Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 08.05.2007 - 2 Vollz Ws 78/07, 2 VollzWs 78/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10415
OLG Schleswig, 08.05.2007 - 2 Vollz Ws 78/07, 2 VollzWs 78/07 (https://dejure.org/2007,10415)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08.05.2007 - 2 Vollz Ws 78/07, 2 VollzWs 78/07 (https://dejure.org/2007,10415)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07, 2 VollzWs 78/07 (https://dejure.org/2007,10415)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10415) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Insassen einer Justizvollzugsanstalt auf die Ausnahme von der allgemeinen Postkontrolle; Zulässigkeit der Anrufung der Strafvollstreckungskammer vor dem Abschluss des Vorschaltbeschwerdeverfahrens; Verpflichtung der Strafvollstreckungskammer zur Erkennung ...

  • Judicialis

    StVollzG § 109; ; StVollzG § 113; ; StVollzG § 116; ; StVollzG § 121

Papierfundstellen

  • NStZ 2007, 326
  • NStZ-RR 2007, 326
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 16.03.1987 - Ws 26/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 08.05.2007 - 2 VollzWs 78/07
    Nur eine derartige - am Modell des § 75 VwGO auch für das landesrechtlich vorgesehene Verwaltungsvorverfahren orientierte - entsprechende Anwendung des § 113 Abs. 1 StVollzG trägt nämlich dem Umstand Rechnung, dass - was mit der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht vereinbar wäre - anderenfalls für den Gefangenen Grund und Angemessenheit eingetretener Verzögerungen und damit die Zulässigkeit seines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nicht überschaubar wären (ebenso OLG Karlsruhe NStZ 1987, 344).
  • BVerfG, 15.07.2010 - 2 BvR 1023/08

    Menschenwürde (gerichtliche Überprüfung menschenunwürdiger

    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende fehlerhafte Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242; OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • BVerfG, 11.04.2008 - 2 BvR 866/06

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Verwerfung einer Rechtsbeschwerde trotz

    Zwar ist anerkannt, dass es auch in Fällen, in denen die Strafvollstreckungskammer ihre Entscheidung ausdrücklich oder implizit auf eine unzutreffende oder von der Rechtsprechung anderer Gerichte abweichende Rechtsauffassung gestützt hat, an der Erforderlichkeit der Nachprüfung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung fehlen kann, weil nicht zu erwarten ist, dass der Rechtsfehler in weiteren Fällen Bedeutung erlangen wird, weil also keine Wiederholungsgefahr besteht (vgl. OLG Schleswig, Beschlüsse vom 8. Mai 2007 - 2 Vollz Ws 78/07 -, NStZ-RR 2007, S. 326, und vom 10. Januar 2006 - 2 Vollz Ws 453/05 -, ZfStrVO 2006, S. 242; OLG Celle, Beschlüsse vom 30. Mai 1990 - 1 Ws 117/90 -, BlStVKunde 1992, Nr. 2, S. 5, und vom 14. Januar 1999 - 1 Ws 296/98 -, StV 1999, S. 554 f.).
  • KG, 25.07.2017 - 5 Ws 157/17

    Gerichtliches Verfahren in Strafvollzugssachen: Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde ist aber grundsätzlich statthaft, soweit die Strafvollstreckungskammer ausdrücklich oder konkludent die Erledigung der Hauptsache festgestellt und somit eine Hauptsacheentscheidung in Form einer Prozessentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104; KG NStZ-RR 2002, 62).

    Insbesondere ist obergerichtlich geklärt, dass sich ein - zulässiger (vgl. KG ZfStrVo 2006, 303) - Vornahmeantrag (unter anderem) durch Erfüllung des konkreten Hauptsachebegehrens erledigt (vgl. OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326, 327; OLG Celle NStZ-RR 2014, 389 - juris Rdn. 11; KG NStZ-RR 2008, 92 - juris Rdn. 28).

  • OLG Karlsruhe, 26.01.2016 - 2 Ws 429/15

    Strafvollzug: Erledigung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - aus der Rechtsbeschwerdebegründung deutlich wird, dass der Antragsteller eben die Annahme des Eintritts der Erledigung für rechtsfehlerhaft hält (OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326) und sein ursprüngliches Ziel in der Sache weiterverfolgen will.
  • KG, 21.09.2020 - 5 Ws 115/19

    Besuchsüberstellung in eine in einem anderen Bundesland gelegene

    Die Rechtsbeschwerde ist aber grundsätzlich statthaft, soweit die Strafvollstreckungskammer ausdrücklich oder konkludent die Erledigung der Hauptsache festgestellt und somit eine Hauptsacheentscheidung in Form einer Prozessentscheidung getroffen hat (vgl. OLG Schleswig NStZ-RR 2007, 326; OLG Stuttgart NStZ 1992, 104; KG NStZ-RR 2002, 62; Senat, Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 Ws 157/17 Vollz - juris Rn. 18).
  • OLG Schleswig, 14.06.2007 - 2 VollzWs 208/07
    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde folgt daraus, dass die angefochtene Entscheidung mehrere allgemein zu beantwortende Rechtsfragen aufwirft, die von den Besonderheiten des vorliegenden Einzelfalls getrennt werden können und auch in anderen vergleichbaren Fällen Bedeutung erlangen können (zuletzt Senat NStZ-RR 2007, 326).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht