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   OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11   

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https://dejure.org/2011,4085
OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11 (https://dejure.org/2011,4085)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.04.2011 - 2 Verg 2/11 (https://dejure.org/2011,4085)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. April 2011 - 2 Verg 2/11 (https://dejure.org/2011,4085)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 128 Abs 3 S 4 GWB vom 20.04.2009, § 128 Abs 3 S 5 GWB vom 20.04.2009, § 128 Abs 4 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenerstattung bei Erledigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigungserklärung in vergaberechtlichem Nachprüfungsverfahren erfolgt nach billigem Ermessen; Kostenentscheidung nach gemeinsamer Erledigungserklärung in einem Vergabeverfahren

  • forum-vergabe.de

    Kostentragung bei Erledigung Vorlage zum BGH

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 Abs. 3; GWB § 128 Abs. 4
    Kostenentscheidung nach Erledigung des Nachprüfungsverfahrens; Erstattung von Anwaltskosten bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenerstattung bei Erledigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erledigung des Nachprüfungsverfahrens: Anspruch des Bieters auf Kostenerstattung? (IBR 2011, 1251)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1714
  • VergabeR 2011, 777
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Die Vorschrift des § 128 Abs. 4 GWB enthält weder ausdrücklich noch in ergänzender Auslegung eine Rechtsgrundlage für einen prozessualen Anspruch eines Beteiligten auf Erstattung seiner Anwaltskosten für den Fall der übereinstimmenden Erledigungserklärung in der Hauptsache (Divergenz zu OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010, WVerg 0008/10).(Rn.41).

    Der Senat folgt auch bei erneuter Prüfung dieser Auslegungsfrage der - soweit hier ersichtlich - einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, wonach im Falle der Rücknahme bzw. der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor der Sach-entscheidung der Vergabekammer eine Entscheidung über die Kostenverteilung nach billigem Ermessen zu treffen ist (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 28.05.2010, 1 Verg 5/10; OLG Dresden, Beschluss v. 10.08.2010, WVerg 0008/10; ebenso Vavra in: Hattig/ Maibaum, PK Kartellvergaberecht, 2010, § 128 Rn. 20; Summa in: jurisPK-VergR, § 128 Rn. 31.6; Glahs in: Reidt/ Stickler/ Glahs, a.a.O., § 128 Rn. 18; Hardraht in: Willenbruch/ Wieddekind, KK Vergaberecht, 2. Aufl. 2011, 14.

    An einer entsprechenden eigenen Entscheidung sieht sich der Senat jedoch durch den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. August 2010 (WVerg 0008/10) gehindert.

    An einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren im vorstehenden Sinne ist der Senat durch den entgegenstehenden Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 10. August 2010 (WVerg 008/10) gehindert.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Es ist schon zweifelhaft, ob der ursprüngliche Änderungsvorschlag überhaupt als Neuregelung gemeint war oder lediglich gemäß der damaligen vergaberechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005, X ZB 22/05 und X ZB 24-26/05 - zur Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags - und v. 09.12.2003, X ZB 14/03 - zur Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens ohne Entscheidung der Vergabekammer zur Sache -) auf eine klare Formulierung gerichtet war.

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03; bestätigt durch Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08) war hierfür jedoch kein Raum mehr (vgl. insbesondere Beschlüsse jeweils v. 16.12.2004, 1 Verg 13/04 "Existenzgründer-Seminare II", 1 Verg 15/04 "Existenzgründer-Seminare III" sowie 1 Verg 16/04).

    Diese Regelung ist nicht sachwidrig, da es sich bei den Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern der Sache nach um Verwaltungsverfahren handelt (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003, X ZB 14/03).

  • OLG Naumburg, 24.02.2005 - 1 Verg 1/05

    "Ingenieur-Bauwerke"; Kostenerstattung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Ebenso sah das Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in seiner damals geltenden Fassung, welches nach § 128 Abs. 4 S. 3 GWB a.F. entsprechend anwendbar war, eine Kostenerstattung im Falle der vorzeitigen Erledigung der Hauptsache nicht vor (vgl. OLG Naumburg, Beschluss v. 24.02.2005, 1 Verg 1/05 "Ingenieur-Bauwerke").

    Danach hat der Gesetzgeber bewusst und nicht etwa planwidrig davon abgesehen, eine der Kostenregelung des § 91a ZPO bzw. § 161 Abs. 2 VwGO entsprechende Bestimmung in das GWB aufzunehmen oder auf deren entsprechende Anwendung zu verweisen (vgl. auch nachfolgende Entscheidungen OLG Naumburg, z. Bsp. Beschluss v. 24.02.2005, 1 Verg 1/05 "Ingenieur-Bauwerke"; zuletzt Beschluss v. 12.07.2010, 1 Verg 9/10).

  • OLG München, 10.08.2010 - Verg 7/10

    Kostenentscheidung nach Antragsrücknahme im Vergabenachprüfungsverfahren:

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Der Wortlaut der Vorschrift ist mithin eindeutig (vgl. zur Bedeutung des Gesetzeswortlauts in § 128 Abs. 4 GWB auch OLG München, Beschluss v. 10.08.2010, Verg 7/10; ebenso Stoye/ v. Münchhausen VergabeR 2008, 871 ).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.2011 - Verg 62/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Nachprüfungsverfahrens durch Rücknahme

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinen Beschlüssen vom 29. September 2010 (VII-Verg 20/10) und vom 28.01.2011 (VII-Verg 62/10) bei geringfügig anderer Fallgestaltung gleichwohl pauschal der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden angeschlossen.
  • OLG Schleswig, 08.12.2010 - 1 Verg 12/10

    Begriff der Abänderung des Angebots i.S. von § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Für einen prozessualen Erstattungsanspruch eines Beteiligten des vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens fehlt es auch nach der Modernisierung des Vergaberechts an einer Anspruchsgrundlage im GWB (so schon OLG Naumburg, Beschluss v. 05.10.2010, 1 Verg 12/10; ebenso Vavra, a.a.O., § 128 Rn. 31 f.; Hardraht, a.a.O., § 128 Rn. 59).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 20/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Vergabenachprüfungsverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich in seinen Beschlüssen vom 29. September 2010 (VII-Verg 20/10) und vom 28.01.2011 (VII-Verg 62/10) bei geringfügig anderer Fallgestaltung gleichwohl pauschal der Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden angeschlossen.
  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Es ist schon zweifelhaft, ob der ursprüngliche Änderungsvorschlag überhaupt als Neuregelung gemeint war oder lediglich gemäß der damaligen vergaberechtlichen Rechtsprechung (vgl. nur BGH, Beschlüsse v. 25.10.2005, X ZB 22/05 und X ZB 24-26/05 - zur Kostenentscheidung bei Rücknahme des Nachprüfungsantrags - und v. 09.12.2003, X ZB 14/03 - zur Kostenentscheidung bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens ohne Entscheidung der Vergabekammer zur Sache -) auf eine klare Formulierung gerichtet war.
  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Jedenfalls dann, wenn bei einer summarischen Prüfung der bisherigen Sach- und Rechtslage eine sichere Beurteilung der wechselseitigen Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres möglich ist und wenn - wie hier - gar in Betracht kommt, dass die Endentscheidung im Nachprüfungsverfahren von der Vorlage der Sache entweder an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Rahmen eines Vorabentscheidungsersuchens (Art. 267 AEUV) oder an den Bundesgerichtshof im Rahmen einer Divergenzvorlage (§ 124 Abs. 2 GWB) abhängt, ist es sachgerecht, im Einzelfall davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten abzuhandeln (vgl. BGH, Beschluss v. 08.11.1976, NotZ 1/76 - BGHZ 67, 345 m.w.N.; auch Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 91a Rn. 24).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 13/04

    Ausschreibung von Dienstleistungen zur Existenzgründung im offenen Verfahren;

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.04.2011 - 2 Verg 2/11
    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 9. Dezember 2003 (X ZB 14/03; bestätigt durch Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08) war hierfür jedoch kein Raum mehr (vgl. insbesondere Beschlüsse jeweils v. 16.12.2004, 1 Verg 13/04 "Existenzgründer-Seminare II", 1 Verg 15/04 "Existenzgründer-Seminare III" sowie 1 Verg 16/04).
  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 15/04

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens

  • OLG Naumburg, 12.07.2010 - 1 Verg 9/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei Erledigung des Verfahrens

  • OLG Naumburg, 16.12.2004 - 1 Verg 16/04

    Kostentragungslast im Rahmen eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im

  • BGH, 24.03.2009 - X ZB 29/08

    Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren

  • VK Niedersachsen, 01.09.2011 - VgK-42/11

    Verstoß gegen das Transparenzgebot sowie gegen das Gleichbehandlungsgebot während

    Auch habe sie im Hinblick auf die noch ausstehende Entscheidung des BGH über die vom OLG Naumburg mit Beschluss vom 14.01.2011, 2 Verg 2/11, vorgelegte Rechtsfrage ein Interesse daran, die gegebene Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Kostenfolge aus § 128 GWB durch den Fortsetzungsfeststellungsantrag abzuwenden.

    Wegen der insoweit von den Beschlüssen des OLG Düsseldorf und OLG Dresden abweichenden Auffassung hat das OLG Naumburg die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt ( OLG Naumburg, Beschluss v. 14.04.2011, Az. 2 Verg 2/11 ).

  • OLG Celle, 06.06.2011 - 13 Verg 2/11

    Land ist Antragsgegner in einem eine Bundesauftragsangelegenheit i. S. v. Art.

