Weitere Entscheidungen unten: OLG Saarbrücken, 15.03.2006 | OVG Saarland, 20.12.2006

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,8276
OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,8276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,8276)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,8276)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 14
    Prüfungspflicht des Notars hinsichtlich Empfangsberechtigung bei Abtretung eines Auszahlungsanspruchs von Notaranderkonto

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Notar hat zu prüfen und entscheiden, wer Empfangsberechtigter ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 16.03.1999 - 1 W 8724/98

    Forderungsprätentenstreit über auf Notaranderkonto zu verw ahrenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06
    Bei begründeten Zweifeln über die Person des Empfangsberechtigten hat der Notar den hinterlegten Betrag vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bis die als empfangsberechtigt in Betracht kommenden Personen übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, oder die Frage der Empfangsberechtigung im Zivilprozess entschieden ist (KG DNotZ 1999, 994, 998; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1582, 1583; OLG Hamm DNotz 1994, 120, 122; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 15 Rn. 68).
  • OLG Frankfurt, 28.01.1998 - 20 W 125/96

    Beschwerde gegen Auszahlungsverweigerung bei Notaranderkonto

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06
    Bei begründeten Zweifeln über die Person des Empfangsberechtigten hat der Notar den hinterlegten Betrag vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bis die als empfangsberechtigt in Betracht kommenden Personen übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, oder die Frage der Empfangsberechtigung im Zivilprozess entschieden ist (KG DNotZ 1999, 994, 998; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1582, 1583; OLG Hamm DNotz 1994, 120, 122; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 15 Rn. 68).
  • OLG Hamm, 09.02.1993 - 15 W 198/92

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Entscheidung des Notars über die Auszahlung

    Auszug aus OLG Schleswig, 15.03.2006 - 2 W 16/06
    Bei begründeten Zweifeln über die Person des Empfangsberechtigten hat der Notar den hinterlegten Betrag vorläufig in Verwahrung zu nehmen, bis die als empfangsberechtigt in Betracht kommenden Personen übereinstimmende Erklärungen abgegeben haben, oder die Frage der Empfangsberechtigung im Zivilprozess entschieden ist (KG DNotZ 1999, 994, 998; OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1582, 1583; OLG Hamm DNotz 1994, 120, 122; Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO, 4. Aufl., § 15 Rn. 68).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 2 W 16/06 - 3   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,11281
OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 2 W 16/06 - 3 (https://dejure.org/2006,11281)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.03.2006 - 2 W 16/06 - 3 (https://dejure.org/2006,11281)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. März 2006 - 2 W 16/06 - 3 (https://dejure.org/2006,11281)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verfahrensrecht: Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Anwaltsgebühren bei der Kostenfestsetzung; Doppelte erstinstanzliche Gebühren; Ermittlung einer Kostenquote

  • Judicialis

    ZPO § 104; ; BRAGO § 15 Abs. 1; ; BRAGO § 15 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 104; BRAGO § 15 Abs. 1
    Beschwer für Rechtsmittel gegen Kostenfestsetzung wegen Nichtberücksichtigung von Anwaltskosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.01.2002 - IX ZR 182/00

    Unterhalt - Anwaltsregress nach Mitwirkung am Unterhaltsvergleich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.03.2006 - 2 W 16/06
    Auf die hiergegen eingelegte Revision des Klägers hob der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Januar 2002 - IX ZR 182/00 - das vorgenannte Urteil des Saarländisches Oberlandesgerichts auf und wies die Berufung des Beklagten gegen das Grundurteil zurück.
  • KG, 02.03.2009 - 2 W 15/09

    Kostenfestsetzungsverfahren: Zulässigkeit einer Beschwerde bei Fehlen einer

    Dies entspricht ganz überwiegender Rechtsmeinung (vgl. Zöller/Herget, ZPO, 26. Auflage, § 104 Rn. 21 "Beschwer"; OLG Koblenz, Beschluss vom 27. September 2002, 14 W 578/02, dokumentiert bei Juris; OLG Saarbrücken, OLGR 2006, 895; OLG Koblenz, JurBüro 1991, 968; OLG Frankfurt, Rpfleger 1978, 29, OLG Hamm, OLGR 2001, 204).
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Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,18246
OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,18246)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,18246)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 (https://dejure.org/2006,18246)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Einstweiliger Rechtsschutz; Aussetzungsantrag; Sonderbetriebsplanzulassung; Bergehalde; Planungshoheit

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Rechtmäßigkeit einer Sonderbetriebsplanzulassung; Beeinträchtigung der Planungshoheit einer Gemeinde; Zulässigkeit einer beantragten Aufhaldung auf eine bestehende Berghalde; Begriff der "Aufschüttung"; Notwendigkeit der Beachtung des ...

