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   OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07   

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https://dejure.org/2007,6381
OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07.11.2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 07. November 2007 - 2 W 196/07 (https://dejure.org/2007,6381)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermächtigung eines Betreuers zur zwangsweisen Öffnung des Wohnhauses eines Betreuten zu Verkaufszwecken

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Ermächtigung des Betreuers, die Wohnung des Betreuten zwangsweise zu öffnen

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Keine gesetzliche Grundlage für die Wohnungsöffnung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2008, 70
  • FamRZ 2008, 918
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Freiburg, 25.02.2000 - 4 T 349/99

    Betreuer in Wohnungsangelegenheiten darf in die Wohnung des Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Ferner habe der Bundesgerichtshof die Auffassung des Landgerichts Berlin NJWE-FER 1997, 55 (vgl. auch LG Freiburg NJW-RR 2001, 146), das die Möglichkeit einer vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung zum zwangsweisen Betreten der Wohnung bejaht habe, ausdrücklich abgelehnt.
  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 125/01

    Entrümpelung der Wohnung eines Betreuten

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • BGH, 11.10.2000 - XII ZB 69/00

    Genehmigungsfähigkeit einer Zwangsmedikation

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Das Landgericht hat ausgeführt: Im Anschluss an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2000 - XII ZB 69/00 - (BGHZ 145, 297) fehle es an einer Rechtsgrundlage für eine vormundschaftsgerichtliche Ermächtigung der Betreuerin, das zwangsweise Öffnen und Betreten der Wohnung herbeizuführen.
  • OLG Frankfurt, 28.11.1995 - 20 W 507/95

    Recht eines Betreuers auf gewaltsamen Zutritt zur verwahrlosten Wohnung des

    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LG Görlitz, 01.12.1997 - 2 T 185/97
    Auszug aus OLG Schleswig, 07.11.2007 - 2 W 196/07
    Der Senat hält diese Auffassung übereinstimmend mit der wohl überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Frankfurt BtPrax 1996, 71; BayObLG BtPrax 2001, 251; LG Görlitz NJWE-FER 1998, 153; LG Offenburg NJWE-FER 1997, 275; Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann, Betreuungsrecht, 4. Aufl., § 1896 Stichwort "Wohnung; Reinigung pp." mit Angaben zum Streitstand) für zutreffend.
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    82 Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    Bei denkbaren Maßnahmen eines Betreuers handelt es sich regelmäßig nicht um Durchsuchungen i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG, so dass Art. 13 Abs. 7 Alt. 2 GG einschlägig ist (implizit OLG Schleswig-Holstein FamRZ 2008, 918; BayObLG FamRZ 2002, 348; explizit MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 86; a. A. LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

    88 Eine derartige einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (wie z. B. in § 283 Abs. 3 FamFG) für ein Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des Betroffenen existiert bislang nicht (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 79; Bauer, FamRZ 1994, 1562; Staudinger/Bienwald, BGB, 2006, § 1901 Rn. 41 - 43).

    (1) Die Regelung in § 1896 BGB ist zu allgemein, um den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes zu entsprechen, das Grundrechtseingriffe gestattet (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn unmittelbar eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    57 Ein derartiger Grundrechtseingriff kann ohne spezialgesetzliche Grundlage nur unter den Voraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 Alt. 1 GG gerechtfertigt sein, wenn hierdurch eine gemeine Gefahr oder eine Lebensgefahr für einzelne Personen abgewendet werden soll (vgl. OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

    Bei denkbaren Maßnahmen eines Betreuers handelt es sich regelmäßig nicht um Durchsuchungen i. S. d. Art. 13 Abs. 2 GG, so dass Art. 13 Abs. 7 Alt. 2 GG einschlägig ist (implizit OLG Schleswig-Holstein FamRZ 2008, 918; BayObLG FamRZ 2002, 348; explizit MüKo/Schwab, BGB, 5. Aufl., § 1896 Rn. 86; a. A. LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (s. BVerfG FamRZ 2009, 1814 (zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

    61 Eine derartige einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (wie z. B. in § 283 Abs. 3 FamFG) für ein Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des Betroffenen existiert bislang nicht (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 79; Bauer, FamRZ 1994, 1562; Staudinger/Bienwald, BGB, 2006, § 1901 Rn. 41-43).

    62 (1) Die Regelung in § 1896 BGB ist zu allgemein, um den Anforderungen an die Bestimmtheit eines Gesetzes zu entsprechen, das Grundrechtseingriffe gestattet (OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918).

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