Weitere Entscheidung unten: KG, 19.02.2004

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   KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03   

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KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03 (https://dejure.org/2004,3226)
KG, Entscheidung vom 15.03.2004 - 2 Verg 17/03 (https://dejure.org/2004,3226)
KG, Entscheidung vom 15. März 2004 - 2 Verg 17/03 (https://dejure.org/2004,3226)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Unterkostenangebot: eine einzelne überhöhte Position (Baustelleneinrichtung) rechtfertigt einen Angebotsausschluss nur bei exorbitanten Risiken

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Unzulässige Aufpreisung bei Bedarfsposition

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Ausschließung eines Angebots wegen stark auf- oder abgepreister Einheitspreise; Erstattung der notwendigen Auslagen des Beigeladenen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nichtberücksichtigung eines Spekulationsangebots zulässig? (IBR 2004, 268)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Spekulationspreise: Vorgaben für die Angebotswertung! (IBR 2004, 1057)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1202 (Ls.)
  • VergabeR 2004, 350
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BayObLG, 18.09.2003 - Verg 12/03

    Ausschluss eines Unterangebots in Vergabesachen

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    "Die Kalkulationsweise der Antragstellerin, einzelne Positionen im Vergleich zu den durchschnittlichen Positionspreisen aller Bieter markant auf- oder abzupreisen, ist im öffentlichen Auftragswesen seit langem geläufig, wird in der vergaberechtlichen Literatur unter dem Begriff des "Spekulationsangebots" erörtert und ist auch schon Gegenstand von vergaberechtlichen Entscheidungen gewesen (vgl. etwa BayObLG VergabeR 2004, 87 ff. mwN).

    Das BayObLG hat in seinem Beschluss vom 18. September 2003 - Verg 12/03 (VergabeR 2004, 87 mit Anm. Waldner) unter Bezugnahme auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Celle und Naumburg die Auffassung vertreten, dem Auftraggeber sei es verwehrt, ein Angebot allein deshalb auszuschließen, weil es in einzelnen Positionen Preise von 0, 01 EUR enthält.

    Einhellig wird im Schrifttum die Ansicht vertreten, dass spekulative Angebote nicht ohne weiteres von der Wertung ausgeschlossen werden können (vgl. neben den vorstehenden Fundstellen Beck'scher VOB/A-Komm./Brinker/Ohle § 25 Rn. 60 ff.; Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, 15.Aufl., § 25 VOB/A Rn. 44; Kuß, VOB-Komm., 4. Aufl., § 25 VOB/A Rn. 19 f.), insbesondere wenn der Auftraggeber durch ein nachlässig erstelltes Leistungsverzeichnis Raum für derlei Spekulation gegeben hat (Kratzenberg aaO; Thormann aaO S. 955, 957), über das den Auftraggeber aufzuklären der Bieter nicht verpflichtet sei (Thormann aaO S. 955; anders wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90).

    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).

  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Der Auftraggeber braucht bei derartigen Ungewissheiten nicht zu Gunsten des spekulierenden Bieters seine Hoffnung darauf zu setzen, dass die möglichen Nachforderungen die vordergründige Preiswürdigkeit des Angebots nicht gefährden werden (Ergänzung zu Kammergericht, Bs. v. 26. Februar 2004 2 VERG 16/03).

    Zu der vergaberechtlichen Behandlung von Angeboten mit signifikant auf- bzw. abgepreisten Einheitspreisen hat der Senat im Parallelverfahren 2 VERG 16/03 Folgendes ausgeführt:.

    Dabei ist die vom Senat geforderte Wahrscheinlichkeitsprognose, was im Parallelfall 2 VERG 16/03 noch keiner besonderen Klarstellung bedurfte, weil sich das Spekulationsrisiko dort ganz anders darstellte, nicht so zu verstehen, dass der Auftraggeber das Risiko eines Spekulationsangebots rechnerisch genau bis zur vollständigen Gewissheit seiner wirtschaftlichen Nachrangig- bzw. Vorzugswürdigkeit ermitteln und belegen müsste.

  • KG, 22.08.2001 - KartVerg 3/01

    Was sind ?Änderungen an den Verdingungsunterlagen? in § 21 VOB/A?

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt in einem Fall, in dem der Antragsteller nicht die zu Gunsten des Beigeladenen ausgefallene Angebotswertung als solche angreift, sondern sich gegen den Ausschluss des eigenen Angebots, den der öffentliche Auftraggeber wegen des Fehlens der fachlichen Eignung und der Leistungsfähigkeit des Antragstellers vorgenommen hatte, wehrt (OLG Düsseldorf, VergabeR 2003, 111 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2003 - Verg 53/03

    Aufklärungspflichten einer kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaft über

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Der vorlegende Senat ist im Ausgangspunkt entgegen dem OLG Düsseldorf (Beschluss v. 26. November 2003 - Verg 53/03) der Ansicht, dass ein Bieter, der bei einzelnen Positionen einen Einheitspreis von 0, 01 EUR einsetzt, seine Preise i. S.  der §§ 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 1, 25 Nr. 1 lit. b) VOB/A vollständig angibt.
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Der Senat meint des Weiteren, dass das OLG Düsseldorf nicht auf Grund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 7. Januar 2003 - X ZR 50/01 (VergabeR 2003, 558 ff.) gezwungen war, so zu entscheiden, wie es entschieden hat.
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    In diesem Zusammenhang kann es der Bieterseite auch nicht generell, sondern allenfalls in außergewöhnlichen Sachverhaltsgestaltungen nach den Grundsätzen von Treu und Glauben auferlegt werden, die Auftraggeber auf fehlerhaft oder zweifelhaft angesehene Positionen hinzuweisen (für eine weit gehende Hinweispflicht aber wohl BayObLG VergabeR 2004, 87, 90), ähnlich wie die Auftraggeber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in engen Grenzen verpflichtet sind, die Bieter auf Kalkulationsirrtümer hinzuweisen (BGHZ 139, 177 ff.).
  • BGH, 21.11.2000 - 1 StR 300/00

    Vermögensschaden (Submissionsabsprachen); Betrug; Stoffgleichheit;

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Bezüglich des Ausschlussgrundes der fehlenden Auskömmlichkeit hat der Senat bereits anderer Stelle (Beschluss v. 22. August 2001, VergabeR 2001, 392, 399) die Ansicht vertreten, dass die vom Bundesgerichtshof zum Betrugsschaden (§ 263 StGB) durch Submissionsabsprachen entwickelten Grundsätze (BGH wistra 2001, 103 ff.) bei der Prüfung der Unauskömmlichkeit von Angeboten zu berücksichtigen sind.
  • OLG Jena, 27.02.2002 - 6 U 360/01

    Entgangener Gewinn des übergangenen Bieters

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Zur Begründung hat das Thüringer OLG darauf verwiesen, die Preisermittlung sei ausschließlich Sache des Bieters (Thüringer OLG, Urt. v. 27.02.2002 - 6 U 360/01, zitiert nach IBR 2002, 273).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 20 U 124/96

    Unangemessene Preise im billigsten Angebot

    Auszug aus KG, 15.03.2004 - 2 Verg 17/03
    Schließlich werden signifikante Auf- und Abpreisungen einzelner Einheitspreise unter dem Gesichtspunkt der unangemessenen Preise i. S. v. § 25 Nr. 3 Abs. 1 und 2 VOB/A und dabei mit der zusätzlichen Fragestellung erörtert, inwieweit hinsichtlich der Unangemessenheit auf die einzelnen Einheitspreise abzustellen ist oder auf den Angebotsendpreis (vgl. dazu OLG Köln NJW-RR 1999, 316; ablehnend zu dieser Entscheidung Thormann aaO S. 958 f.; vgl. ferner Brinker/Ohle aaO Rn. 61 f.).
  • KG, 07.11.2001 - KartVerg 8/01

    Bücherumzug II - Anweisung zur Neubewertung

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2001 - Verg 24/00

    Unterzeichnung des Beschlusses der Vergabekammer

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2010 - Verg 36/09

    Wann sind Bedarfspositionen ausnahmsweise zulässig?

