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   OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03   

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https://dejure.org/2003,6389
OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03 (https://dejure.org/2003,6389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.11.2003 - 2 W 173/03 (https://dejure.org/2003,6389)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. November 2003 - 2 W 173/03 (https://dejure.org/2003,6389)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mitwirkung des Grundbuchamtes bei der Herbeiführung eines Rechtserwerbs kraft guten Glaubens; Geltung der gesetzlichen Vermutung für das Bestehen einer Vormerkung; Voraussetzungen für den Eintritt der Bösgläubigkeit ; Verhinderung des Vollrechtserwerbs des ...

  • Judicialis

    GBO § 17; ; BGB § 883; ; BGB § 891 Abs. 1; ; BGB § 892 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur gesetzlichen Vermutung des § 891 Abs. 1 BGB in Bezug auf das Bestehen einer Vormerkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 264
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88

    Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Das Grundbuchamt darf zwar grundsätzlich nicht daran mitwirken, dass das Grundbuch unrichtig wird (BGHZ 106, 108; 30, 255; 35, 135).

    Maßgebend für die entsprechende Prüfungspflicht des Grundbuchamts ist der Sachverhalt, der sich aus den Eintragungsunterlagen und den hieraus gewonnenen Erkenntnissen ergibt; außerdem sind Umstände zu berücksichtigen, die dem Grundbuchamt auf andere Weise bekannt geworden sind (BGHZ 106, 108).

  • OLG Frankfurt, 25.01.1991 - 20 W 523/89

    Vermutung der unbeschränkten Verfügungsbefugnis einer Vorerbin bei Eintragung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Etwas anderes hätte allenfalls dann zu gelten, wenn für das Grundbuchamt festgestanden hätte oder zumindest glaubhaft gewesen wäre (zum Grad der Gewissheit für die Widerlegung der Vermutung vergleiche grundsätzlich OLG Frankfurt, Rpfleger 1991, 361; KG Berlin, NJW 1973, 56; OLG Hamburg, FGPrax 1999, 6; OLG Zweibrücken, FGPrax 1997, 127), dass der Beteiligte zu 3. bei dem Erwerb der Vormerkung bösgläubig war.
  • BGH, 13.07.1959 - V ZB 6/59

    Amtswiderspruch bei unrichtigem Grundbuch

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Das Grundbuchamt darf zwar grundsätzlich nicht daran mitwirken, dass das Grundbuch unrichtig wird (BGHZ 106, 108; 30, 255; 35, 135).
  • BGH, 31.10.1980 - V ZR 95/79

    übergangene Nacherben - Vormerkung, § 883 Abs. 1 Satz 2 BGB, gutgläubiger Erwerb,

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Der Schutz dieses Vertrauens entspricht den Bedürfnissen der Praxis und dem Interesse an einer Sicherung der Bedeutung der Vormerkung im Rechtsverkehr (vgl. dazu grundsätzlich BGH NJW 1981, 446).
  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Das Grundbuchamt darf zwar grundsätzlich nicht daran mitwirken, dass das Grundbuch unrichtig wird (BGHZ 106, 108; 30, 255; 35, 135).
  • OLG Karlsruhe, 02.09.1997 - 11 Wx 60/97

    Keine Mitwirkung des Grundbuchamtes bei gutgläubigem Erwerb

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Es darf nach zutreffender Auffassung grundsätzlich auch nicht daran mitwirken, durch seine Eintragungstätigkeit einen Rechtserwerb herbeizuführen, der nur kraft guten Glaubens erfolgen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 66; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 445 - jeweils m. w. N.).
  • RG, 02.04.1928 - VI 336/27

    Vormerkung; Öffentlicher Glaube des Grundbuchs

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Selbst die spätere Umschreibung des Eigentums auf den wahren Grundstückseigentümer ist gegenüber dem durch die Vormerkung gesicherten Auflassungsanspruch unwirksam (RGZ 121, 44).
  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 20/94

    Amtswiderspruch zur Verhinderung von Gutglaubenserwerb

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
    Es darf nach zutreffender Auffassung grundsätzlich auch nicht daran mitwirken, durch seine Eintragungstätigkeit einen Rechtserwerb herbeizuführen, der nur kraft guten Glaubens erfolgen kann (vgl. BayObLGZ 1994, 66; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 445 - jeweils m. w. N.).
  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Denn zum einen knüpfen die - auch für das Grundbuchamt geltenden (vgl. BayObLG Rpfleger 2004, 417; OLG Schleswig, FGPrax 2004, 264 [265]; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 16 mit weit.
  • OLG München, 14.09.2010 - 34 Wx 72/10

    Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis eines Insolvenzverwalters über ein

    Für das Grundbuchamt gilt die Vermutung des § 891 BGB gleichermaßen (OLG Schleswig FGPrax 2004, 264; Palandt/Bassenge § 891 Rn. 1).
  • OLG München, 03.11.2022 - 34 Wx 426/22

    Zu den Voraussetzungen einer auf Wiedereintragung des tatsächlichen Eigentümers

    Darüber hinaus setzt sich nach ganz herrschender Meinung eine nach § 892 BGB gutgläubig erworbene Vormerkung sogar gegenüber einer nachträglichen Berichtigung des Grundbuchs durch und macht ebenso eine nachträgliche Kenntniserlangung des Gläubigers von der Nichtberechtigung des Schuldners für den Erwerb des vorgemerkten Rechts unschädlich (BGH NJW 1981, 446; OLG Schleswig FGPrax 2004, 264/265; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 445/446; Grüneberg/Herrler BGB 81. Aufl. 2022 § 885 Rn. 13; MüKoBGB/Kohler, 8. Aufl. 2020, § 883 Rn. 53; Staudinger/Kesseler BGB Neubearb.
  • OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10

    Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung

    Denn zum einen knüpfen die - auch für das Grundbuchamt geltenden (OLG Schleswig, FGPrax 2004, 264 ff., 265; Palandt/Bassenge, BGB , 68. Aufl., 2009, § 891 RN 1) - Vermutungen des § 891 BGB nur an das Grundbuch selbst, nicht an die Grundakten an.
  • OLG Köln, 20.12.2010 - 2 Wx 118/10

    Wiederaufnahme eines durch Umschreibung abgeschlossenen Eintragungsverfahrens;

    Zwar gilt - wie auch ein Rückschluß aus § 899 a Satz 2 BGB ergibt - die gesetzliche Vermutung des § 899 a Satz 1 BGB, nicht anderes als jene des § 891 Abs. 1 BGB (vgl. insoweit BayObLG Rpfleger 2004, 417; Senat, FGPrax 2010, 14 [16]; OLG Schleswig, FGPrax 2004, 264 [265]; Demharter, a.a.O., Anhang zu § 13, Rdn. 16 mit weit.
  • OLG München, 09.06.2010 - 34 Wx 42/10

    Grundbucheintragung: Widerlegung der Richtigkeitsvermutung

    Für die Richtigkeit dieser Eintragung spricht die Vermutung des § 891 BGB, die auch für das Grundbuchamt gilt (OLG Schleswig FGPrax 2004, 264; Palandt/Bassenge BGB 69. Aufl. § 891 Rn. 1).
  • OLG Naumburg, 18.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Grundbuchsache: Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb

    Es darf nach zutreffender Auffassung grundsätzlich auch nicht daran mitwirken, durch seine Eintragungstätigkeit einen Rechtserwerb herbeizuführen, der nur kraft guten Glaubens erfolgen kann (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2003, 2 W 173/03; BayObLG, Beschluss vom 24. März 1994, 2Z BR 20/94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. September 1997, 11 Wx 60/97; sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Naumburg, 17.03.2020 - 12 Wx 50/19

    Befugnisse des Grundbuchamts bei gutgläubigem Erwerb eines Rechts an einem

    Es darf nach zutreffender Auffassung grundsätzlich auch nicht daran mitwirken, durch seine Eintragungstätigkeit einen Rechtserwerb herbeizuführen, der nur kraft guten Glaubens erfolgen kann (z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2003, 2 W 173/03; BayObLG, Beschluss vom 24. März 1994, 2Z BR 20/94; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. September 1997, 11 Wx 60/97; sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2023 - 20 W 171/21

    Notwendigkeit der Vorlage eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Zwar ist anerkannt, dass dann, wenn zugunsten eines Erwerbers bereits eine Auflassungsvormerkung eingetragen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 02.09.1997, 11 Wx 60/97, Rn. 14; Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.11.2003, 2 W 173/03, Rn. 10; beide juris), sich der spätere Erwerb des vorgemerkten Rechts unabhängig von der weiteren Entwicklung des Grundbuchinhalts (vgl. auch BGH NJW-RR 2008, 102, 104 m.w.N.) vollzieht, d.h. der Eigentumserwerb des Vormerkungsberechtigten kann deshalb nicht mehr dadurch verhindert werden, dass die Nichtberechtigung des Veräußerers und die nach dem Vormerkungserwerb eingetretene Bösgläubigkeit des Vormerkungsberechtigten nachgewiesen wird (Schleswig-Holsteinisches OLG, a.a.O., Rn. 10).
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