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   OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13   

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https://dejure.org/2013,18967
OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13 (https://dejure.org/2013,18967)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.07.2013 - 2 W 163/13 (https://dejure.org/2013,18967)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. Juli 2013 - 2 W 163/13 (https://dejure.org/2013,18967)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Festsetzung der Kosten des vor Terminsbestimmung beauftragten Unterbevollmächtigten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Terminvertreter: Kostenfestsetzung trotz späterer Klagerücknahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Festsetzung der Kosten des vor Terminsbestimmung beauftragten Unterbevollmächtigten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.04.2009 - XII ZB 12/07

    Erstattungsfähigkeit einer 1,6-fachen Verfahrensgebühr i.R.e. Stellung eines

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13
    Zu Recht hat das Landgericht aus der zeitlich später ergangenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. April 2009 (NJW 2009, 2220, 2221) entnommen, dass die Bestellung eines Unterbevollmächtigten vor der Terminsbestimmung der Erstattungsfähigkeit der Kosten jedenfalls dann nicht entgegensteht, wenn anschließend ein Termin bestimmt wird.
  • OLG Nürnberg, 24.07.2008 - 12 W 1464/08

    Rechtsanwaltsgebühr: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13
    Zwar hat, worauf das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss zutreffend hingewiesen hat, das OLG Nürnberg ausgeführt, entscheidendes Kriterium für die Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten sei lediglich, ob zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits ein Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt gewesen sei (OLGR Nürnberg 2008, 700, 701).
  • OLG Schleswig, 28.02.2003 - 9 W 12/03

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Celle, 31.07.2013 - 2 W 163/13
    Das wäre allenfalls dann in Betracht gekommen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestanden hätten, dass die Klage zurückgenommen werden würde (OLG Nürnberg a.a.O.; OLG Schleswig NJW-RR 2004, 1008).
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