Weitere Entscheidung unten: KG, 05.10.2007

Rechtsprechung
   KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07   

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https://dejure.org/2007,5714
KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,5714)
KG, Entscheidung vom 15.02.2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,5714)
KG, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,5714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit der durch die Teilnahme eines Anwalts am Ortstermin des gerichtlichen Sachverständigen entstandenen Terminsgebühr; Erstattungsrechtliche Notwendigkeit der Teilnahme eines mit der Prozessführung betrauten Anwalts am Ortstermin

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsanwaltskosten für Teilnahme an Ortstermin im selbständigen Beweisverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 91

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsgebühr: Teilnahme des mit Prozessführung betrauten Anwalts am Ortstermin erstattungsrechtlich notwendig?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminsgebühr durch Teilnahme am Ortstermin erstattungsfähig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1044
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 27/02

    Anwaltsgebühren im Revisionsverfahren

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07
    Bei der Annahme, dass gesetzliche Gebühren des Anwalts der obsiegenden Partei wegen fehlender Notwendigkeit der zugrunde liegenden Maßnahme nicht zu erstatten seien, ist Zurückhaltung geboten (vgl. BGH NJW 2003, 1324, 1325).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 23/04

    Baseball-Caps

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07
    Dass danach die Zuziehung des Anwalts zu einem Beweistermin in der Regel notwendig ist, da die Partei ein schützenswertes Interesse daran hat, dass der Anwalt ihres Vertrauens auch ihre Interessen bei der Beweiserhebung wahrnimmt, hat der Bundesgerichtshof für den Fall eines Termins zur Zeugenvernehmung entschieden (BGH NJW-RR 2005, 725, 727).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 8 B 91.05

    Beweisaufnahme; Parteiöffentlichkeit; Sachverständigenbeweis; Ermittlung des

    Auszug aus KG, 15.02.2007 - 2 W 1/07
    Diese hat das Bundesverwaltungsgericht in NJW 2006, 2058 überzeugend wie folgt umrissen:.
  • AG Zeitz, 05.12.2018 - 4 C 164/17

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten des Prozessbevollmächtigten für Teilnahme an

    Die Erstattungsfähigkeit lässt sich auch aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin vom 15.02.2017 ableiten (KG Berlin, Beschluss vom 15. Februar 2007 - 2 W 1/07 -, juris).
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Rechtsprechung
   KG, 05.10.2007 - 2 W 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,73791
KG, 05.10.2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,73791)
KG, Entscheidung vom 05.10.2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,73791)
KG, Entscheidung vom 05. Oktober 2007 - 2 W 1/07 (https://dejure.org/2007,73791)
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 24.01.2014 - 5 U 42/12

    Freundefinder ist unzumutbare Belästigung/Anwendbarkeit deutschen

    154 § 28 Abs. 3 Satz 1, § 4a Abs. 1 BDSG sind Marktverhaltensvorschriften im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (vergleiche OLG Karlsruhe, NJW 2012, 3312, juris Rn. 32ff; OLG Stuttgart, GRUR-RR 2007, 330, juris Rn. 27; OLG Köln, CR 2011, 680, juris Rn. 13; Köhler, am angegebenen Ort, § 4 Rn. 11.42; a. A. OLG München, GRUR-RR 2012, 395, juris Rn. 26ff; KG, 2. ZS/Kartellsenat, Beschluss vom 5. Oktober 2007, 2 W 1/07 Kart, Umdruck Seite 5; OLG Frankfurt, GRUR 2005, 785, juris Rn. 29).
  • OLG München, 12.01.2012 - 29 U 3926/11

    Wettbewerbsverstoß eines Gasversorgungsunternehmen im Zusammenhang mit

    Weder Verbraucher noch Unternehmer werden von § 4 Abs. 1, § 28 Abs. 1, Abs. 3, § 35 Abs. 2, Abs. 3 BDSG im Hinblick auf wettbewerbliche Interessen als Marktteilnehmer geschützt, die für einen Verstoß gegen § 3, § 4 Nr. 11 UWG allein relevant sind (vgl. KG, Beschluss vom 05.10.2007 - 2 W 1/07 Kart = Anlage K 2, UA S. 5 f.; a.M. OLG Köln, Urt. v. 19.11.2010 - 6 U 73/10, juris, Rn. 13 sowie tendenziell Köhler /Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 4, Rn. 11.42).
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