    16 b) Ob es die Neuregelung des § 128 Abs. 3 Satz 5, Abs. 4 GWB n. F. nunmehr zulässt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Aufwendungen einer Partei nach billigem Ermessen der Gegenseite aufzuerlegen, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (bejahend: OLG Dresden, Beschluss vom 10. August 2010 - WVerg 8/10, zitiert nach juris, Tz. 3 ff.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Januar 2011 - VII-Verg 62/10, zitiert nach Veris; verneinend: OLG Naumburg, Beschluss vom 14. April 2011 - 2 Verg 2/11, zitiert nach Veris; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11. Juni 2010 - VK-SH 10/10, zitiert nach Veris; Czauderna, VergabeR 2011, 421, 426; Summa in jurisPK-VergR, Stand 17.5.2011, § 128 Rdn. 45, 45.1).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2011 - 2 VK 4/11

    Erledigungserklärung: Kostentragung trotz Obsiegens?

    Der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens belegt, dass der Aufnahme des Satzes 5 in den Absatz 3 keine andere Bedeutung und keinen anderen Sinn zukommen kann, als dass für den Fall der anderweitigen Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung von den in den Sätzen 1 bis 4 vorgesehenen Kostenregelungen nach billigem Ermessen abgewichen werden darf (OLG Düsseldorf, B.v. 11.05.2011, Az.: VII-Verg 10/11; OLG Naumburg, B.v. 14.04.2011, Az.: 2 Verg 2/11).

    Jedenfalls dann, wenn bei einer summarischen Prüfung der bisherigen Sach-und Rechtslage eine sichere Beurteilung der wechselseitigen Erfolgsaussichten nicht ohne Weiteres möglich ist, ist es sachgerecht, davon abzusehen, alle in einer rechtlich schwierigen Sache für deren Ausgang bedeutsamen Rechtsfragen nur wegen der Verteilung der Kosten abzuhandeln und stattdessen anderen Kriterien ein Gewicht für die Kostenverteilung einzuräumen, z.B. dem tatsächlichen Verhalten und der Selbsteinschätzung der Beteiligten (OLG Naumburg, B.v. 14.04.2011, Az.: 2 Verg 2/11).

  • VK Saarland, 19.12.2012 - 1 VK 02/12

    Geltung der Pflicht zur unverzüglichen Rüge für die Fälle der durch die

    Von daher ist es sachgerecht, auf Seiten der Antragstellerin die Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Regelfall anzuerkennen und Ausnahmen im Einzelfall nur für einfache tatsächliche oder ohne weiteres zu beantwortende rechtliche Fragen vorzubehalten (OLG Celle, B. v. 09.02.2011 - Az.: 13 Verg 17/10 ; OLG Naumburg, B. v. 14.04.2011 - Az.: 2 Verg 2/11 ; OLG Schleswig-Holstein, B. v. 22.01.2007 - Az.: 1 Verg 2/06 ; VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.10.2012 - Az.: VK-SH 28/12 ).
  • VK Niedersachsen, 31.05.2011 - VgK-14/11

    Zulässigkeit der Einbeziehung des prozentualen Anteils des spezifischen Umsatzes

    Wegen der insoweit von den Beschlüssen des OLG Düsseldorf und OLG Dresden abweichenden Auffassung hat das OLG Naumburg die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt ( OLG Naumburg, Beschluss v. 14.04.2011, Az. 2 Verg 2/11 ).
  • VK Niedersachsen, 12.07.2011 - VgK-19/11

    Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot und Gebot der Unvoreingenommenheit bei

    Wegen der insoweit von den Beschlüssen des OLG Düsseldorf und OLG Dresden abweichenden Auffassung hat das OLG Naumburg die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt ( OLG Naumburg, Beschluss v. 14.04.2011, Az. 2 Verg 2/11 ).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.03.2012 - 1 VK 1/11

    Ersatz des Vertrauensschadens erfordert "echte Zuschlagschance"!

    Wegen der insoweit von Beschlüssen des OLG Düsseldorf und OLG Dresden abweichenden Auffassung hat das OLG Naumburg die Frage dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (OLG Naumburg, Beschluss vom 14.04.2011, Az.: 2 Verg 2/11).
  • VK Saarland, 24.02.2014 - 3 VK 02/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung: Keine Klärung schwieriger Rechtsfragen!

    Der Wortlaut der Vorschrift ist mithin eindeutig (OLG Naumburg, B. v. 14.04.2011 - Az.: 2 Verg 2/11; OLG Düsseldorf, B. v. 09.01.2013 - Az.: VIIVerg 41/12; VK Baden-Württemberg, B. v. 20.05.2011 - Az.: 1 VK 10/11).
  • VK Münster, 09.09.2011 - VK 10/11

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    Diesbezüglich lässt es die Kammer hier dahingestellt, ob - wie das OLG Naumburg, Beschluss vom 14.4.2011, 2 Verg 2/11 meint - die außergerichtlichen Kosten im Falle einer beiderseitigen Erledigungserklärung nicht der Antragsgegnerin auferlegt werden können, weil § 128 Abs. 3 GWB insoweit nicht eindeutig sei.
  • VK Münster, 21.10.2011 - VK 17/11

    Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung nach § 8

    Diesbezüglich lässt die Kammer die Auffassung des OLG Naumburg, 14.4.2011, 2 Verg 2/11 dahin gestellt.
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