  • Judicialis

    BBergG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BBergG § 54 Abs. 2 S. 1

  • ibr-online

    Ablagern von Nebengestein auf einer Bergehalde

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.03.2001 - 4 BN 15.01

    Zulässigkeit einschränkender Festsetzungen im Bebauungsplan trotz Bestehens einer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06
    Abweichendes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2001 (BVerwG, Beschluss vom 16.3.2001 - 4 BN 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 8 = BRS 64 Nr. 2 (2001)), die den Normenkontrollantrag eines Bergbauunternehmers gegen einen Bebauungsplan zum Gegenstand hatte und sich zu dem Einvernehmenserfordernis des § 36 I 2 2. HS.
  • VG Saarlouis, 15.05.2006 - 5 F 8/06

    Zulassung einer Berghalde; Bestimmtheit; Einvernehmen der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06
    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Mai 2006 - 5 F 8/06 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 15.07.1994 - 4 B 102.94

    Bergrechtliche Betriebsplanzulassung - Drittbetroffene Gemeinde - Nachbarschutz -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2006 - 2 W 16/06
    Wie das Verwaltungsgericht bereits dargelegt hat, vermittelt die durch Art. 28 II 1 GG gewährte Planungshoheit der Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde, auch bergrechtliche Fachplanungen auf dem Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, nicht notwendig bereits verbindliche Planung der Gemeinde stört, also unmittelbare Auswirkungen gewichtigerer Art auf ihre Planung hat oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt (Ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 15.7.1994 - 4 B 102/94 -, DVBl 1994, 1152 m.w.N.).
  • VG Saarlouis, 11.07.2007 - 5 K 15/06

    Anfechtungsklage einer Gemeinde gegen die Zulassung eines Nachtrags zum

    Die Beschwerde gegen den Beschluss hat das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 - zurückgewiesen.

    Im Hinblick auf die Ausführungen im Beschluss des OVG des Saarlandes vom 20.06.2006 - 2 W 16/06 - macht die Klägerin geltend, die bergrechtliche Zulassung verletze ihre gemeindliche Planungshoheit unverhältnismäßig.

    Wegen des Sachverhalts im Übrigen wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten 5 K 15/06 (= 5 K 48/04 = 2 K 48/03), 5 F 8/06 (VG) und 2 W 16/06 (OVG) einschließlich der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten; ihr Inhalt war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Der unter 1.2 der Zulassung ausdrücklich erwähnte "Weiterbetrieb" der Halde dient zwar dem Zweck, die Aufhaldung von Nebengestein aus dem Förderstandort Ensdorf zuzulassen, (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 -, S. 3 des amtl. Umdrucks) erschöpft sich aber nicht darin.

    Das OVG des Saarlandes hat im Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 - in diesem Zusammenhang ferner darauf abgestellt, dass der Gesetzgeber in § 4 Abs. 3 BBergG unter "Begriffsbestimmungen" im Zusammenhang mit der Definition des Begriffs des Aufbereitens zwischen "unmittelbarem betrieblichen Zusammenhang" und "unmittelbarem räumlichen Zusammenhang" unterscheidet, und dadurch sichere Rückschlüsse auf die Bedeutung der Wortwahl in § 2 Abs. 1 Nr. 1 BBergG zulasse.

    Die verfassungsrechtlichen Bedenken der Klägerin gegen diese Auslegung hat das OVG im Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 - als nicht überzeugend qualifiziert:.

    (ebenso: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 -, S. 4 - 6).

    (ebenso: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 -, S. 4 - 6).

    Dieses offensichtliche Grundverständnis aller Beteiligten (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 -, S. 7) beruhte indes auf der nicht eingetretenen Prämisse des Endes der bergbaubezogenen Nutzung, die möglicherweise eingetreten wäre, wenn der von der Beigeladenen beabsichtigte Absinkweiher im Saarlouiser Stadtwald hätte realisiert werden können.

