Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 2 W 174/03 - 39   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14558
OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 2 W 174/03 - 39 (https://dejure.org/2003,14558)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13.08.2003 - 2 W 174/03 - 39 (https://dejure.org/2003,14558)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 13. August 2003 - 2 W 174/03 - 39 (https://dejure.org/2003,14558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,14558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts bei Sitz der Partei am Ort des Prozessgerichts; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines am Wohnort oder Geschäftsort einer auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts; Notwendige Kosten einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs.; ; ZPO § 104 Abs. 3; ; ZPO § 567; ; ZPO § 569

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1 Hs. 2
    Notwendige Zuziehung eines auswärtigen Rechtsanwalts- Kosten i.S.d. § 91 Abs. 2 Satz 1 2. Hs. ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 2 W 174/03
    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, welcher sich der Senat auch insoweit anschließt, dass die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftsort der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig i. S. von § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Hs. ZPO anzusehen ist (BGH, Rpfleger 2003, 98); danach durfte der Kläger einen an seinem Sitz ansässigen Rechtsanwalt beauftragen.
  • BGH, 12.12.2002 - I ZB 29/02

    Erstattung der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 13.08.2003 - 2 W 174/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist eine Partei wegen des Gebots der wirtschaftlichen Prozessführung grundsätzlich gehalten, einen Rechtsanwalt am Ort des Prozessgerichts zu beauftragen, wenn sie dort ihren Sitz hat (BGH, Rpfleger 2003, 214).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht