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   OLG Celle, 12.06.2017 - 2 W 119/17   

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OLG Celle, 12.06.2017 - 2 W 119/17 (https://dejure.org/2017,20220)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.06.2017 - 2 W 119/17 (https://dejure.org/2017,20220)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - 2 W 119/17 (https://dejure.org/2017,20220)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Vergütung des Sachverständigen betreffend die Ursache eines in einer Autowaschanlage an einem Kfz entstandenen Schadens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sachverständigenvergütung für die Begutachtung eines in einer Autowaschanlage beschädigten Kraftfahrzeugs

  • rechtsportal.de

    Höhe der Vergütung des Sachverständigen betreffend die Ursache eines in einer Autowaschanlage an einem Kfz entstandenen Schadens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fahrzeugschaden in Autowaschanlage: Welche Honorargruppe gilt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Osnabrück, 01.09.2015 - 9 T 419/15

    Gewährung einer Entschädigung eines Sachverständigen für ein

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2017 - 2 W 119/17
    Die Begründung der Einzelrichterin des Landgerichts, die sich im Wesentlichen in der Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Osnabrück vom 1. September 2015 (Az.: 9 T 419/15) erschöpft, vermag zwar schon deshalb nicht zu überzeugen, weil die Begründung des Landgerichts Osnabrück in wesentlichen Teilen unzutreffend ist.
  • LG Detmold, 20.10.2016 - 1 T 138/16

    Kfz.-Schaden - Waschanlage - Sachverständiger - Vergütung - Unfall - Sachgebiet -

    Auszug aus OLG Celle, 12.06.2017 - 2 W 119/17
    20. Oktober 2016 (Az.: 1 T 138/16).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2018 - 12 W 32/18

    Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen durch das Gericht

    Der Senat folgt insoweit der Argumentation des OLG Celle in seinem Beschluss vom 12.06.2017 (2 W 119/17 - juris), wonach ein Fahrzeugunfall im Sinne der Ziffer 37 der Anlage 1 zu § 9 JVEG jedenfalls nicht bei einem auf einer äußeren Einwirkung beruhenden plötzlichen Ereignis vorliegt, an dem lediglich ein einzelnes Kraftfahrzeug passiv als Objekt der Schädigung beteiligt ist und diese Beschädigung nicht in einem spezifischen Zusammenhang mit dem Betrieb des beschädigten Kraftfahrzeuges gestanden hat (vgl. OLG Celle a.a.O., Rn. 8).
  • LG Nürnberg-Fürth, 01.08.2019 - 10 O 6636/18

    Höhe der Sachverständigenvergütung im nicht gesondert erfassten Fachgebiet

    Denn von einem "Fahrzeugunfall" im Rechtssinne kann nicht gesprochen werden, wenn ein auf einer äußeren Einwirkung beruhendes plötzliches Ereignis vorliegt, an dem - wie hier - lediglich ein einzelnes Kraftfahrzeug (passiv) als Objekt der Schädigung beteiligt ist und diese Beschädigung auch nicht in einem spezifischen Zusammenhang mit dem Betrieb des beschädigten oder eines anderen Kraftfahrzeugs gestanden hat (OLG Celle, Beschluss vom 12.06.2017 - 2 W 119/17, DS 2017, 232).
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