss vom 3. Juli 2019, VII-Verg 51/16; verneinend OLG Jena, Beschluss vom 12. Juni 2019, 2 Verg 1/18), ist höchstrichterlich noch nicht geklärt, kann hier aber dahinstehen.
  • VK Westfalen, 02.07.2019 - VK 1-17/19

    Wann ist eine Vergabe ohne Bekanntmachung zulässig?

    Sie verweisen insofern auf die Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019, 2 Verg 1/18.

    Sie trägt unter Hinweis auf eine Entscheidung des OLG Jena, Beschluss vom 12.06.2019, 2 Verg 1/18 vor, dass § 168 Abs. 2 S. 1 GWB im konkreten Nachprüfungsverfahren nicht anwendbar sei, weil § 8a Abs. 7 S.1 PBefG nur auf den zweiten und dritten Abschnitt verweise.

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 2 U 1/18

    Auswahlkriterien für die Vergabe einer Gaskonzession Verfahren zur Vergabe von

    Dies beinhaltet zum einen die Pflicht, bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung etwaige Rechtsverstößen innerhalb angemessener Zeit geltend zu machen, insbesondere erkannte oder erkennbare Rechtsverstöße zeitnah zu rügen (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12 - juris, Rn. 109; OLG Jena, Beschluss vom 12. Juli 2019, 2 Verg 1/18 - juris, Rn. 70; OLG Saarbrücken, Urteil vom 28. Januar 2015, 1 U 138/14 - juris, Rn. 52; OLG Rostock, Beschluss vom 20. November 2013, 17 Verg 7/13 - juris, Rn. 42 f.).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2020 - Verg 17/16

    Anhörungsrüge nur bei unanfechtbarer Endentscheidung!

    Nach den im Termin zur mündlichen Verhandlung vom 09.10.2019 erteilten Hinweisen habe sie davon ausgehen dürfen, dass die Sache im Hinblick auf die Entscheidung des OLG Jena vom 12.06.2019 - 2 Verg 1/18 -, von der der Senat abweichen wollte, dem Bundesgerichtshof vorgelegt werde.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2020 - Verg 27/17

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Direktvergabe von

    Dies folgt aus dem Verweis von § 8a Abs. 2 S. 1, Abs. 7 S. 1 PBefG in das GWB, der die Rügeobliegenheit einschließt (OLG Jena Beschluss vom 12. Juli 2019, 2 Verg 1/18 - juris, Rn. 70; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 24. Januar 2017, 11 Verg 1/16 - juris, Rn. 38).

    Die Vorschrift des § 160 Abs. 3 S. 2 GWB ist auf den Fall einer angekündigten und nicht vollzogenen Direktvergabeabsicht nach der Verordnung (EG) 1370/2007 auch nicht entsprechend anwendbar (OLG Jena, Beschluss vom 12. Juli 2019, 2 Verg 1/18 - juris, Rn. 70; OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13 - juris, Rn. 42 f.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht