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OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 114/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Insolvenzeröffnung: Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; eidesstattliche Versicherung als Indiz für Zahlungsunfähigkeit
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 InsO ; § 17 InsO ; § 34 InsO
Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Eröffnungsbeschluss; Insolvenzgrund; Zahlungsunfähigkeit; Amtsermittlungsgrundsatz; Eidestattliche Versicherung ; Indiz - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sofortige Beschwerde ; Zulassung ; Eröffnungsbeschluss; Insolvenzgrund; Zahlungsunfähigkeit; Amtsermittlungsgrundsatz; Eidestattliche Versicherung ; Indiz
- Judicialis
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 7 § 17 § 34
Insolvenzrecht - Zulassung sofortiger weiterer Beschwerde - Zahlungsunfähigkeit - eidesstattliche Versicherung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg - 47l N 19/00
- AG Lüneburg, 22.02.2001 - 47 IN 19/00
- LG Lüneburg, 27.04.2001 - 3 T 15/01
- OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
- LG Lüneburg, 25.09.2001 - 3 T 15/01
- OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 114/01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 18.06.2001 - 2 W 63/01
Fall eines schwerwiegenden Verfahrensmangels im Zusammenhang mit der …
Auszug aus OLG Celle, 29.10.2001 - 2 W 114/01
Die sofortige weitere Beschwerde des Schuldners, mit der dieser sich aus tatsächlichen Gründen gegen die Bestätigung des Eröffnungsbeschlusses des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Lüneburg vom 22. Februar 2001 wendet (siehe zum Sachverhalt auch bereits den zu diesem Insolvenzverfahren ergangenen Beschluss des Senats vom 18. Juni 2001 zu dem Aktenzeichen 2 W 63/01 ) ist nicht zuzulassen.
- FG Hamburg, 26.02.2007 - 4 K 219/06
Mineralölsteuer: Vergütung der Mineralölsteuer bei Zahlungsausfall
Die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung ist zwar ein starkes Indiz dafür, dass der Schuldner dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2001 - 2 W 114/01 -, juris).