    Fordert der Auftraggeber Preisangaben bei vergaberechtlich nicht zu beanstandenden Bedarfspositionen, so sind diese jedenfalls dann, wenn der Bedarf inzwischen nicht entfallen ist, bei der Angebotswertung zu berücksichtigen (genauso: BGH, Urt. v. 6.2.2002 - V ZR 185/99, VergabeR 2002, 369, 372; KG, Beschl. v. 15.3.2004 - 2 Verg 17/03, VergabeR 2004, 350, 355; OLG Schleswig, Beschl. v. 14.2.2005 - 6 Verg 6/04, VergabeR 2005, 357, 360; BayObLG, Beschl. v. 18.6.2002 - Verg 8/02, VergabeR 2002, 657, 658 in der Sache übertragbar im Fall einer Auftragswertermittlung).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - Verg W 9/05

    Vergabe öffentlicher Aufträge: Vorliegen einer Mischkalkulation bei besonders

    Auf Stufe 4 der Wertung kann ein Ausschluss wegen fehlender Wirtschaftlichkeit in Betracht kommen (KG, VergabeR 2004, 350).
  • VK Sachsen, 11.03.2005 - 1/SVK/009-05

    Bieter muss vor Ausschluss eines Spekulationsangebots gehört werden!

    Die erkennende Vergabekammer sieht sich aber im übrigen nach wie vor auch in Übereinstimmung mit bisher ergangenen weiteren Entscheidungen der Vergabesenate, die in Einheitspreisen von 1 Euro oder weniger (sog. Cent-Positionen) allein keinen Grund für einen Ausschluss des betreffenden Angebotes gesehen haben (zuletzt OLG Rostock, B. v. 15.09.2004, 17 Verg 4/04; KG, B. v. 15.03.2004, 2 Verg 17/03; OLG Dresden, B. v. 06.06.2002, WVerg 0005/02, IBR 2003, 41; BayObLG, B. v. 16.09.2003, Verg 16.09.2003, Verg 12/03; OLG Jena, B. v. 27.02.2002, 6 U 360/01; OLG Naumburg, B. v. 07.05.2002, 1 Verg 19/01; OLG Düsseldorf B. v. 30.04.2002, Verg 3/02).
  • VK Hessen, 25.08.2004 - 69d-VK-52/04

    Generalübernehmer als Bieter: Voraussetzungen

    Diese Bedarfsposition bergen für unsere Mandantin so hohe Nachtragsrisiken, dass sie berechtigt ist, das Angebot trotz des günstigen Submissionsergebnisses nicht als das Wirtschaftlichste zu werten (vgl. dazu: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2004, 2 Verg 17/03).

    Darüber hinaus ist es aber auch insbesondere im Hinblick auf den sehr hohen Einheitspreis nicht lebensfremd, anzunehmen, dass eine Bieter, der einen Auftrag erhalten hat, in dem er bestimmte Positionen spekulativ aufgepreist hat, bei der Bauausführung nach Kräften versuchen wird, daraus Nutzen zu ziehen und durch Hinweise oder ­ beauftragte gutachterliche ­ Stellungnahmen eine ­ wenngleich auch nur ,,mehr oder weniger" bedeutsame ­ Kontamination ,,nachzuweisen" und den Auftraggeber im Hinblick auf die damit verbundenen wirtschaftlichen und strafrechtlichen Risiken zur Wasseraufbereitung zu überzeugen bzw. zu bewegen (zu diesem Aspekt: KG Berlin ­ Beschluss vom 15.03.2004 ­ Az.: 2 Verg 17/03).

