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   OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05   

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https://dejure.org/2005,18885
OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05 (https://dejure.org/2005,18885)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13.05.2005 - 2 W 16/05 (https://dejure.org/2005,18885)
OLG Bremen, Entscheidung vom 13. Mai 2005 - 2 W 16/05 (https://dejure.org/2005,18885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung einer Gebühr für das "Verfahren im Allgemeinen"; Erstattung von anteiligen Gerichtskosten

  • Judicialis

    GKG Anlage 1 (KV) Nr. 1202 a.F.; ; GKG Anlage 1 (KV) Nr. 1211 n.F.; ; ZPO § 344

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Gegenstandswert für die Verfahrensgebühr; Anwendung von Ermäßigungstatbeständen; Gegenstandswert bei Abschluss eines Vergleichs mit Kostenregelung

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 09.06.1998 - 8 W 139/98
    Auszug aus OLG Bremen, 13.05.2005 - 2 W 16/05
    Das schließt eine Gerichtsgebührenreduzierung bei einer bloßen Teilrücknahme aus (ebenso OLG Bamberg Jur.Büro 98, 653; HOLG Hamburg MDR 98, 1121; OLG Koblenz AnwBl. 03, 187; Hartmann KostG, 34. Aufl., Rdnr. 3, 4 zu GKG-KV 1211).
  • OLG Köln, 15.01.2019 - 17 W 173/18

    Begriff der Kosten der Säumnis i.S. von § 344 ZPO

    Eine "durch die Versäumnis veranlasste" Verhinderung von Ersparnissen bei dem Monate später geschlossenen Vergleich ist dem Entstehen von neuen Kosten nicht gleichzustellen (Touissant in Beck-OK/ZPO, Stand 01.12.2018, § 344 ZPO Rn 3.2 unter Hinweis auf OLG Bremen, OLGR 2005, 563 f. = juris Rn 12).
  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Wenn auch eine Antrags- bzw. Klagerücknahme nach Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren von 3, 0 auf 1, 0 führt (Nr. 1211, 1411 KV-GKG), so handelt es sich bei den beiden Gebühren nicht um säumnisbedingte Mehrkosten im Sinne des § 344 ZPO (OLG Bremen OLGR 2005, 563; OLG Koblenz MDR 2008, 112; LAG BW RVGreport 2008, 237; Habel NJW 1997, 2357, 2359; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 4; Hansens RVGreport 2015, 50, 53.; Prütting MK-ZPO, 5. Aufl., § 344 Rn. 13; Toussaint, Rn. 3.2; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 17; a. A. AG Hannover JurBüro 2009, 487; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 344 Rn. 4).
  • KG, 19.10.2011 - 5 W 220/11

    Keine Kostenvergünstigung bei Anerkenntnis nur einzelner von mehreren quotal

    4 Nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes tritt eine Ermäßigung nach dieser Vorschrift nur dann ein, wenn das Prozessverfahren wegen sämtlicher Anträge und wegen aller Beteiligten insgesamt endet (KG, 1. ZS, Beschluss vom 10.2.2009, 1 W 10/09; vgl. auch OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11; OLGR München 2005, 524, juris Rn. 4f; KG, 1. ZS, Beschluss vom 23.1.2009, 1 AR 5/08).

    Soweit das prozessuale Verhalten eines solchen Streitgenossen nicht dazu führt, dass zusätzliche Kosten ausgelöst, sondern nur, dass eine Gebührenminderung nicht eintreten kann, stünde der Wortlaut des § 100 Abs. 3 ZPO seiner Anwendung auch auf diesen Fall nicht notwendig entgegen (vgl. etwa OLG Schleswig-Holstein, JurBüro 1993, 742, juris Rn. 8; bedenklich etwa OLGR Bremen 2005, 563, juris Rn. 11 zur Auslegung einer vergleichsweisen Kostenvereinbarung).

  • LG Freiburg, 21.01.2019 - 9 T 56/18

    Kostenfestsetzung: Klagerücknahme nach vorausgegangenem Versäumnisurteil gegen

    Das Beschwerdegericht folgt jedoch der weit überwiegenden Auffassung, nach welcher die Nichtreduktion nicht unter § 344 ZPO fällt und eine entsprechende Anwendung angesichts der klaren Regelung ausscheidet (LAG B-W B. v. 29.02.2008 - 3 Ta 41/08 - Rn 15, u.a. BeckRS 2008, 51841; OLG Bremen B. v. 13.05.2005 - 2 W 16/05 - Rn 12, u.a. BeckRS 2005, 30356363; Wieczorek/Schütze/Büscher ZPO, 4. Aufl., § 344 Rn 17; MünchKommZPO-Prütting 5. Aufl., § 344 Rn 13; Toussaint in BeckOK ZPO, 31. Ed., § 344 Rn 3.2; Saenger/Kießling ZPO, 7. Aufl., § 344 Rn 4).
  • OVG Saarland, 18.05.2006 - 2 N 1/05
    Ein Aussetzungsantrag der Antragstellerin blieb in beiden Instanzen ohne Erfolg (Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.6.2005 - 5 F 39/04 -, Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 2.12.2005 - 2 W 16/05 -).

    Wegen des Sachverhaltes im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (einschließlich der Gerichtsakten 2 N 8/99 und 2 W 16/05) sowie der fünf Aktenordner der Antragsgegnerin betreffend die Aufstellung der Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Vorhaben "Seniorenresidenz A -Pfad" verwiesen; er war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 9 KO 9140/18

    A) Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 29. Januar 2019

    Eine nur teilweise Klagerücknahme würde nicht zu einer Ermäßigung der Gebühr nach KV 6110 führen (vgl. Hartmann, aaO, KV 6111 Rz. 1 i. V. m. KV 1211 Rz. 3; OLG Bremen, Beschluss vom 13. Mai 2005 - 2 W 16/05, juris; Hess. LAG, Beschluss vom 12. Dezember 2005 - 13 Ta 569/05, juris zu gleichlautenden Gebührenvorschriften).
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