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   OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00   

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https://dejure.org/2001,5559
OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00 (https://dejure.org/2001,5559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01.03.2001 - 2 W 179/00 (https://dejure.org/2001,5559)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 01. März 2001 - 2 W 179/00 (https://dejure.org/2001,5559)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gärtnerische Nutzung; Sondernutzung; Wohnungseigentum; Wesentliche Änderung

  • Judicialis

    WEG § 8; ; WEG § 10; ; WEG § 14; ; WEG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 8 § 10 § 14 § 22
    Sondernutzung in Eigentumnswohnanlage - zustimmungsfreier Umfang - "gärtnerische Nutzung" laut Teilungserklärung - "wesentlichen Änderungen" in Eigentümerbeschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 105 II 46/99
  • LG Kiel - 3 T 177/00
  • OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 138
  • ZMR 2001, 853
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00
    Denn bei dem fraglichen Beschluß handelt es sich um einen bestandskräftigen Beschluß über die Ausgestaltung und die Grenzen des Gebrauches einer bereits in der Teilungserklärung zugewiesenen Sondernutzungsfläche, und ein solcher Beschluß ist selbst dann gültig, wenn sein Regelungsgegenstand an sich den Abschluß einer Vereinbarung erfordert hätte oder wenn er an sich nur mit der Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer hätte gefaßt werden dürfen (vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3502 f).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 13/82

    Nießbrauch an Miteigentumsanteil an einem Hausgrundstück; Umgestaltung einer

    Auszug aus OLG Schleswig, 01.03.2001 - 2 W 179/00
    Eine wesentliche Änderung liegt grundsätzlich nur dann vor, wenn die Zweckbestimmung oder die Gestalt eines Anwesens in einschneidender Weise geändert werden (vgl. BGH NJW 1983, 932, 933).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    Auch von einem Sondernutzungsrecht kann nur in den Grenzen des § 14 Nr. 1 WEG Gebrauch gemacht werden (vgl. etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 14; Schleswig-Holsteinisches OLG FGPrax 2001, 138; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 4. Aufl., Rz. 110).
  • OLG Celle, 28.11.2001 - 4 W 203/01

    Rückbauanspruch ; Wohnungseigentum; Terrassenausweitung; Wesentliche

    Die Aufschüttung und Anlage einer Terrasse im Bereich des Gemeinschaftseigentums stellt eine bauliche Veränderung dar, die gemäß § 22 Abs. 1 WEG über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (OLGR Celle, 1996, 193; zur Ausdehnung von Terrassen in das Gemeinschaftseigentum vgl. auch BayObLG NJW-RR 1997, 971; BayObLG NZM 1999, 1009, OLG Zweibrücken, Wohnungseigentümer 1999, 151; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, OLGR Schleswig 2001, 301).

    Zu einer anderen Entscheidung hätte man nur kommen können, wenn den Antragsgegnern die gärtnerische Nutzung in der Teilungserklärung überlassen worden wäre (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht OLGR Schleswig 2001, 301).

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