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   OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03   

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https://dejure.org/2003,8870
OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.03.2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. März 2003 - 2 W 10/03 (https://dejure.org/2003,8870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Gefahr von Fehlhandlungen" als Voraussetzung einer Unterbringung; Darlegung einer erheblichen Gefährdung von Leben oder Gesundheit des Betroffenen

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begründung für Unterbringung

  • Judicialis

    PsychKG § 7; ; FGG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PsychKG § 7; FGG § 12
    Voraussetzungen einer Unterbringung nach PsychKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Unterbringung bei Gefahr von Fehlhandlungen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1499 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Schleswig, 23.11.2000 - 2 W 180/00

    Unterbringungssachen - Feststellungsverfahren nach Beendigung - Aktenlage -

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.

    Dies und die Ermittlung von Umständen zur Frage der Selbstgefährdung wird das Landgericht mit den nach §§ 12, 15 FGG (vgl. Senat FamRZ 2001, 938, 939 a.E.) zur Verfügung stehenden Mitteln nachzuholen haben.

  • BVerfG, 23.03.1998 - 2 BvR 2270/96

    Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Anordnung einer sofortigen vorläufigen

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 23.3.1998 (NJW 1998, 1774) betont, dass die Freiheit der Person ein so hohes Rechtsgut ist, dass sie nur aus besonders gewichtigem Grund angetastet werden darf.
  • OLG Schleswig, 13.09.2002 - 2 W 158/02

    Allein aus dem Gebrauch des Wortes "Bedrohung" ohne näheren Bezug kann noch nicht

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OLG Schleswig, 17.06.1999 - 2 W 58/99

    Feststellungspflichten des Gerichts bei Unterbrindungssache

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.03.2003 - 2 W 10/03
    Der Senat hat sich mit seinen Entscheidungen vom 17.6.1999 (FamRZ 2000, 247), vom 23.11.2000 (FamRZ 2001, 938) und vom 13.9.2002 (BtPrax 2003, 41 = SchlHAnz 2003, 42) an diesen Maßstäben orientiert und Entscheidungen beanstandet, denen kein hinreichend konkreter und nachvollziehbarer Sachverhalt zugrunde lag.
  • OLG Schleswig, 11.01.2006 - 2 W 231/05

    Vorläufige Unterbringung nach dem PsychKG: Erforderlichkeit konkreter und

    Erforderlich dafür sind konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen (vgl. Senatsentscheidung vom 27.03.2003 - 2 W 10/03, SchlHA 2003, 229, 230).

    Erforderlich ist eine erhebliche Gefährdung von Rechtsgütern anderer Personen, die über den Charakter einer Belästigung hinausgeht (OLG Hamm BtPrax 2000, 35, 36; vgl. auch Senatsentscheidung vom 27.03.2003, a.a.O.).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Erforderlich für eine Unterbringung sind somit aber dessen ungeachtet nur konkrete Anhaltspunkte, die eine erhebliche Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit des Betroffenen nahe legen ( OLG Schleswig , OLG-Report 2006, Seiten 294 f.; OLG Schleswig , SchlHA 2003, Seiten 229 f. ) und dass der Betroffene aufgrund der Krankheit den eigenen Willen nicht frei bestimmen kann ( BGH , Beschluss vom 03.02.2016, Az.: XII ZB 317/15, u.a. in: NJW-RR 2016, Seiten 513 f.; BGH , Beschluss vom 25.03.2015, Az.: XII ZA 12/15, u.a. in: FamRZ 2015, Seite 1017 ).
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