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   OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95   

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https://dejure.org/1995,2938
OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.03.1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. März 1995 - 2 W 14/95 (https://dejure.org/1995,2938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen; Ablehnung; Gericht ; Verbotene Handlung; Unrichtige Rechtsauffassung; Unmittelbarer Eindruck von dem Betroffenen ; Unzulässige Regelpraxis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtshilfeersuchen, Rechtsmißbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 68 Abs. 1 S. 4; GVG § 158 Abs. 1

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 607
  • FGPrax 1995, 114
  • FamRZ 1995, 1596
  • Rpfleger 1995, 413
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Koblenz, 05.05.2008 - 4 SmA 14/08

    Rechtshilfe: Bindungswirkung bei einem willkürlichen oder rechtsmissbräuchlichen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Stuttgart BWNotZ 2007, 39; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607; OLG Jena MDR 2000, 1095 = OLGR 2000, 256; OLG Frankfurt FamRZ 1984, 1030; Senat v. 15.03.2007 - 4 SmA 16/07 = OLGR 2007, 592 = BauR 2007, 934; MünchKomm-ZPO/GVG, Zimmermann, § 158 GVG Rn. 9; B/L/A/H, ZPO.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2003 - 20 W 312/03

    Vormundschaftsgerichtliches Verfahren auf Genehmigung freiheitsentziehender

    Es kann dahinstehen, ob ein Rechtshilfeersuchen zusätzlich dann abgelehnt werden kann, wenn es offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (vgl. hierzu Schleswig Holsteinisches OLG, Beschlüsse 2 W 14/95 und 2 W 29/95 in DAVorm 309 ­ 312 = Rpfleger 1995, 413 und BtPrax 1995, 145).
  • OLG Koblenz, 15.03.2007 - 4 SmA 16/07

    Rechtshilfeersuchen: Hervorrufen der Bindungswirkung und Ausführbarkeit; Ersuchen

    Wie bei der Frage zur Bindungswirkung des § 281 ZPO muss auch für ein Rechtshilfeersuchen gelten, dass keine Bindungswirkung nach § 158 Abs. 1 GVG herbeigeführt wird, wenn das Rechtshilfeersuchen willkürlich oder offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Köln FamRZ 2004, 818; OLG Schleswig FamRZ 1995, 1596 = MDR 1995, 607).
  • OLG Köln, 02.05.2003 - 16 Wx 107/03

    Anhörung des Betreuten durch einen ersuchten Richter

    Dahingestellt bleiben kann es, ob etwas anderes dann gilt, wenn ein Rechtshilfeersuchen auf Anhörung eines Betroffenen offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (so OLG Schleswig, FamRZ 1995, 1596, ablehnend Keidel/Kayser a. a.O.), da sich hierzu Feststellungen nicht treffen lassen.
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2004 - 5 W 191/04

    Ersuchen um Rechtshilfe zur Erlangung einer Erbausschlagungserklärung an das

    Eine Ausnahme sieht das Gesetz nur für den Fall vor, dass die vorzunehmende Handlung in dem betreffenden Verfahren nach dem Recht des ersuchten Gerichts generell verboten ist (§ 158 Abs. 2 Satz 1 GVG, BayObLG, FamRZ 2000, 1444 m.w.N.) oder wenn das Rechtshilfeersuchen offensichtlich willkürlich oder - beispielsweise, weil das ersuchende Gericht die Voraussetzungen der Rechtshilfe krass missdeutet oder sie in gravierender Weise ermessensfehlerhaft in Anspruch genommen hat - offensichtlich rechtsmissbräuchlich ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1984, 1030; Schleswig-Holsteinisches OLG, MDR 1995, 607; offen gelassen: BayObLG a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 29.3.1994 - 3 Ws 161/94).
  • OLG Zweibrücken, 07.04.2000 - 2 AR 15/00

    Ablehnung eines Rechtshilfeersuchens durch den Rechtspfleger

    Da ein Fall des offensichtlichen Rechtsmissbrauchs (vgl. etwa OLG Schleswig MDR 1995, 607) ersichtlich nicht vorliegt, ist das Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein anzuweisen, dem Rechtshilfeersuchen des Amtsgerichts Speyer zu entsprechen.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2004 - 8 W 236/04

    Zulässigkeit eines Rechtshilfeersuchens des Vormundschaftsgerichts: Anhörung des

    Nach allem liegt hier ein dem Fall des OLG Schleswig (MDR 1995, 607 = FamRZ 1995, 1596 = FGPrax 1995, 114 = RPfl 1995, 413) vergleichbarer Fall vor, den der Senat in seinem Beschluss vom 25.10.2001 (aaO) ausdrücklich vorbehalten hatte.
  • BayObLG, 06.12.1999 - 3Z AR 34/99

    Anhörung des Betroffenen zur Bestellung eines Betreuers

    Dahingestellt bleiben kann, ob ein Rechtshilfeersuchen ferner abgelehnt werden darf, wenn es offensichtlich willkürlich oder offensichtlich rechtsmißbräuchlich ist (vgl. BayObLG B.v. 8.4.1993 - 3Z AR 8/93; OLG Frankfurt a.Main FamRZ 1984, 1030 ; SchlHOLG FamRZ 1995, 1596 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann ZPO 58.Aufl. § 158 GVG Rn. 3), d.h. wenn die Voraussetzungen für das Ersuchen in krasser Weise mißdeutet wurden (vgl. BVerfGE 87, 273/278 f.) oder mit dem Ersuchen Zwecke verfolgt werden, die zu schützen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt ist (vgl. BGH NJW 1987, 1946/1947).
  • OLG Schleswig, 22.03.1995 - 2 W 29/95
    Anmerkung: Inhaltsgleicher Beschluß ebenfalls vom 22.3.1995 u.a. in Rpfleger 1995, 413.
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