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   OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99   

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https://dejure.org/1999,7882
OLG Schleswig, 09.08.1999 - 2 W 132/99 (https://dejure.org/1999,7882)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09.08.1999 - 2 W 132/99 (https://dejure.org/1999,7882)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 09. August 1999 - 2 W 132/99 (https://dejure.org/1999,7882)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Zulassung der weiteren Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 301
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 215/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 122/01

    Verwirkung des Beschwerderechts in Betreuervergütungssachen durch die Staatskasse

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 13.11.2001 - 2 W 124/01

    Verwirkung des Beschwerderechts der Staatskasse in Betreuervergütungssachen

    Die diese Frage bejahenden Entscheidungen der Oberlandesgerichte sind erst im Laufe des Jahres 1999 ergangen und in den Jahren 1999 und 2000 veröffentlicht worden (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99, SchlHA 2000, 40, 41, und 9. August 1999 - 2 W 132/99, FamRZ 2000, 301; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40 und MDR 1999, 807).
  • OLG Schleswig, 13.10.1999 - 2 W 155/99

    Aufwendungsersatz für Betreuer - Anwendbarkeit neuen Rechts

    Der Senat hat bereits in seinen Beschlüssen vom 30.6.1999 (2 W 77/99) und vom 9.8.1999 (2 W 132/99) die Auffassung vertreten, daß Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines Beteiligten aus der Zeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Betreuungsrechts sowie weiterer Vorschriften (Betreuungsrechtsänderungsgesetz - BTÄndG) am 1.1.1999 materiell-rechtlich nach altem Recht und nicht nach den neu gefaßten Vorschriften der §§ 1835, 1836 BGB zu beurteilen sind.
  • OLG Schleswig, 31.05.2001 - 2 W 221/00

    Rechtsanwalt als Betreuer - Aufwendungsersatzanspruch - Verjährung

    Für das Verfahren gilt jedoch der Grundsatz, dass sowohl für die Antragstellung als auch für die Einlegung eines Rechtsmittels das aktuelle Verfahrensrecht anzuwenden ist (OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 40; Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 1999 - 2 W 77/99 und vom 9. August 1999 - 2 W 132/99).
  • OLG Naumburg, 20.06.2002 - 8 Wx 14/02

    Zulassung der weiteren Beschwerde als Voraussetzung für deren Statthaftigkeit

    Die Zulassung der weiteren Beschwerde durch das Landgericht ist jedoch notwendige Voraussetzung für deren Statthaftigkeit (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 1440; BayObLG in FamRZ 2000, 1447; OLG Köln, FamRZ 2001, 171; Schleswig-Holsteinisches OLG, FamRZ 2000, 301; OLG Karlsruhe, FamRZ 2000, 302; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1592).
  • BayObLG, 05.09.2001 - 3Z BR 275/01

    Zulassung der sofortige Beschwerde in einer Vergütungssache für einen vermögenden

    Entscheidet das Landgericht über eine die Festsetzung der Vergütung des Betreuers betreffende Beschwerde, hat es über die Zulassung der weiteren Beschwerde von Amts wegen zu befinden (vgl. SchlHOLG FamRZ 2000, 301).
  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

    Die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde ist nicht anfechtbar (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; 1999, 121/122; SchlHOLG FamRZ 2000, 301), der Nachprüfung und Abänderung durch den Senat entzogen und für diesen bindend (vgl. BayObLGZ 2000, 8/11; OLG Zweibrücken NJW 1999, 2125 f.).
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