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   OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - I-2 W 14/12   

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https://dejure.org/2012,57483
OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - I-2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,57483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,57483)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. Juni 2012 - I-2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,57483)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines Patents; Erfüllung des Rechnungslegungsanspruchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 888
    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen Verletzung eines Patents; Erfüllung des Rechnungslegungsanspruchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 27.01.2011 - 2 U 18/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    des Senatsurteils vom 27. Januar 2011 (I-2 U 18/09) Rechnung zu legen.

    Die Berufung der Schuldnerinnen hat der Senat mit Urteil vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09) zurückgewiesen.

    Die Schuldnerinnen zu 1) bis 3) werden durch ein Zwangsgeld, das empfindlicher ist als mit dem Beschluss vom 3. Januar 2012 festgesetzt wurde (z.B. ein Zwangsgeld von jeweils 25.000,- EUR), ersatzweise Zwangshaft, wobei die Zwangshaft hinsichtlich der Schuldnerin zu 1) an ihrem Präsidenten des Verwaltungsrats, W. M., hinsichtlich der Schuldnerin zu 2) an ihrem Geschäftsführer, R. R., und hinsichtlich der Schuldnerin zu 3) an ihren Geschäftsführer, N. J., zu vollziehen ist, dazu angehalten, der Gläubigerin entsprechend dem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09) vollständig Rechnung zu legen.

    Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 8. Januar 2009 in der Fassung des Senatsurteils vom 27. Januar 2011 (Az. I-2 U 18/09), sind die Schuldnerinnen verpflichtet, der Gläubigerin für die Zeit vom 27. September 1990 bis zum 8. Februar 2009 über den Umfang der im Tenor des Senatsurteils unter Ziffer A.I.1.

  • BGH, 26.04.2007 - I ZB 82/06

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Erstellung eines Buchauszuges; Erfüllung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Ob die Rechnungslegung des Schuldners vollständig ist, beurteilt sich nicht nach der materiellen Rechtslage, sondern ausschließlich nach den Vorgaben des Vollstreckungstitels zu Inhalt und Umfang der Rechnungslegungspflicht (vgl. BGH, VersR 2007, 1081).

    Es kommt mithin darauf an, ob - rein formal betrachtet und unabhängig von ihrer inhaltlichen Richtigkeit - zu sämtlichen Einzeldaten, zu denen der Urteilsausspruch den Schuldner verpflichtet, Angaben vorhanden sind (vgl. BGH, VersR 2007, 1081).

    In einem derartigen Fall steht dem Gläubiger nicht das Zwangsmittelverfahren zur Verfügung (vgl. BGH, VersR 2007, 1081); vielmehr hat er die Möglichkeit, auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zu klagen, mit der der Schuldner die Richtigkeit der erteilten Auskunft bekräftigt (§ 259 Abs. 2 BGB).

  • LG Düsseldorf, 08.01.2009 - 4b O 287/05

    Trennung von Proteinen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Mit Urteil vom 8. Januar 2009 (Az. 4b O 287/05) hat das Landgericht Düsseldorf die Schuldnerinnen deswegen zur Rechnungslegung für im Tenor des Urteils näher bezeichnete Handlungen in der Zeit vom 27. September 1990 bis zum 8. Februar 2009 verpflichtet.

    Die Schuldnerinnen beantragen, den angefochtenen Beschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 3. Januar 2012, 4b O 287/05 (ZV) aufzuheben und den Zwangsmittelantrag der Vollstreckungsgläubigerin vom 14. Juli 2011 zurückzuweisen.

    Die Gläubigerin beantragt, die sofortige Beschwerde der Vollstreckungsschuldnerinnen vom 20. Januar 2012 zurückzuweisen und auf die Anschlussbeschwerde hin den Zwangsmittelbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 3. Januar 2012 (Az. 4b O 287/05 (ZV) wie folgt abzuändern:.

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Dies geht zu ihren Lasten, da der Schuldner die Darlegungs- und Beweislast für eine Kenntnis des Gläubigers trägt (BGH, NJW 2007, 1584; BGH, NJW 2008, 2578).".
  • OLG Düsseldorf, 02.05.2011 - 2 W 33/11

    Verpflichtung eines Schuldners zur Rechnungslegung und Auskunft über die mit den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Auskunft ist insoweit über sämtliche Kostenpositionen zu erteilen, die als abzugsfähig in Betracht kommen (Senat, Beschluss vom 2.5.2012 - I-2 W 33/11).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Zwar soll der genannte Umstand nach einer zum Kennzeichenrecht ergangenen Entscheidung des BGH (GRUR 2006, 419 - Noblesse) Auswirkungen auf den Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch haben, und zwar dahingehend, welche Detailangaben zur Gewinnermittlung vom Schuldner verlangt werden können.
  • BGH, 03.07.1984 - X ZR 34/83

