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   OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93   

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https://dejure.org/1993,3747
OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93 (https://dejure.org/1993,3747)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29.12.1993 - 2 W 163/93 (https://dejure.org/1993,3747)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 29. Dezember 1993 - 2 W 163/93 (https://dejure.org/1993,3747)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfahrenspfleger, Unterbringung ohne vorherige persönliche Anhörung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Erledigung des Verfahrens ; Entlassung; Unterbringung; Beschwerde; Anhängigkeit; Kosten ; Unterbringungsmaßnahme; Verfahrenspfleger ; Bestellung ; Anhörung des Betroffenen ; Anhörung durch das Erstgericht; Selbstgefährdung; Freiheitsentzug; Notwendigkeit; Einzelfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 70b, § 70h, § 69f Abs. 1; SchlHPsychKG § 8

Papierfundstellen

  • FamRZ 1994, 781
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • EGMR, 12.05.1992 - 13770/88

    MEGYERI c. ALLEMAGNE

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93
    Das Amtsgericht hat der Betroffenen keinen Pfleger für das Verfahren bestellt, obwohl das bei öffentlich-rechtlichen Unterbringungsmaßnahmen wegen der Schwere des Eingriffs in der Regel erforderlich i. S. v. § 70 b Abs. 1 Satz 1 FGG sein wird (vgl. Urteil des EGMR vom 12. Mai 1992, NJW 1992, 2945, 2946).
  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93
    Auch diese fehlerhafte Verfahrensweise des Amtsgerichts, die dazu geführt hat, daß der Unterbringung "der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet" (BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310) und die der Senat in einem vergleichbaren Fall schon unter der Geltung der entsprechenden Verfahrensvorschriften des PsychKG beanstandet hat (2W 89 und 90/91 = 5T 304 und 305/91 LG Flensburg = 11 XIV 3272 L AG Schleswig), hätte dem Landgericht Veranlassung geben müssen, sich von der Betroffenen einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen (vgl. nunmehr § 70 c FGG) und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Stellungnahmen/Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfG a. a. O.).
  • BVerfG, 17.01.1990 - 2 BvR 1592/88

    Unterbringung und Erfordernis vorheriger Anhörung

    Auszug aus OLG Schleswig, 29.12.1993 - 2 W 163/93
    Auch diese fehlerhafte Verfahrensweise des Amtsgerichts, die dazu geführt hat, daß der Unterbringung "der Makel einer rechtswidrigen Freiheitsentziehung anhaftet" (BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310) und die der Senat in einem vergleichbaren Fall schon unter der Geltung der entsprechenden Verfahrensvorschriften des PsychKG beanstandet hat (2W 89 und 90/91 = 5T 304 und 305/91 LG Flensburg = 11 XIV 3272 L AG Schleswig), hätte dem Landgericht Veranlassung geben müssen, sich von der Betroffenen einen unmittelbaren Eindruck zu verschaffen (vgl. nunmehr § 70 c FGG) und seiner Pflicht zu genügen, den ärztlichen Stellungnahmen/Gutachten richterliche Kontrolle entgegenzusetzen (BVerfG a. a. O.).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2008 - 19 Wx 44/07

    Betreuung: Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einer Zwangsmaßnahme zur

    Schon dieses Versäumnis führt dazu, dass der angefochtene Beschluss keinen Bestand haben kann (vgl. auch OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 446/05

    Unterbringungsverfahren: Vorsorgevollmacht zur geschäftsmäßigen Rechtsbesorgung;

    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahmen, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • KG, 02.10.2007 - 1 W 179/07

    Unterbringungsrecht: Notwendigkeit der Anhörung des Betroffenen vor Anordnung

    Das Vormundschaftsgericht hat dieses Tatbestandsmerkmal in seinem Beschluss vom 19. Mai 2006 nicht weiter begründet, was jedoch erforderlich ist, weil eine lediglich formelhafte Wiedergabe des Gesetzestextes die Begründung durch konkrete Tatsachen nicht ersetzen kann (OLG Schleswig, BtPrax 1994, 62, 63; BayObLG, NJW-RR 2001, 654, 655; OLG München, OLG-Report 2006, 113, 114).
  • BayObLG, 27.07.2000 - 3Z BR 64/00

    Rechte des Betroffenen bei einer vorläufigen Unterbringungsmaßnahme

    Die Formulierung im angefochtenen Beschluss, die Anhörung der Betroffenen sei "wegen der Eilbedürftigkeit vor Erlaß der Entscheidung nicht möglich", kann die erforderliche Begründung durch konkrete Tatsachen (vgl. SchlHOLG SchlHA 1994, 65 = FamRZ 1994, 781) nicht ersetzen.
  • LG Freiburg, 17.11.2023 - 4 T 174/23

    Anforderungen an eine unverzügliche Anhörung und Möglichkeit der Anhörung im Wege

    Soweit die Verfahrenshandlungen nachzuholen sind, meint unverzüglich im Hinblick auf den Eingriff in das Freiheitsrecht das unmittelbare Tätigwerden des Betreuungsgerichtes zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in der Regel am nächsten Tag (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 14.6.2007 - 1 BvR 338/07, FamRZ 2007, 1627; OLG Schleswig, Beschluss vom 29.12.1993 - 2 W 163/93, FamRZ 1994, 781; BayObLG, Beschluss vom 27.07.2000 - 3Z BR 64/00, FamRZ 2001, 578; Jürgens/Marschner, FamFG, 7. Aufl. 2023, § 332 Rn. 3).
  • KG, 28.11.2006 - 1 W 279/06

    Unterbringungsverfahren: Pflicht des Vormundschaftsgerichts zur Unterrichtung

    Die Heilung kommt aber nur dann in Betracht, wenn Verfahrensgegenstand des Beschwerdeverfahrens nicht nur die in der Vergangenheit erfolgte Anordnung der Unterbringungsmaßnahme, sondern auch noch deren Aufrechterhaltung bzw. Beendigung ist (vgl. Senat, bislang unveröffentlichter Beschluss vom 11. Juli 2006 - 1 W 400/02 - OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, a.a.O., § 12, Rdn. 103).
  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 2 W 81/04

    Unzulässige Verwertung des Telefonberichts eines Arztes im

    Davon hätte es sich mit Hilfe eines persönlichen Eindrucks von der Betroffenen überzeugen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93 - BtPrax 1994, 62; BVerfGE 58, 208, 223; NJW 1990, 2309, 2310).
  • KG, 11.07.2006 - 1 W 400/02

    Notwendigkeit, dem Betroffenen bei einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung

    Nur im zweiten - hier nicht gegebenen Fall - kommt die (rückwirkende) Heilung eines Verfahrensfehlers in Betracht (OLG Schleswig, FamRZ 1994, 781; Jansen, FGG, 2. Aufl., § 12 Rn. 103).
  • OLG Brandenburg, 14.01.2009 - 11 Wx 80/08

    Unterbringung: Auslagenentscheidung bei Aufhebung der einstweiligen

    Die vom Rechtsbeschwerdegegner aufgeworfene Frage, ob eine Auslagenentscheidung nach § 13a Abs. 2 S. 3 FGG auch im einstweiligen Verfahren greift, oder ob insoweit das Hauptsacheverfahren abzuwarten ist, wird in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich behandelt (vgl. einerseits Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29. Dezember 1993, 2 W 163/93; BayObLG, Beschluss vom 25. Juni 1992, 3Z BR 74/92; andererseits OLG Hamm, Beschluss vom 02. Februar 1995, 15 W 295/94; Jansen, FGG, § 13a RN 35; Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, § 13a FGG RN 45).
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