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   KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10   

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https://dejure.org/2011,4779
KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10 (https://dejure.org/2011,4779)
KG, Entscheidung vom 07.09.2011 - 2 W 123/10 (https://dejure.org/2011,4779)
KG, Entscheidung vom 07. September 2011 - 2 W 123/10 (https://dejure.org/2011,4779)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigungsfähigkeit des Einwandes missbräuchlicher Verfahrensaufspaltung im Kostenfestsetzungsverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Einwandes missbräuchlicher Aufspaltung des Verfahrens im Kostenfestsetzungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Missbrauchskontrolle durch den Rechtspfleger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2012, 178
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 01.03.2011 - VI ZR 127/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Abmahnung des Presseverlages und des für die

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    In mehreren Entscheidungen ist er jedoch in der Begründung davon ausgegangen, dass eine derartige Prüfung vom Rechtspfleger durchgeführt werden kann (BGH, Beschluss vom 2.5.2007 - VIII ZB 156/06 - Tz. 14, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 1.3.2011 - VI ZR 127/10 - Tz. 14 a.E., Rpfleger 2011, 401) und hat daraus gefolgert, dass dem Rechtspfleger eine minder umfassende Prüfung innerhalb nur eines Verfahrens möglich sei, ohne sich im Einzelnen mit der Zulässigkeit der Missbrauchskontrolle bei der getrennten Rechtsverfolgung auseinanderzusetzen.

    Soweit der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren in einer Vielzahl von Entscheidungen (vergleiche nur: BGH, Urteil vom 1.3.2011 - VI ZR 127/10 -Tz. 7, Rpfleger 2011, 401 m.z.w.N.) sich zu der Frage geäußert hat, wann und unter welchen Voraussetzungen eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr unter dem Gesichtspunkt, dass mehrere Gegenstände im Außenverhältnis als eine Angelegenheit zu behandeln sind und daher gegebenenfalls nur eingeschränkt Schadensersatz vom Schädiger verlangt werden kann, folgt für die hier zu entscheidende Fragestellung daraus nichts anderes.

  • KG, 29.09.2006 - 1 W 186/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwand der missbräuchlichen Verfahrenstrennung im

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Auf (heftige) Kritik ist eine Entscheidung des Kammergerichts vom 29. September 2006 (1 W 186/06 - KGR Berlin 2007, 79) aus dem Bereich des Wettbewerbsrechts gestoßen, die davon ausgegangen ist, dass der Einwand der missbräuchlichen Verfahrenstrennung vom Kostenschuldner eines zeitlich nachfolgenden Verfahrens auch nach dem rechtskräftigen Abschluss der Kostenfestsetzung im vorangegangenen Verfahren erhoben werden kann und dass der Ausgleich zwischen den Schuldnern im Innenverhältnis nach §§ 425 Abs. 2, 426 BGB erfolgen könne.

    Hinzutritt, dass der 1. Zivilsenat des Kammergerichts bereits in einer Entscheidung von 1989 (JurBüro 1989, 1697; siehe auch KG 1 W 186/06, a.a.O.) zu Recht daraufhin gewiesen hat, dass bei der Beurteilung dieser Fragestellung die Vorschrift des § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO nicht anzuwenden ist, da bei dieser Vorschrift ein strengerer Maßstab gilt, weil die nur zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten erstattet werden dürfen und deshalb die dem obsiegenden Kläger entstandenen Kosten schon dann nicht zu erstatten wären, wenn ihm die Führung eines einzigen Prozesses trotz gewisser Nachteile und Beschwernisse zumutbar war.

  • BGH, 02.05.2007 - XII ZB 156/06

    Kostenerstattung bei getrennter Vertretung mehrerer Beklagter

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Dieser hat in seiner Entscheidung vom 2. Mai 2007 (- VIII ZB 156/06 - Tz. 12, NJW 2007, 2257) hierzu unter anderem ausgeführt:.

    In mehreren Entscheidungen ist er jedoch in der Begründung davon ausgegangen, dass eine derartige Prüfung vom Rechtspfleger durchgeführt werden kann (BGH, Beschluss vom 2.5.2007 - VIII ZB 156/06 - Tz. 14, NJW 2007, 2257; BGH, Beschluss vom 1.3.2011 - VI ZR 127/10 - Tz. 14 a.E., Rpfleger 2011, 401) und hat daraus gefolgert, dass dem Rechtspfleger eine minder umfassende Prüfung innerhalb nur eines Verfahrens möglich sei, ohne sich im Einzelnen mit der Zulässigkeit der Missbrauchskontrolle bei der getrennten Rechtsverfolgung auseinanderzusetzen.

