Rechtsprechung
   OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Leipzig, 24.10.2001 - 6 O 2066/01
  • OLG Dresden, 11.12.2001 - 2 W 1848/01



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Wird zitiert von ... (4)  

  • ArbG Freiburg, 29.10.2007 - 2 Ca 478/04  

    Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 ZPO

    cc) Der analogen Anwendung des § 57 Abs. 1 ZPO steht nicht entgegen, dass auch die Bestellung eines Notgeschäftsführers (analog) § 29 BGB in Betracht kommt (so auch OLG Zweibrücken 22.1.2007 - 4 W 6/07 - GmbHR 2007, 544; OLG Köln 27.7.2005 - 19 W 32/05 - aaO; OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - GmbHR 2002, 163; OLG Dresden 10.8.2005 - 2 U 290/05 - aaO zu § 104 Abs. 1 AktG).

    Das OLG Dresden verweist insofern auf den Willen des historischen Gesetzgebers, wonach bei einer gegen eine juristische Person gerichteten Klage einem Vorgehen nach § 57 ZPO Vorrang vor der gerichtlichen Bestellung eines Vertretungsorgans gebührt (OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - GmbHR 2002, 163 mVa Mugdan, Die gesammelten Materialien zum Bürgerlichen Gesetzbuch des Deutschen Reiches, Band I S. 407).

    Richtigerweise wird es sogar am Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Bestellung eines Notgeschäftsführers mangeln, weil der Weg über § 57 Abs. 1 ZPO der einfachere und weniger einschneidende ist (vgl. OLG Stuttgart 12.7.1995 - 9 W 69/94 - aaO; OLG Dresden 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - aaO; MünchKommBGB/Reuter 5. Aufl. § 29 Rn. 11; Erman/H.P.Westerman BGB 11. Aufl. § 29 Rn. 2; Kutzer ZIP 2000, 654).

  • OLG Dresden, 10.08.2005 - 2 U 290/05  

    Bestellung eines Prozesspflegers bei einer von einem Insolvenzverwalter geführte

    Wie der Senat in seinem Beschluss vom 11.12.2001 - 2 W 1848/01 - (GmbHR 2002, 163) für die Geschäftsführung einer GmbH ausgeführt hat, gebietet das jedes hoheitliche Handeln prägende Verhältnismäßigkeitsgebot, von der gerichtlichen Bestellung des Aufsichtsrats nach § 104 Abs. 1 AktG wegen des intensiveren Eingriffs in die Selbstorganschaft der Aktiengesellschaft abzusehen, wenn den berechtigten Belangen eines Klägers durch die Bestellung eines - nicht über organschaftliche Vertretungsbefugnisse verfügenden - Prozesspflegers Rechnung getragen werden kann.
  • OLG Zweibrücken, 22.01.2007 - 4 W 6/07  

    Kein Vorrang der Bestellung eines Notgeschäftsführers vor der eiens

    Während die Legitimation eines Prozesspflegers nach § 57 BGB auf den Rechtsstreit begrenzt ist (OLG Dresden, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 2 W 1848/01 - bei Juris; OLG Celle NJW 1965, 504) greift die Bestellung eines Notgeschäftsführers nach § 29 BGB (analog) in die originären statutarischen und normativen Befugnisse der Gesellschafter der beklagten Partei ein.
  • OLG Köln, 27.07.2005 - 19 W 32/05  

    Prozesspflegschaft bei Wegfall des gesetzlichen Vertreters der beklagten

    Im Übrigen teilt der Senat die in der Rechtsprechung vertretene Auffassung (OLG Dresden GmbHR 2002, 163; im Ergebnis auch: OLG Stuttgart MDR 1996, 198), dass bei Fallgestaltungen wie der vorliegenden die Bestellung eines Prozesspflegers gemäß § 57 ZPO gegenüber dem Antrag nach § 29 BGB auf Bestellung eines Notgeschäftsführers das erheblich einfachere und in der Sache auch zutreffende Verfahren darstellt.
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