    "Dampffrisierstab II"; Anspruch auf Überprüfung der Rechnungslegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Fehlen zu einzelnen Kosten exakte Unterlagen, kann der Berechtigte eine Schätzung unter Angabe derjenigen feststellbaren Tatsachen verlangen, die der Schätzung zugrunde gelegt sind (BGHZ 92, 62, 68 ff. - Dampffrisierstab II).
  • BGH, 16.09.1982 - X ZR 54/81

    Rechnungslegung - Ergänzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Erfüllt ist der Anspruch auf Rechnungslegung über den bei einer Schutzrechtsverletzung erzielten Gewinn vielmehr erst dann, wenn der Schuldner in der gelegten Rechnung seine Gestehungs- und Vertriebskosten sowie den mit den patentverletzenden Gegenständen erwirtschafteten Umsatz so vollständig offen gelegt hat, wie er dazu in der Lage ist (BGH GRUR 1982, 723, 725 - Dampffrisierstab I).
  • BGH, 02.11.2000 - I ZR 246/98

    Gemeinkostenanteil; Herausgabe des Verletzergewinns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Ähnliche Überlegungen gelten für Kosten, die nach der » Gemeinkostenanteil «- (GRUR 2001, 329) und » Steckverbindergehäuse «- (GRUR 2007, 431) Rechtsprechung des BGH abzugsfähig sind, wenn sie den Verletzungsprodukten unmittelbar zugeordnet werden können und auch im fingierten Betrieb des Verletzten angefallen wären, hingegen außer Ansatz bleiben müssen, wenn eine unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist, weil es sich um »sowieso-Kosten« handelt, oder um Kosten, mit denen der fingierte Betrieb des Verletzten nicht belastet gewesen wäre.
  • OLG München, 27.04.2010 - 29 W 1209/10

    Unlauterer Wettbewerb: Verletzung des Kernbereichs einer gerichtlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.06.2012 - 2 W 14/12
    Es kommt von daher nur dort in Betracht, wo die Abwandlung entweder völlig außerhalb der Merkmale des Patentanspruchs vorgenommen worden ist, oder wo im Rahmen des Erkenntnisverfahrens in der Sache bereits über die abgewandelte Ausführungsform mitentschieden worden ist, weil diejenigen Erwägungen zur Patentverletzung, die in Bezug auf die angegriffene Ausführungsform angestellt worden sind, in gleicher Weise auch auf die abgewandelte Ausführungsform zutreffen (vgl. auch OLG München, GRUR-RR 2011, 32 - Jackpot-Werbung II).
  • BGH, 23.06.2008 - GSZ 1/08

    Einrede der Verjährung bei unstreitigem Sachverhalt noch in der Berufungsinstanz

  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

  • OLG Düsseldorf, 03.05.2011 - 2 W 10/11

    Vollstreckung einer Verurteilung zur Rechnungslegung

  • OLG Düsseldorf, 20.04.1998 - 2 W 12/98
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2013 - 2 W 28/13

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Zwangsgeldverfahrens wegen Verletzung

    Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform als widerrechtliche Benutzung des Klagepatents anzusehen ist, besteht die titulierte Auskunftspflicht auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12), wobei insoweit prinzipiell von denselben Regeln auszugehen ist, die für ein Ordnungsmittelverfahren nach § 890 ZPO gelten (Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung).

    Demgegenüber ist hinsichtlich abgewandelter Ausführungsformen zu beachten, dass das Verbot neuer materiellrechtlicher Erwägungen im Vollstreckungsverfahren nicht etwa nur für die Haftung des Schuldners positiv begründende Überlegungen gilt, sondern in gleicher Weise auch für Einwendungen des Schuldners, die er seiner Haftung in Bezug auf die Abwandlung entgegen hält (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 - I-2 W 14/12).

    Letzteres ist unter anderem dann nicht der Fall, wenn dies - wie hier - vollkommen neue sachlichrechtliche Erwägungen erfordert (Senat, Beschluss vom 27.06.2012 I-2 W 14/12).

    Eine Teilabweisung mit entsprechender Kostenfolge ist aber unter anderem dann angezeigt, wenn der Zwangsmittelantrag in Bezug auf die begehrte Höhe zwar unbestimmt formuliert ist, jedoch das Landgericht deshalb hinter dem Begehren des Gläubigers zurückbleibt, weil es verschiedene Beanstandungen des Gläubigers von Gewicht nicht teilt und deswegen zu dem festgesetzten geringeren Zwangsgeld kommt (Senat, Beschluss vom 27.06.2012, I-2 W 14/12).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2016 - 15 W 12/15