  • BGH, 10.05.2010 - II ZB 14/09

    Rechtsanwaltskosten: Vergütung des Prozessbevollmächtigten einer

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    So hat der Bundesgerichtshof für die aktienrechtliche Anfechtungsklage verschiedener Kläger festgestellt, dass bis zu ihrer Verbindung selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, erst mit der Verbindung ist nur noch eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG gegeben (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - Tz.15; Rpfleger 2010, 696; so auch: KG, ZIP 2009, 1087).
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Nach Art. 92 GG ist aber die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut und der Rechtspfleger ist nicht Richter im Sinne dieser Vorschrift (BVerwG, Urteil vom 30. März 2006 - 2 C 41/04 - Rpfleger 2007, 19).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Sollte die Erhebung von Einwendungen aus welchen Gründen auch immer im Ausgangsverfahren ausnahmsweise nicht erfolgen dürfen oder können, steht dem Geschädigten die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO zur Verfügung (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 72/51 - BGHZ 3, 381; BGH, Urteil vom 22.6.1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292; BGH, Urteil vom 5.1.1995 - IX ZR 241/93), die besser geeignet ist, derart komplexe und schwierige Fragen zu entscheiden als das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • KG, 27.08.2001 - 25 W 10094/00

    Kostenerstattung bei rechtsmissbräuchlicher Mehrfachverfolgung

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Dieser Auffassung, der sich auch der 25. Zivilsenat des Kammergerichts (JurBüro 2002, 35) angeschlossen hat, folgt der Senat jedoch mit der Einschränkung, dass eine derartige Missbrauchsprüfung die Kompetenz des im Festsetzungsverfahren tätigen Rechtspflegers eindeutig überschreitet.
  • KG, 13.01.2009 - 5 W 207/07

    Kostenfestsetzungsverfahren: Gebühren der Prozessbevollmächtigten einer

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    So hat der Bundesgerichtshof für die aktienrechtliche Anfechtungsklage verschiedener Kläger festgestellt, dass bis zu ihrer Verbindung selbstständige gebührenrechtliche Angelegenheiten vorliegen, erst mit der Verbindung ist nur noch eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit im Sinne des § 15 RVG gegeben (Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. Mai 2010 - II ZB 14/09 - Tz.15; Rpfleger 2010, 696; so auch: KG, ZIP 2009, 1087).
  • BGH, 05.01.1995 - IX ZR 241/93

    Rechtsfolgen des Handelns des Gesamtvollstreckungsverwalters ohne Zustimmung des

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Sollte die Erhebung von Einwendungen aus welchen Gründen auch immer im Ausgangsverfahren ausnahmsweise nicht erfolgen dürfen oder können, steht dem Geschädigten die Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO zur Verfügung (vgl. BGH, Urteil vom 15.11.1951 - IV ZR 72/51 - BGHZ 3, 381; BGH, Urteil vom 22.6.1994 - XII ZR 39/93 - NJW 1994, 3292; BGH, Urteil vom 5.1.1995 - IX ZR 241/93), die besser geeignet ist, derart komplexe und schwierige Fragen zu entscheiden als das Kostenfestsetzungsverfahren.
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus KG, 07.09.2011 - 2 W 123/10
    Darüber hinaus hat bereits Ullmann (a.a.O.) zu Recht darauf hingewiesen, dass dem prozesswirtschaftlich missbräuchlichen Vorgehen, aus dem der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "MEGA SALE" (Urteil vom 17.11.2005 - I ZR 300/02 - GRUR 2006, 243) die Unzulässigkeit aller gegen die verschiedenen Schuldner getrennt, aber zeitgleich angestrengten Verfahren abgeleitet habe, entweder damit begegnet werden könne, dass das nachfolgende Verfahren für unzulässig erklärt werde oder die Streitwerte für die weiteren Verfahren niedriger angesetzt werden oder dass in der Kostenentscheidung selbst eine Quotelung zu Ungunsten des Klägers ausgesprochen werde.
  • OLG Hamburg, 03.02.2011 - 4 W 47/11

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Kosten bei getrennt

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 72/51

    Aufrechnung gegen Kostenerstattungsanspruch

  • KG, 27.04.2010 - 1 Ws 61/10

    Strafverteidigerkosten: Erstattungsfähigkeit einer Verfahrensgebühr bei

  • BGH, 23.03.2006 - V ZB 189/05

    Verjährung des prozessualen Kostenerstattungsanspruchs

  • OLG Hamburg, 09.07.2003 - 8 W 149/03
  • BGH, 22.11.2006 - IV ZB 18/06

    Prüfung materiell-rechtlicher Einwendungen im Kostenfestsetzungsverfahren

  • OLG München, 20.02.2001 - 11 W 3250/00

    Erstattungsrechtliche Rechtmäßigkeit der Vertretung mehrerer Gläubiger durch

  • OLG Stuttgart, 03.07.2001 - 8 W 88/01

    Notwendigkeit / Mehrere Prozesse - Bindung an Kostentitel

  • OLG Koblenz, 07.08.1986 - 14 W 605/86

    Titel; Vollstreckbarkeit; Gesamtschuldner; Schuldner; Ausfertigung

  • OLG Hamm, 14.05.1980 - 23 W 150/80
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Das Beschwerdegericht, dessen Beschluss in AGS 2012, 146 veröffentlich ist, ist der Auffassung, dass der von der Antragsgegnerin erhobene Einwand der rechtsmissbräuchlichen Rechtsverfolgung im Kostenfestsetzungsverfahren keine Berücksichtigung finden könne.
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