  • VG Saarlouis, 25.04.2018 - 5 K 753/16

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Allerdings sei es Sinn und Zweck des § 54 Abs. 2 Satz 1 BBergG, die Gemeinden über die bevorstehenden bergbaulichen Planung zu informieren, weil diese nur bei Kenntnis der Planungen in der Lage seien, ihre Anliegen gegenüber den Bergbaubehörden geltend zu machen und die eigenen Vorhaben mit den zukünftigen bergbaulichen Maßnahmen abzustimmen.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 -, ZfB 2007, 136 ff.).
  • OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 A 185/18

    Zulassung des bergrechtlichen Sonderbetriebsplans zum Anstieg des Grubenwassers

    Diese vermittelt der Gemeinde grundsätzlich eine wehrfähige Rechtsposition gegen fremde, auch bergrechtliche Fachplanungen auf dem Gemeindegebiet, wenn das Vorhaben eine hinreichend bestimmte, nicht notwendig bereits verbindliche Planung der Gemeinde stört, also unmittelbare Auswirkungen gewichtigerer Art auf ihre Planung hat oder wegen seiner Großräumigkeit wesentliche Teile des Gemeindegebietes einer durchsetzbaren gemeindlichen Planung entzieht oder kommunale Einrichtungen erheblich beeinträchtigt.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.12.2006 - 2 W 16/06 - sowie OVG Bautzen, Urteil vom 17.8.2018 - 1 A 320/17 - (m.w.N.), jeweils bei juris) Im vorliegenden Fall erscheint es nicht ausgeschlossen und damit möglich, dass die Bauleitplanung der Klägerin durch den geplanten Grubenwasseranstieg beeinträchtigt wird.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2008 - 11 N 59.05

    Bergrechtliche Planfeststellung und kommunale Selbstverwaltung

    Die ebenfalls mit Blick auf die Unzulässigkeit einer etwaigen Grundabtretung für die Zuwegung geäußerte Auffassung der Klägerin, dass die weite Entfernung der Zuwegung einer Einbeziehung in den Regelungsbereich des Bergrechts entgegenstehe, übersieht, dass das Bundesberggesetz - das bei den Begriffsbestimmungen unter § 4 Abs. 3 BBerg sehr wohl zwischen "unmittelbarem betrieblichen Zusammenhang" und "unmittelbarem räumlichen Zusammenhang" unterscheidet - für die Einbeziehung des in § 2 Abs. 1 BBergG ausdrücklich aufgeführten "Beförderns" nicht auf einen räumlichen, sondern allein auf einen unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten abstellt (OVG Saarland, Beschluss v. 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 -, ZfB 2007, 136 ff., hier zit. nach juris, Rn 5).

    Der Durchführung eines Grundabtretungsverfahrens steht insbesondere nicht die Entfernung der für die Zuwegung benötigten Grundflächen vom Bergwerksfeld entgegen, da es - wie oben bereits ausgeführt - für die die Einbeziehung des in § 2 Abs. 1 BBergG ausdrücklich aufgeführten "Beförderns" in den Anwendungsbereich des Bundesberggesetzes und des auf Tätigkeiten und Einrichtungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BBergG Bezug nehmenden § 77 Abs. 1 BBergG nicht auf einen räumlichen, sondern allein auf einen - hier nicht bestrittenen - unmittelbaren betrieblichen Zusammenhang mit dem Aufsuchen, Gewinnen und Aufbereiten abstellt (OVG Saarland, Beschluss v. 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 -, ZfB 2007, 136 ff., hier zit. nach juris, Rn 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.05.2015 - 8 A 2662/11

    Nachbarrechtliche Bedenken gegen die Erteilung der immissionsschutzrechtlichen

    Etwa BVerwG, Beschluss vom 15. Juli 1994 - 4 B 102/94 -, NVwZ-RR 1995, 313 = juris Rn. 10; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Dezember 2006 - 2 W 16/06 -, juris Rn. 8; VG Freiburg (Breisgau), Urteil vom 15. Dezember 2004 - 1 K 899/01 -, juris Rn. 54.; vgl. entsprechend für das Luftverkehrsrecht BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988 - 4 C 40/86 -, BVerwGE 81, 95 = juris Rn. 42.
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