  • VK Hessen, 18.08.2004 - 69d-VK-52/04

    Beantragung der Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; Nichtberücksichtigung des

    Diese Bedarfsposition bergen für unsere Mandantin so hohe Nachtragsrisiken, dass sie berechtigt ist, das Angebot trotz des günstigen Submissionsergebnisses nicht als das Wirtschaftlichste zu werten (vgl. dazu: Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.03.2004, 2 Verg 17/03 ).

    Darüber hinaus ist es aber auch insbesondere im Hinblick auf den sehr hohen Einheitspreis nicht lebensfremd, anzunehmen, dass eine Bieter, der einen Auftrag erhalten hat, in dem er bestimmte Positionen spekulativ aufgepreist hat, bei der Bauausführung nach Kräften versuchen wird, daraus Nutzen zu ziehen und durch Hinweise oder - beauftragte gutachterliche - Stellungnahmen eine - wenngleich auch nur "mehr oder weniger" bedeutsame - Kontamination "nachzuweisen" und den Auftraggeber im Hinblick auf die damit verbundenen wirtschaftlichen und strafrechtlichen Risiken zur Wasseraufbereitung zu überzeugen bzw. zu bewegen (zu diesem Aspekt: KG Berlin - Beschluss vom 15.03.2004 - Az.: 2 Verg 17/03).

  • VK Sachsen, 19.08.2005 - 1/SVK/096-05
    Dies beträfe nach einer Entscheidung des Kammergerichts (B. v. 15.03.2004, 2 Verg 17/03) auch Angebote, die bei Anwebung der Zuschlagskriterien als die wirtschaftlichsten erschienen, aber vergleichsweise starke Auf- und Abpreisungen enthielten.

    Zudem bleibt einzustellen, dass insbesondere die im Gegensatz zur Entscheidung vom 26.02.2004 rechtskräftige Entscheidung des Kammergerichts vom 15.03.2004 (2 Verg 17/03) gerade wegen hier nicht einschlägiger Auf- und Abpreisungen entscheidend auf den Umstand abstellt, dass wegen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Preis der Auftragnehmer in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerate und der Auftrag deshalb nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden könne (Umdruck, Seite 6) wobei auch nach Ansicht des Kammergerichts grundsätzlich nur die Auskömmlichkeit des Angebots im Ganzen entscheidend sei.

  • OLG Brandenburg, 16.05.2008 - Verg W 11/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Erstattung der außergerichtlichen Kosten des

    a) In Fortführung seiner bisherigen Rechtsprechung (Beschluss vom 12.2.2002, Verg W 9/01 - zitiert nach Juris) schließt sich der Senat der Rechtsprechung der Vergabesenate an, nach der der unterliegende Antragsteller in entsprechender Anwendung von § 162 III VwGO aus Gründen der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im Verfahren vor der Vergabekammer zu tragen hat, wenn sich der Antragsteller mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt und der Beigeladene sich darüber hinaus aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat, indem er Anträge nebst Begründungen hierfür gestellt oder das Verfahren sonst wesentlich gefördert hat (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8.2.2006, VII-Verg 57/05 und VII-Verg 61/05, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05, Beschluss vom 30.8.2005, VII-Verg 61/03, Beschluss vom 5.8.2005, VII-Verg 31/05, Beschluss vom 22.7.2005, VII-Verg 28/05; Beschluss vom 17.5.2004, VII-Verg 12/03; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02, Beschluss vom 22.11.200, Verg 26/02, Beschluss vom 11.12.2001, Verg 15/01; OLG München, Beschluss vom 6.2.2006, Verg 23/05; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03; OLG Schleswig, Beschluss vom 2.8.2004, 6 Verg 15/03; OLG Bremen, Beschluss vom 24.6.2003, Verg 3/03; OLG Rostock, Beschluss vom 9.9.2003, 17 Verg 3/03 - jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 27.11.2007 - Verg W 10/06

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen im Verfahren vor der

    Das gilt schon deshalb, weil die Antragstellerin sich nicht mit dem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Beigeladenen gestellt hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.1.2006, VII-Verg 86/05 m.w.N.; BayObLG, Beschluss vom 20.1.2003, Verg 29/02 - zitiert nach Juris; OLG Celle, Beschluss vom 27.5.2003, 13 Verg 11/03 - zitiert nach Juris; KG, Beschluss vom 15.3.2004, 2 Verg 17/03 - zitiert nach Juris).
  • VK Sachsen, 22.03.2004 - 1/SVK/014-04

    Ausschluss spekulativer Angebote?

