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   OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02   

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OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02 (https://dejure.org/2003,7875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05.08.2003 - 2 W 144/02 (https://dejure.org/2003,7875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 05. August 2003 - 2 W 144/02 (https://dejure.org/2003,7875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsmäßige Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums; Anspruch auf modernisierende Instandsetzung; Installierung von Schallschutz; Beschlussfassung der Wohnungseigentümer; Einwand der Verwirkung; Vorliegen eines zumutbaren Kosten-Nutzen-Verhältnisses; ...

  • Judicialis

    WEG § 21 IV; ; WEG § 21 V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4; WEG § 21 Abs. 5
    Schallschutzmängel in Wohnungseigentumsanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigung anfängl. Schallschutzmängel ord. Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 876
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Schleswig, 21.12.1998 - 2 W 100/98

    Wohnungseigentumsverfahren bei Anfechtung eines Nichtbeschlusses - Ansprüche der

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Zweifelsfrei unterfällt dieser u.a. die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung des Bauwerks und damit auch die Beseitigung anfänglicher Baumängel (Senat WuM 1999, 180, 181; BayObLG ZMR 1999, 846, 847; OLG Hamm WE 1993, 244, 245; BayObLG …

    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, dass im Rahmen der Beurteilung einer begehrten Verwaltungsmaßnahme anhand des § 21 Abs. 4 WEG insbesondere auf ein zumutbares Kosten-Nutzen-Verhältnis abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 W 58/00 - Senat WuM 1999, 180, 181).

    Eine sog. "modernisierende Instandsetzung" wird nicht schon stets, sondern nur entweder bei nicht allzu hohen Kosten oder dann verlangt werden können, wenn der betroffene Wohnungseigentümer anderenfalls einen schwerwiegenden Mangel hinzunehmen hätte (Senat, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 W 58/00 - Senat WuM 1999, 180, 181).

  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Erst auf einer verbesserten Tatsachengrundlage wird sich aber klären lassen, ob unter Umständen als Alternative zu einem aufwändigen Eingriff in den unterhalb der im Sondereigentum stehenden Bodenbeläge liegenden Aufbau der Zwischendecken einschließlich der auf dem Beton aufgebrachten und im Gemeinschaftseigentum stehenden Trittschalldämmung (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 598 f) preisgünstigere Maßnahmen - wie etwa das Aufbringen von Gipskartonplatten unterhalb der Zwischendecke - einen befriedigenden Erfolg bringen würden.

    Selbstverständlich sind auch die einzelnen Miteigentümer - ungeachtet der Rechtskraft der Entscheidung im nicht zur Sachentscheidung des Senats gelangten Verfahren 68 II 59/58 WEG AG Pinneberg - durch § 14 Nr. 1 WEG gehalten, in ihrem Sondereigentum keine Bodenbeläge zu verlegen, aus deren Verwendung anderen Wohnungseigentümern über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus nicht hinnehmbare Nachteile erwachsen (BayOblG NJW-RR 1994, 598, 599); dies gilt gerade dann, wenn die gesamte Anlage bekanntermaßen hellhörig ist.

  • OLG Celle, 26.07.2000 - 2 W 58/00

    Anspruch auf Erlass einer Räumungsverfügung und Wertbemessung

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Der Senat hat mehrfach ausgesprochen, dass im Rahmen der Beurteilung einer begehrten Verwaltungsmaßnahme anhand des § 21 Abs. 4 WEG insbesondere auf ein zumutbares Kosten-Nutzen-Verhältnis abzustellen ist (Senat, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 W 58/00 - Senat WuM 1999, 180, 181).

    Eine sog. "modernisierende Instandsetzung" wird nicht schon stets, sondern nur entweder bei nicht allzu hohen Kosten oder dann verlangt werden können, wenn der betroffene Wohnungseigentümer anderenfalls einen schwerwiegenden Mangel hinzunehmen hätte (Senat, Beschluss vom 25. April 2001 - 2 W 58/00 - Senat WuM 1999, 180, 181).

  • OLG Celle, 20.09.2001 - 4 W 209/01

    Wohnungseigentum; Negativbeschluss; Nachbesserung ; Gewährleistung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    2 Z 130/89">NJW-RR 1990, 332, 332 f; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328, jeweils m.w.N.).

    2 Z 130/89">NJW-RR 1990, 332, 333; BayObLG ZMR 1999, 846, 847; OLG Hamm WE 1993, 244, 245; OLG Celle OLGR 2001, 327, 328).

  • BayObLG, 25.11.1998 - 2Z BR 98/98

    Anspruch auf erstmalige Herstellung eines ordnungsmäßigen Zustands des

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Den Beschluss zu TOP 8 der Wohnungseigentümerversammlung vom 19. August 1981 haben Amtsgericht und Landgericht dahin ausgelegt, dass mit diesem Beschluss Wohnungseigentümer zur Geltendmachung etwaiger Schallmängel auf eigene Kosten gegen den Bauträger ermächtigt wurden, nicht aber - was grundsätzlich möglich gewesen wäre (BayOblG NJW-RR 1999, 520, 521) - die Geltendmachung entsprechender Mängel auch im Innenverhältnis der Wohnungseigentümer untereinander abschließend ausgeschlossen werden sollte.