    Vollstreckung eines Anspruchs auf Rechnungslegung

    Eine schätzende oder pauschalierende Berechnung ist dem Schuldner nur dann und insoweit gestattet, als die für eine konkrete Kostenermittlung erforderlichen Anstrengungen außer Verhältnis zu dem durch sie herbeigeführten Erkenntnisgewinn für den Gläubiger bei der Schadensberechnung stehen (OLG Düsseldorf [2. Zivilsenat], Beschl. v. 27. Juni 2012, I - 2 W 14/12, BeckRS 2014, 01175; Cepl/Voß/Haft, a.a.O. Rdnr. 32).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.2022 - 15 U 51/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines aus einer Patentanmeldung abgezweigten

    Die Auskunfts- und Rechnungslegungspflicht besteht deshalb nicht nur für den konkret angegriffenen Gegenstand, sondern darüber hinaus für alle abgewandelten Ausführungsformen, die mit diesen im Kern gleich sind (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 27.06.2012 - 2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175; Beschl. v. 09.08.2021 - I-2 W 15/21, GRUR-RS 2021, 22988 Rn. 15; Beschl. v. 27.10.2022 - I-15 W 27/22).
  • OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 2 UH 1/14

    Wiederaufnahme des Verletzungsprozesses nach Nichtigerklärung des Klagepatents

    Auf die sofortige Beschwerde der Restitutionsklägerin zu 2) und die Anschlussbeschwerde der Restitutionsbeklagten hat der Senat den vorgenannten Zwangsmittelbeschluss des Landgerichts mit Beschluss vom 27. Juni 2012 (Az.: I-2 W 14/12) dahingehend abgeändert, dass den Restitutionsklägerinnen zu 1) und 3) ein Zwangsgeld in Höhe von 20.000,- EUR, ersatzweise Zwangshaft, auferlegt und der gegen die Restitutionsklägerin zu 2) gerichtete Zwangsmittelantrag zurückgewiesen wurde.
  • LG Dortmund, 07.06.2021 - 9 T 126/21
    Es müssen - rein formal betrachtet und unabhängig von ihrer Richtigkeit - zu sämtlichen Einzelheiten, über die der Urteilsausspruch den Schuldner zu Angaben verpflichtet, Auskünfte vorhanden sein ( OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 6336; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 1175 ).

    Ist die Rechnungslegung dagegen unrichtig, weil die nach dem Urteilsausspruch geschuldeten Angaben zwar vollständig vorliegen, jedoch Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die gegebene Auskunft nicht den Tatsachen entspricht, bleibt dem Gläubiger nur die Möglichkeit, den Schuldner nach § 259 Abs. 2 BGB auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung in Anspruch zu nehmen, mit der der Schuldner die Richtigkeit der erteilten Auskunft bekräftigen muss ( OLG Düsseldorf BeckRS 2016, 6336; OLG Düsseldorf BeckRS 2014, 1175 ).

  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    Ob ein wegen Patentverletzung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilter Schuldner auch hinsichtlich einer Ausführungsform Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat, die nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens gewesen ist, beurteilt sich prinzipiell nach denselben Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010, Az.: I-2 W 20/10, BeckRS 2012, 21309; Beschl. v. 09.09.2011, Az.: I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, 409 - Nullauskunft; Beschl. v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175; Beschl. v. 17.12.2012, Az.: I-2 W 28/12, BeckRS 2015, 5480; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 271).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2019 - 2 U 3/18

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine Vorschubeinrichtung

    Materiell-rechtliche Erwägungen zur Auslegung des Patents und zur Bestimmung von dessen Schutzbereich, die über die im Erkenntnisverfahren bereits getroffenen Feststellungen hinausgehen, verbieten sich deshalb (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2017, 249, 252 - Lichtemittierende Vorrichtung; Beschluss v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 01175; Beschluss v. 29.08.2017, Az.: I-2 W 28/13, BeckRS 2015, 07643).
  • OLG Düsseldorf, 07.06.2018 - 2 W 13/18

    Vollstreckung eines Unterlassungstitels betr. ein Gebrauchsmuster für eine

    Nur wenn mit den Erwägungen der Urteilsgründe im Erkenntnisverfahren feststeht, dass auch eine Abwandlung gegenüber der im Erkenntnisverfahren geprüften Verletzungsform(en) als widerrechtliche Benutzung des Klageschutzrechts anzusehen ist, besteht das titulierte Unterlassungsgebot auch hinsichtlich der abgewandelten Ausführungsform (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 01175; Beschluss v. 29.08.2017, Az.: I-2 W 28/13, BeckRS 2015, 07643).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 W 15/14
    Je unbedeutender eine Kostenposition im Kontext der Gewinnberechnung ist, umso eher ist es - umgekehrt - vertretbar, den Schuldner aus einer aufwendigen detailgetreuen Rechnungslegung zu entlassen und ihm statt dessen eine schätzende Darlegung nachzulassen (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 27. Juni 2012 - I-2 W 14/12; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 6. Aufl., Rdnr. 2161 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,29696
OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2014,29696)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31.03.2014 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2014,29696)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 31. März 2014 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2014,29696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten eines "Abwehrgutachtens" sind nicht erstattungsfähig!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bau-blawg.de (Kurzinformation)

    Privatgutachten bei Mängeln - wer trägt die Kosten?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten eines "Abwehrgutachtens" sind nicht erstattungsfähig! (IBR 2015, 56)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 84
  • NZBau 2015, 34
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.02.2013 - VI ZB 59/12

    Kostenfestsetzung im Verkehrsunfallprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12
    Dazu können nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch die Kosten für die Einholung eines Privatsachverständigengutachtens gehören, wenn sie unmittelbar prozessbezogen sind (vgl. BGH Beschluss vom 26. Februar 2013 - VI ZB 59/12 - Rn 4).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.2010 - 15 W 97/09

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlich eingeholten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 31.03.2014 - 2 W 14/12
    Prozessbezogen ist ein vorprozessual eingeholtes Privatgutachten dann, wenn es sich auf den konkreten Rechtsstreit bezieht und gerade mit Rücksicht auf ihn eingeholt wurde (vgl. OLG Karlsruhe Beschluss vom 16. März 2010 - 15 W 97/09 - Rn 9).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,29253
OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,29253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.07.2012 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,29253)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. Juli 2012 - 2 W 14/12 (https://dejure.org/2012,29253)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter mauerentfeuchtender Wirkung eines Bauwerktrockenlegungsgerätes; Kostenentscheidung bei Abgabe einer Unterlassungserklärung durch die beweisbelastete Partei kurz vor Einholung eines ...

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1
    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache durch Abgabe einer Unterlassungserklärung

  • ibr-online

    Werbung mit umstrittener Mauerentfeuchtungs-Funktion

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.12.2012 - L 6 U 32/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Rente als vorläufige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
    Der Senat teilt die bereits in den Parallelverfahren vom OLG Dresden (14 U 94/11, Urteil vom 10.05.2011, Anlage K 21) und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (6 U 32/10, Beweisbeschluss vom 06.12.2011, Anlage K 24) bei entsprechender Fragestellung vertretene Auffassung, dass die Beweislast für die Frage, ob das von der Beklagten beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, bei der Beklagten liegt.
  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
    Stützt sich der Werbende auf eine fachlich umstrittene Behauptung, ohne die Gegenansicht zu erwähnen, hat er damit auch die Verantwortung für die objektive Richtigkeit seiner Angaben übernommen und muss sie dann im Streitfall beweisen (BGH NJW-RR 1991, 1391; Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl. 2012, § 5 Rdn. 3.26).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
    Die Voraussetzungen der Zulassung der Rechtsbeschwerde liegen - ungeachtet ihrer eingeschränkten Statthaftigkeit im Rahmen des § 91 a ZPO (BGH NJW-RR 2009, 425 [Tz. 9] - nicht vor.
  • OLG Dresden, 10.05.2011 - 14 U 94/11
    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12
    Der Senat teilt die bereits in den Parallelverfahren vom OLG Dresden (14 U 94/11, Urteil vom 10.05.2011, Anlage K 21) und dem Brandenburgischen Oberlandesgericht (6 U 32/10, Beweisbeschluss vom 06.12.2011, Anlage K 24) bei entsprechender Fragestellung vertretene Auffassung, dass die Beweislast für die Frage, ob das von der Beklagten beworbene Gerät die behauptete mauerentfeuchtende Wirkung hat, bei der Beklagten liegt.
  • OLG Celle, 19.12.2013 - 13 U 119/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung mit einer fachlich umstrittenen Behauptung

    bb) Soweit die Beklagte mit ihrem beanstandeten Internet-Auftritt für ein System der Mauerwerkstrockenlegung basierend auf einer elektrophysikalischen Methode wirbt, ist nach den vorgenannten Grundsätzen auf den Branchenbereich der Bauwerkstrockenlegung, Bauwerksabdichtung und Bausanierung abzustellen (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 29. Mai 2009 - 10 U 56/08, juris Rn. 49, 51; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18. Juli 2012 - 2 W 14/12, juris Rn. 11).
  • LG Stuttgart, 03.05.2018 - 19 T 128/18

    Kostengrundentscheidung nach Hauptsacheerledigung im Streit mit einem

    Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannte Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH BeckRS 2010, 10351; OLG Frankfurt BeckRS 2016, 18774; OLG Stuttgart BeckRS 2012, 20409).
  • LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19

    Anwendbarkeit des § 91a ZPO bei Vollstreckungsschutz

    Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannten Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH, Beschluss vom 18.03.2010, I ZB 37/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012, 2 W 14/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2016, 6 W 37/16).
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