    Die erkennende Vergabekammer sieht sich in Übereinstimmung mit bisher ergangenen weiteren Entscheidungen der Vergabesenate, die in Einheitspreisen von 1 Euro oder weniger (sog. Cent-Positionen) allein keinen Grund für einen Ausschluss des betreffenden Angebotes gesehen haben (zuletzt KG, B. v. 15.03.2004, 2 Verg 17/03; OLG Dresden, B. v. 06.06.2002, WVerg 0005/02, IBR 2003, 41; BayObLG, B. v. 16.09.2003, Verg 16.09.2003, Verg 12/03; OLG Jena, B. v. 27.02.2002, 6 U 360/01; OLG Naumburg, B. v. 07.05.2002, 1 Verg 19/01; OLG Düsseldorf B. v. 30.04.2002, Verg 3/02).
  • VK Südbayern, 10.02.2006 - Z3-3-3194-1-57-12/05

    Unangemessen hoher oder niedriger Preis: Zuschlag ausgeschlossen!

    Angebote, die in der Absicht abgegeben werden oder die zumindest die Gefahr begründen, andere Marktteilnehmer zu verdrängen (1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen beim Regierungspräsidium Leipzig, Beschluss vom 1.10.2002 - Az.: 1/SVK/084-02) oder die erwarten lassen, dass der Anbieter den Auftrag nicht wird durchführen können (Kammergericht Berlin, Beschluss vom 26.2.2004 - Az.: 2 Verg 16/03, Beschluss vom 15.3.2004 - Az.: 2 Verg 17/03, Beschluss vom 22.8.2001 - Az.: KartVerg 03/01) oder wenn das Angebot von vornherein darauf angelegt ist, den Auftraggeber im Rahmen der Bauausführung zu übervorteilen (Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Beschluss vom 26.08.2004 - Az.: VK-30/2004-L), schädigen auch die übrigen Bieter, die entweder einem gezielten Verdrängungswettbewerb ausgesetzt sind oder bei Ausfall des ersten Auftragnehmers nun nicht mehr genügend freie Kapazitäten haben, um den Auftrag zu übernehmen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.6.2002 - Az.: Verg 18/02).
  • VK Düsseldorf, 13.09.2005 - VK-08/05

    Nachprüfung der Vergabe eines Auftrages zum Bau von Abwasserkanälen; Wirksamkeit

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   KG, 19.02.2004 - 2 Verg 17/03   

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https://dejure.org/2004,34182
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KG, Entscheidung vom 19. Februar 2004 - 2 Verg 17/03 (https://dejure.org/2004,34182)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergaberechtlicher Ausschluss eines Angebots wegen stark aufgepreister oder stark abgepreister Einheitspreise; Unwirtschaftlichkeit eines Angebots wegen spekulativer Preissätze trotz günstigen Submissionspreises; Erforderlichkeit einer Prognoseentscheidung bei ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 26.02.2004 - 2 Verg 16/03

    Divergenzvorlage eines Vergabenachprüfungsverfahrens zum BGH: Ausschluss eines

    Auszug aus KG, 19.02.2004 - 2 Verg 17/03
    Ob das Ausmaß der spekulativen Risiken und die Wahrscheinlichkeit ihrer Verwirklichung die Wirtschaftlichkeit eines solchen Angebots ernstlich in Frage stellen, ist durch eine Prognoseentscheidung zu ermitteln (Ergänzung zu KG v. 26.2.2004-2 Verg 16/03 , BauRB 2004, 236).
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