Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 31.01.2013

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   OLG Oldenburg, 22.01.2013 - 2 W 1/13   

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OLG Oldenburg, 22.01.2013 - 2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,13726)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.01.2013 - 2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,13726)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Januar 2013 - 2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,13726)
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   OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - I-2 W 1/13   

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OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - I-2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,3335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,3335)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Januar 2013 - I-2 W 1/13 (https://dejure.org/2013,3335)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.12.2005 - II ZB 30/04

    Überprüfung der Aussetzung des Verfahrens im Beschwerderechtszug; Zulässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 W 1/13
    Weil die Anordnung einer Aussetzung bei festgestellter Vorgreiflichkeit (auf der Rechtsfolgenseite) im Ermessen der Kammer steht (§ 148 ZPO), darf der Senat im vorliegenden Beschwerdeverfahren nur überprüfen, ob die Kammer ihr Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. BGH, BB 2006, 465 (LS).

    Das Beschwerdegericht trifft im Rahmen einer Beschwerde gegen die Aussetzung des Rechtsstreits keine Kostenentscheidung (BGH, BB 2006, 465 (LS)).

  • OLG Köln, 06.01.1998 - 3 W 65/97

    Teilurteil gegen Streitgenossen, Aussetzung, Waffengleichheit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.01.2013 - 2 W 1/13
    Entstandene Kosten (vgl. KV 1812 und VV 3500) sind - wie auch jene der Ausgangsentscheidung - vielmehr Teil der Prozesskosten, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (OLG Köln, OLGR 1998, 89 f.).
  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    (2)Weil die Anordnung einer Aussetzung nach Art. 28 EuGVVO bei Vorliegen eines "Zusammenhangs" im Ermessen des später angerufenen Gerichts steht, darf der Senat im vorliegenden Beschwerdeverfahren nur überprüfen, ob das Landgericht sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat (vgl. zu § 148 ZPO: BGH, NJW-RR 2006, 1289; Senat, Beschluss vom 31.01.29013 - I-2 W 1/13; KG, NJOZ 2006, 4217; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1625; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdnr. 3; Musielak/Stadler, a.a.O., § 252 Rdnr. 4).

    Erweist sich die Aussetzungsentscheidung jedoch als vertretbar, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle derjenigen des Ausgangsgerichts zu setzen (Senat, Beschluss vom 31.01.29013 - I-2 W 1/13; KG, NJOZ 2006, 4217; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1625; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdnr. 3).

    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens bilden einen Teil der Kosten des Rechtsstreits, die unabhängig vom Ausgang des Beschwerdeverfahrens die nach §§ 91 ff. ZPO in der Sache unterliegende Partei zu tragen hat (BGH, NJW-RR 2006, 1289; NJW 2009, 2539; ZIP 2011, 493; NJW-RR 2011, 327; Senat, Beschluss vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13; OLG Köln, OLGR 1998, 89; KG, KGR 2008, 354; InstGE 11, 192; OLG Jena, GRUR-RR 2012, 89; Zöller/Greger, a.a.O., § 252 Rdnr. 3).

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2021 - 2 W 17/21

    1. Ist ein bestimmter Stand der Technik von Rechts wegen nur im nationalen

    Erweist sich die Aussetzungsentscheidung hingegen als vertretbar, ist es dem Beschwerdegericht verwehrt, seine eigene Ermessensentscheidung an die Stelle derjenigen des Ausgangsgerichts zu setzen (Senat, Beschluss vom 07.09.2018 - I-2 W 39/17; Senat, Beschluss vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13 = BeckRS 2013, 04893; OLG Düsseldorf [15. ZS], Beschluss vom 21.03.2016 - I-15 W 3/16 = BeckRS 2016, 17163; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Auflage 2021, Kap. E. Rn. 862; BeckOK PatR/Voß, 20. Ed. 15.4.2021, PatG § 139 Vor §§ 139-142b (Verletzungsprozess) Rn. 192).

    Liegen keine anderweitigen Anhaltspunkte vor, entspricht der Streitwert dem Anteil am Gesamtstreitwert, den die Zeitspanne des Aufschubs im Verhältnis zu der für die Festsetzung des Gesamtwertes maßgeblichen Zeitspanne ausmacht (Senat, Beschluss vom 31.01.2013 - I-2 W 1/13).

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2018 - 15 W 30/18

    Zulässigkeit der Aussetzung eines Gebrauchsmusterverletzungsverfahrens

    Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst (BGH NJW-RR 2006, 1289; OLG Karlsruhe GRUR 2014, 352 - Stanzwerkzeug; OLG Düsseldorf Beschl. v. 31.01.2013, 2 W 1/13, BeckRS 2013, 04893).

    Entstandene Kosten sind Teil der Prozesskosten, die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (OLG Köln OLGR 1998, 89 f.; OLG Düsseldorf Beschl. v. 31.01.2013, 2 W 1/13, BeckRS 2013, 04893).

  • LG Berlin, 29.06.2020 - 64 T 45/20

    Berliner Mietendeckel: Mieterhöhungsverlangen vor dem Stichtag der

    b) Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst; die Kosten dieses Beschwerdeverfahrens stellen einen Teil der Prozesskosten des Klageverfahrens dar (vgl. Zöller, ZPO, ... § 252 Rn. 4; BGH, Beschluss vom 12.12.2005 - II 30/04, MDR 2006, 704 [beck]), die unabhängig von dem Ausgang des Beschwerdeverfahrens die in der Hauptsache unterliegende Partei zu tragen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.01.2013 - 2 W 1/13 - m.w.N. [beck]).
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