    Denn sie entspricht sowohl dem Wortlaut der Beschlussfassung als auch dem protokollierten Diskussionsverlauf und damit objektiven Umständen, auf welche bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen im Gegensatz zu den subjektiven Vorstellungen einzelner Eigentümer abzustellen ist (BayObLG WuM 1990, 92 f; BayObLG WE 1992, 20, 21; BayOblG NJW-RR 1999, 520, 521; Weitnauer-Lüke, 8. Aufl., Rn. 21 § 23 WEG; Merle in Bärmann/Pick-Merle, 8. Aufl. Rn. 44 ff zu § 23 WEG).

  • OLG Celle, 15.06.1979 - 4 U 30/79

    Anspruch auf Veränderungen in einem Kellerraum in einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Sind die Kosten von notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer unzumutbar, ist der Anspruch auf Vornahme von Sanierungsmaßnahmen nach Treu und Glauben regelmäßig ausgeschlossen; es kann allerdings geboten sein, dem betroffenen Wohnungseigentümer in geeigneter Weise einen - auch finanziellen - Ausgleich zu verschaffen (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108 f; BayObLG NJW-RR 1990, 332, 333).
  • BayObLG, 15.12.1989 - BReg. 2 Z 130/89

    Erstellung einer Garage abweichend vom Aufteilungsplan

    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Sind die Kosten von notwendigen Sanierungsmaßnahmen für die Gesamtheit der Wohnungseigentümer unzumutbar, ist der Anspruch auf Vornahme von Sanierungsmaßnahmen nach Treu und Glauben regelmäßig ausgeschlossen; es kann allerdings geboten sein, dem betroffenen Wohnungseigentümer in geeigneter Weise einen - auch finanziellen - Ausgleich zu verschaffen (OLG Celle OLGZ 1981, 106, 108 f; BayObLG NJW-RR 1990, 332, 333).
  • BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 2 Z 85/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Denn sie entspricht sowohl dem Wortlaut der Beschlussfassung als auch dem protokollierten Diskussionsverlauf und damit objektiven Umständen, auf welche bei der Auslegung von Eigentümerbeschlüssen im Gegensatz zu den subjektiven Vorstellungen einzelner Eigentümer abzustellen ist (BayObLG WuM 1990, 92 f; BayObLG WE 1992, 20, 21; BayOblG NJW-RR 1999, 520, 521; Weitnauer-Lüke, 8. Aufl., Rn. 21 § 23 WEG; Merle in Bärmann/Pick-Merle, 8. Aufl. Rn. 44 ff zu § 23 WEG).
  • BFH, 14.10.1960 - II 59/58
    Auszug aus OLG Schleswig, 05.08.2003 - 2 W 144/02
    Selbstverständlich sind auch die einzelnen Miteigentümer - ungeachtet der Rechtskraft der Entscheidung im nicht zur Sachentscheidung des Senats gelangten Verfahren 68 II 59/58 WEG AG Pinneberg - durch § 14 Nr. 1 WEG gehalten, in ihrem Sondereigentum keine Bodenbeläge zu verlegen, aus deren Verwendung anderen Wohnungseigentümern über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinaus nicht hinnehmbare Nachteile erwachsen (BayOblG NJW-RR 1994, 598, 599); dies gilt gerade dann, wenn die gesamte Anlage bekanntermaßen hellhörig ist.
  • OLG Schleswig, 08.08.2007 - 2 W 33/07

    Wohnungseigentum: Beseitigung von Trittschallmängeln nach Veränderung des

    Auch der Senat hält in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsprechung die Auffassung für zutreffend, dass - wenn eine Veränderung des Bodenbelags zu Trittschallbelästigungen in der darunter liegenden Wohnung führt und diese über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidbare Maß hinausgehen (§ 14 Nr. 1 WEG) - der Eigentümer der darüberliegenden Wohnung als Störer verpflichtet ist, die Einwirkungen zu beseitigen (vgl. Senatsbeschluss vom 5.08.2003 - 2 W 144/02 - SchlHA 2004, 48, 50; OLG München NZM 2005, 509, 510; OLG Düsseldorf NZM 2001, 958; OLG Hamm NZM 2001, 1137; BayObLG NJW-RR 1994, 598).
  • LG Karlsruhe, 08.03.2016 - 11 S 66/15

    Wohnungseigentum: Lärmbelästigung nach Austausch des Bodenbelags durch einen

    Bei mangelhaftem Gemeinschaftseigentum bestehen für jeden Sondereigentümer Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft auf Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums durch Beseitigung anfänglicher Schallschutzmängel im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung gemäß § 21 Absatz 3, 4, 5 Nummer 2 WEG (OLG Schleswig, Beschluss vom 5. August 2003 - 2 W 144/02 - ZMR 2003, 876).
  • LG München I, 21.08.2009 - 36 T 11136/08

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Beschlussfassung über Sanierungsmaßnahmen:

    Die begehrte Maßnahme ist auch nicht wegen völlig unverhältnismäßiger Kostenbelastung unzumutbar (vgl. dazu OLG Schleswig, Beschluss vom 5.8.2003, Az.: 2 W 144/02).
  • LG Lüneburg, 31.01.2023 - 3 S 29/22

    Nicht Dein, sondern unser Wille geschehe!

    Weiter gehört hierher auch eine Maßnahme, die einen anfänglichen Baumangel ausgleicht (vgl. BGH NZM 2018, 611 [BGH 04.05.2018 - V ZR 203/17] Rn. 10 und Rn. 18; OLG Schleswig OLGR 2003, 451 (452); LG Köln ZWE 2013, 263).
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