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   OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00   

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https://dejure.org/2000,18410
OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00 (https://dejure.org/2000,18410)
OLG Köln, Entscheidung vom 06.10.2000 - 2 W 147/00 (https://dejure.org/2000,18410)
OLG Köln, Entscheidung vom 06. Oktober 2000 - 2 W 147/00 (https://dejure.org/2000,18410)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 12.10.1988 - 2 Wx 27/88
    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00
    Abgesehen davon ist in den Gründen der Beschwerdeentscheidung auch wiederzugeben, was die Beteiligten im Beschwerdeverfahren vorgebracht haben, was das Landgericht insoweit festgestellt hat (zum Erfordernis der Feststellung auch des Beschwerdevorbringens vgl. Senat, ZIP 1989, 572 [575]) und wie dieses Vorbringen im einzelnen gewürdigt worden ist.
  • OLG Köln, 29.12.1999 - 2 W 205/99

    Zulassung der weiteren Beschwerde gemäß § 7 Abs. 1 InsO

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00
    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133 = ZInsO 2000, 117 LS; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 18; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 19).
  • OLG Köln, 19.01.2000 - 2 W 271/99

    Beschwerdeentscheidung im Insolvenzverfahren ohne Sachverhaltsdarstellung ist ein

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00
    Dementsprechend sind die tatsächlichen Feststellungen des Gerichts der Erstbeschwerde nach §§ 7 Abs. 1 Satz 2 InsO, 561 Abs. 2 ZPO für das Rechtsbeschwerdegericht auch grundsätzlich bindend (Senat, NZI 2000, 80; Senat, NZI 2000, 133 = ZInsO 2000, 117 LS; FK/Schmerbach, InsO, 2. Auflage 1999, § 7 Rdnr. 9; Becker in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 7 Rdnr. 18; HK/Kirchhof, a.a.O., § 7 Rdnr. 19).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 06.10.2000 - 2 W 147/00
    Auch liegt eine dem Rechtsmittel der sofortigen weiteren Beschwerde grundsätzlich zugängliche Ausgangsentscheidung des Landgerichts im Sinne des § 7 InsO vor (vgl. hierzu: Senat, ZIP 1999, 586 [587]; Kirchhof in HK/InsO, 1999, § 7 Rdnr. 5).
  • OLG Köln, 28.03.2001 - 2 W 32/01

    Zulässigkeit Gläubigerantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Dem Landgericht wird auch die Entscheidung über die Kosten der Verfahren der weiteren Beschwerden 2 W 270/99, 2 W 40/00, 2 W 147/00 und 2 W 32/01 übertragen.

    Das Landgericht hat - nachdem der Senat mit Beschlüssen vom 3. Januar 2000 - 2 W 270/99 -, vom 28. April 2000 - 2 W 40/00 - und vom 6. Oktober 2000 - 2 W 147/00 - bereits jeweils frühere Beschwerdeentscheidungen aufgehoben hatte - die sofortige Beschwerde nunmehr durch den angefochtenen Beschluß zurückgewiesen.

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